Unangenehm, sich wegen 1€-Artikel bei Ebay zu beschweren?

vom 23.03.2015, 11:22 Uhr

Ich habe vor kurzem ein Festnetztelefon bei Ebay gekauft. Für gerade mal einen Euro plus 5 Euro Versand. Leider funktioniert das Telefon nicht, obwohl es in der Artikelbeschreibung drinstand. Es geht einfach nicht an.

Nun habe ich dem Verkäufer natürlich geschrieben. Ich bleibe dabei immer freundlich und habe auch erst mal nur nachgefragt, ob ich etwas falsch mache. Er hat dann geantwortet, dass der Akku vielleicht ein bisschen Zeit bräuchte. Also hatte ich ihn jetzt über Nacht drin und das Telefon zum Laden auf der Station, aber es geht natürlich trotzdem nicht an, was auch keine große Überraschung ist.

Also habe ich ihm das jetzt geschrieben. Aber mir ist es schon irgendwie unangenehm, mich wegen eines Billigartikels zu beschweren. Der Verkäufer hat sich wahrscheinlich ziemlich geärgert, dass er eh nur einen Euro für das Telefon bekommen hat und jetzt auch noch das. Aber ich habe eben 6 Euro ausgegeben und habe dafür nichts bekommen.

Wie macht ihr das? Beschwert ihr euch auch bei so billigen Artikeln? Einfach aus Prinzip. Oder ist euch das zu unangenehm? Ich kann ja jetzt eh nur den einen Euro zurück erwarten. Die Versandkosten sind ja so oder so hin.

Wobei ich als Verkäufer mal einen Pulli für ein paar Euro verschickt habe und dann letztlich das Geld für den Pulli und den Versand zurückerstattet habe. Der Pulli hatte Flecken, die ich nicht gesehen hatte, weil ich die Fotos bei schlechter Beleuchtung gemacht habe. Ich konnte mir vorstellen, wie sehr sich das Mädchen ärgert, dafür Geld ausgegeben zu haben. Daher habe ich ihr alles zurücküberwiesen.

Wie würdet ihr als Verkäufer reagieren? Würdet ihr euch über eine Beschwerde ärgern? Oder seid ihr da kulant und habt Verständnis? Erstattet ihr überhaupt Geld zurück und wenn ja, nur das Geld für den Artikel oder auch den Versand? Ich weiß allerdings, dass dies natürlich davon abhängig ist, wie oft man etwas verkauft und wie viele Beschwerden man bekommt.

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» Bienenkönigin » Beiträge: 9448 » Talkpoints: 19,93 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Na ja, ich kaufe selten gebrauchte Sachen auf ebay, meist allenfalls dann Bücher oder DVDs und eher keine Elektronik oder Kleidung, daher habe ich eher eine geringe Problemquote. Ferner mache ich mir da dann auch keinen großen Stress mit, vergebe aber eine passende Bewertung.

Anders herum kommt es auch eher selten vor, dass ich für einen Euro etwas verkaufe, weil ich schon vorher versuche abzuschätzen, ob sich der Verkauf und der Weg zur Post überhaupt lohnt. Ich habe eigentlich keine Lust mehr, für einen Euro etwas zu verpacken und zum Paketshop zu bringen und mich dann am Ende noch mit meckernden Käufern auseinander zu setzen.

In der Hinsicht bin ich aber so, dass ich Ware anbiete, die zumindest bei mir auch funktioniert und ich schreibe auch dazu, wenn Beschädigungen oder so vorhanden sind. Daher lasse ich mich da auch nicht drauf ein, wenn der Käufer dann auf einmal meint, es würde bei ihm nicht funktionieren. Schließlich bin ich kein Versandhaus.

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» Bellikowski » Beiträge: 7700 » Talkpoints: 16,89 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Ob es ein Euro oder 100 Euro gekostet hat, du hast das Recht nach zu fragen, warum das Telefon nicht funktioniert. Wenn du das Geld zurückerstattet haben willst, kannst du das natürlich auch fordern. Aber ich als Käufer würde mich fragen, ob es das eigentlich lohnt, weil es nun mal wenig Geld ist. Zwar ist es wirklich schade, dass das Telefon nicht funktioniert, aber für sechs Euro eigentlich zu verkraften.

Wenn ich etwas so billiges gekauft und es nicht funktioniert hätte, hätte ich mich nicht direkt "beschwert" sondern auch wie du mich höflich mit dem Verkäufer in Kontakt gesetzt und nachgefragt. Allerdings hätte ich es dabei dann belassen, wenn es trotz Anleitung vom Verkäufer nicht funktioniert, und kein Geld zurück gefordert, da der Betrag es einfach nicht wert ist.

Als Verkäufer würde ich natürlich auch höflich antworten und versuchen zu helfen. Ob ich auch die Versandkosten mit erstatten würde, glaube ich eher weniger. Die trägt einfach der Käufer.

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» Divia » Beiträge: 745 » Talkpoints: 55,66 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Ich glaube die allerwenigsten Leute haben damit Probleme sich ihr Recht in dieser Hinsicht einzufordern, gerade wenn Online eingekauft wurde und der Verkäufer persönlich unbekannt ist. Einen vergammelten Joghurt-Becher würde dagegen kaum jemand wieder mit in die Stadt nehmen um ihn umzutauschen. Der wird dann weggeworfen weil es zu aufwendig und nervig ist sich mit dem Laden später herumzuärgern.

Natürlich sollte der Artikel in Ordnung sein beziehungsweise der Zustand auch der Artikelbeschreibung entsprechen. auch wenn er nur 1 Euro gekostet hat. Dazu muss ich auch als Verkäufer stehen. Meistens kommen ja auch immer noch die Versandkosten dazu und bei einem Telefon können das bei einem Paket also durchaus auch noch einmal 7 Euro sein. Das wären dann schon insgesamt 8 Euro und mir persönlich auch zu viel um es so durchgehen zu lassen. Ich würde mich auf jeden Fall dort melden und meinem Unmut Luft machen und ich würde auch versuchen das gesamte Geld für den Kauf erstattet zu bekommen.

Ich bin auch Käufer und Verkäufer bei Ebay, kenne also beiderlei Ansichten und ich kann natürlich auch den Aufwand einschätzen den solche Reklamationen machen. Die stehen bei einem Euro wirklich in keinerlei Verhältnis zum Artikel und in der Regel zahle ich sofort den einen Euro zurück nur um damit nicht weiter belästigt zu werden.

Neulich hatte ich echt einen krassen Fall wo es mir schwer viel ruhig zu bleiben obwohl der Käufer vollkommen im Recht war. Ich hatte einige kleine Zinnfiguren verkauft, wirklich schöne Sachen so in Gruppen zu sieben Figuren die auch einmal richtig Geld gekostet hatten. Irgendwie hatte ich wohl eine falsche Zeit oder einen besonders cleveren Käufer erwischt der auf alle meine Auktionen je einen Euro bot und bei 25 Auktionen damit auch erfolgreich war. Ich packte zwar murrend alles ein, trotzdem müssen dabei zwei oder drei Figuren zwischen meinen Verpackungsmüll gerutscht sein.

Der Verkäufer hatte das irgendwie bemerkt, wahrscheinlich so ein Korintenkacker der die 175 Figuren auch nachgezählt hat, und eröffnete sofort drei Fälle wegen erheblicher Abweichung von der Artikelbeschreibung. Warum hat er sich nicht einfach bei mir gemeldet? Das hätte vollkommen ausgereicht. Natürlich hatte ich die Figuren anstandslos nachgeliefert den inzwischen hatte ich den Fehler auch bemerkt, ich konnte sie nur bei der Masse der Verkäufe nicht zuordnen. Da frage ich mich dann wirklich ob man nicht in solchen Fällen auf eine Nachlieferung oder wenigstens auch auf die Falleröffnung verzichten könnte?

Jeder der so etwas schon einmal hatte weiß wie aufwendig das ist, die ganzen Mails die da hin und hergehen und bei mir war es dann auch so dass die Nachlieferung zwar ankam, die Fälle aber vom Verkäufer nicht geschlossen worden. Mit solchem Unsinn kann man meinen Account zerschießen, vom Aufwand mit den Mails ganz zu schweigen. Ich ließ den Fall dann durch Ebay prüfen und auch schließen, aber geärgert hatte ich mich trotzdem.

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» hooker » Beiträge: 7218 » Talkpoints: 50,84 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



hooker hat geschrieben:Warum hat er sich nicht einfach bei mir gemeldet? Das hätte vollkommen ausgereicht. ... Da frage ich mich dann wirklich ob man nicht in solchen Fällen auf eine Nachlieferung oder wenigstens auch auf die Falleröffnung verzichten könnte?

Mir ist das mal aus Versehen passiert, dass ich einen Fall geöffnet habe. Ich hatte ein Problem mit einem Artikel, weil eine totale Billigmarke draufstand, ich aber extra darauf geachtet hatte, kein Billigteil zu kaufen. Also hab ich mich bei Ebay eingeloggt, den Artikel gesucht und dann sollte ich anklicken, worum es geht. Also "Artikel weicht von der Beschreibung ab" angeklickt. Und mit dem nächsten Klick hatte ich schon einen Fall geöffnet, obwohl ich einfach nur Kontakt aufnehmen wollte.

Der Verkäufer war dann auch von Anfang an total angepisst und super unfreundlich. Bei der fünften Mail machte er mir den Vorwurf, ich hätte angefangen unfair und unfreundlich zu sein, weil ich einen Fall eröffnet habe. Ich hatte gar keine Ahnung, was das bedeutet. Weder grundsätzlich noch was das für Folgen für einen Verkäufer hat. Ich wollte nur Kontakt aufnehmen und nachfragen.

Also das Ganze wird meiner Meinung nach von Ebay viel zu wenig kommuniziert. Wenn man selber kein Verkäufer ist, kennt man das nicht und es steht nirgendwo ein Warnhinweis. Bei chefkoch erscheint beispielsweise immer ein Hinweis, wenn man ein Rezept mit der Höchstpunktzahl bewerten will. "Ist es wirklich soooo gut? Feinere Differenzierungen ergeben ein besseres Ergebis." Und dann kann man wählen, ob man weitermacht oder nicht.

So was braucht es vor der Falleröffnung bei Ebay auch. "Haben Sie schon versucht, mit dem Verkäufer durch eine einfache Nachricht in Kontakt zu kommen?" oder ähnliches. Aber Ebay findet das ja anscheinend ganz gut so. Bei Verkäufern sorgt es aber wohl häufiger für Probleme, die gar nicht berechtigt sind. Ich hätte mich mit dem damals nicht so rumstreiten müssen und du bist vielleicht auch auf jemanden sauer, der es gar nicht besser wusste.

Ich habe übrigens den einen Euro und die Versandkosten zurückbekommen. Das hat der Verkäufer dann gleich angeboten. Was aber eventuell wiederum auch auf das Ebay-System zurückzuführen ist, wodurch Verkäufer ja eine Heidenangst vor schlechten Bewertungen haben. Es ist schon so gedacht, dass es fair abläuft, aber jedes System hat halt Schwachstellen.

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» Bienenkönigin » Beiträge: 9448 » Talkpoints: 19,93 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


An deiner Stelle hätte ich genauso gehandelt wie du und ich hätte den Verkäufer auch erst einmal darauf hingewiesen, dass der Artikel nicht funktioniert und ich hätte dann ebenfalls gefragt, ob ich denn etwas falsch mache. Mit beschweren hat das an sich nicht viel zu tun, wie ich finde, sondern man erkundigt sich ja nur und weist den Verkäufer freundlich daraufhin, dass der Artikel nicht funktioniert. Ich finde, dass er das schon wissen sollte, damit er beim nächsten Mal seine Artikel besser überprüft, bevor er sie verschickt. Außerdem kann es ja sein, dass man den Artikel wirklich falsch nutzt und er deshalb nicht funktioniert.

Also angeschrieben hätte ich den Verkäufer auf jeden Fall, wobei ich nun nicht unbedingt darauf bestehen würde, das Geld zurückzuwollen. Es ist ja wirklich ein winziger Betrag und je nachdem, wie das Geld überwiesen wird, bekommt man aufgrund der Gebühren noch nicht einmal einen ganzen Euro zurück. Da lohnt sich der Aufwand einfach nicht, wie ich finde.

Ich würde eben einfach nur den Verkäufer informieren und ihm eventuell auch eine schlechte Bewertung geben. Wegen einem Euro würde ich jedoch keinen Streit und keine Diskussion anfangen. Dafür ist ein Euro einfach zu wenig, auch wenn es natürlich dennoch sehr ärgerlich ist, dass man selbst die Kosten für den Versand zahlen musste. Man kann ja aber nicht verlangen, dass der Verkäufer diese Kosten übernimmt.

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» Prinzessin_90 » Beiträge: 35273 » Talkpoints: -0,01 » Auszeichnung für 35000 Beiträge


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