Auktion nicht richtig angesehen - Geld zurückfordern

vom 29.10.2014, 14:49 Uhr

Herr K. löst gerade seine Schallplattensammlung auf. Diese verkauft er als Einzelstücke bei Ebay. Dazu stellt er die Platte ein, nennt den Namen der Schallplatte, macht zwei bis drei Bilder der Schallplatte und bietet sowohl den Paketversand an, den der Käufer bezahlen muss, wie auch eine kostenlose Abholung. Diese Angaben werden sowohl im Auktionstext gemacht, so wie sie auch in der Übersicht ersichtlich sind. Außerdem wird Rückgabe und ähnliches ausgeschlossen.

Nun hat Herr K. auch alte Weihnachtsschallplatten. So verkaufte er eine Schallplatte, auf der die Regenburger Domspatzen Weihnachtslieder singen. Die Platte setzte er mit einem Startangebot von 1,50 Euro ein. Der Versand sollte als versicherter Versand mit dem Hermes Versand erfolgen, weil die Schallplatte für eine Warensendung zu groß ist. Eine kostenlose Abholung wurde ebenfalls angeboten. Außerdem waren in der Auktion mehrere Bilder enthalten, auf denen klar ersichtlich ist, welche Lieder auf der Schallplatte drauf sind.

Die Schallplatte fand für 1,50 Euro nun eine Käuferin. Die hat auch sofort nach Auktionsende überwiesen und Herrn K. umgehend eine interne Nachricht bei Ebay geschrieben, dass sie das Geld überwiesen hat. Keine Stunde später erfolgte eine weitere interne Nachricht der Käuferin.

Sie würde seit kurzem in Regensburg wohnen und fand es eine nette Idee eine Schallplatte eine Regensburger Band zu haben. Nun habe sie aber fest gestellt, dass da ja christliche Lieder drauf sind und sie möchte keine christlichen Sachen in ihrer Wohnung haben. Außerdem habe sie ebenfalls jetzt erst fest gestellt, dass ja nur bei Abholung ein kostenloser Versand angeboten wird. Sie hätte nämlich auch nur 1,50 Euro überwiesen. Ob man die Transaktion nicht einfach abbrechen kann.

Herr K. hat nun leider das Problem, dass seine Bank ihm für jede Buchung Gebühren abnimmt. Bei Käufen nimmt er das nun halt in Kauf. Somit würde es ihn nun jeweils 15 Cent für die Buchungen kosten, was bei zwei Buchungen immerhin schon 30 Cent sind. Hinzu kommen die Gebühren von 9 Cent für das Tan Verfahren via SMS.

So hat Herr K. die Käuferin angeschrieben. Er hat ein Bild von den Liedern gemacht, die auf der Schallplatte drauf sind. Wobei das bereits in den Auktionsbildern ersichtlich war. Er schrieb der Kundin, er habe ein Bild angehängt, auf dem die Lieder auf der Schallplatte ersichtlich sind. Ob die Lieder nun christlich seien, möchte er selber nicht entscheiden. Aber Weihnachten sei nun mal ein christliches Fest.

Herr K. bat an, dass man auf Wunsch die Transaktion abbricht, aber das eben mit Kosten für ihn verbunden sei, die er auch nannte. Die Verkäuferin reagierte recht angepisst und meinte, sie will die Schallplatte nicht haben, er soll halt die 1,50 Euro behalten.

Herr K. denkt an sich, er hat ja alles ersichtlich eingestellt. Ob die enthaltenen Lieder nun christlich sind, ist nun mal Auslegungssache. Aber bei einer alten Schallplatten, auf der die Regensburger Domspatzen Weihnachtslieder singen, müsste das an sich klar sein. Auch die Versandkosten waren ersichtlich. Allerdings rechnet Herr K. damit, dass die Käuferin ihn schlecht bewerten wird. Er hat bisher ja noch nach einer gemeinsamen Lösung gesucht. Herr K. sieht es aber irgendwie auch nicht ein, dass er für einen von ihm nicht verursachten Fehler noch drauf zahlen soll.

Wie würdet ihr an Herrn K.s stelle handeln? Die Sache aus sitzen? Die 1,50 Euro zurück überweisen, damit man keine schlechte Bewertung bekommt? Oder die schlechte Bewertung in Kauf nehmen? Oder die schlechte Bewertung abwarten und dann bei Ebay um Löschung bitten, weil man selbst ja keinen Fehler gemacht hat?

» Fugasi » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,33 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ich denke nicht, dass Herr K irgendetwas falsch gemacht hat. Er hat in seinem Angebot sehr gut ersichtlich die Angaben gemacht, welche Lieder auf der Platte sind und auch wie hoch die Versandkosten eben sind. Ich denke, dass Herr K vorab schon mal ebay das Problem schildern sollte, um dort mitzuteilen, dass es vielleicht zu einer schlechten Bewertung kommen kann.

Vielleicht hat auch ebay vorher noch einen Lösungsvorschlag. Ich finde es richtig, dass Herr K den Kauf nicht rückgängig machen möchte. Immerhin war alles im Angebot zu lesen und dies hätte die Käuferin auch tun sollen. Ich würde daher die Sache abwarten und den Kauf nicht stornieren.

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge


Herr K. sollte einen Fall bei Ebay eröffnen. Wenn alles ersichtlich war, ist es nicht sein Problem, wenn die Käuferin sich das nicht anschaut. Wenn er den Fall eröffnet, kommen dann verschiedene Probleme zur Auswahl, wo er sich das Richtige aussuchen muss. Man kann sich dann auch einigen, dass man die Transaktion einvernehmlich abbricht. Den Betrag würde ich aber nur abzüglich der Kosten erstatten.

Und auch wenn es jetzt vielleicht ein wenig Offtopic wird, noch ein Tipp wegen der Kontogebühren. Ich lasse mir die Gelder von Ebay immer auf ein Tagesgeldkonto überweisen. Da gibt es keine Gebühren und die nur Ebay selbst darf per Lastschrift vom normalen Girokonto die Gebühren einziehen, die durch Verkäufe entstehen.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



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