Bankeinzug minderjähriger

vom 01.03.2008, 11:32 Uhr

Hallöchen,

Wer sagt denn, dass §110 BGB auf 200 Euro beschränkt ist? Sprich, was wenn ich 250 Euro Taschengeld monatlich bekomme, wovon meine Eltern wisen,da sie es mir zu freien Verfügung überlassen haben und ich kaufe mir etwas in diesem Wert ;).

Du kannst mich natürlich gern eines besseren belehren, aber ich halte das für Unsinn!

Liebe Grüße
winny

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» winny2311 » Beiträge: 14930 » Talkpoints: 2,85 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Nein, er ist nicht auf genau 200€ beschrenkt, er sagt nur: Die Vorschrift macht in Deutschland den Umgang mit dem eigenen Taschengeld für beschränkt geschäftsfähige Minderjährige, d. h. Minderjährige, die das 7. Lebensjahr vollendet haben, flexibler, weil alltägliche, kleinere „Geschäfte“ wie der Kauf einer CD oder Ähnliches ohne Zustimmung der Eltern im Einzelfall möglich gemacht werden.

Kinder und Jugendliche sollen frei über das Geld verfügen können, das sie zu genau diesem Zweck bekommen haben. Da der Zweck begrenzt ist und insbesondere nur ein bestimmter Betrag als Taschengeld überlassen wird, ist es nicht mehr von § 110 BGB gedeckt, wenn ein Minderjähriger mit seinem Taschengeld z. B. ein Lotterielos kauft und mit einem Gewinn, der wesentlich höher als das Taschengeld ist, von ihm abgeschlossene Verträge erfüllt.

Denn bei diesem Gewinn handelt es sich nicht mehr um vom Vertreter „überlassene“ Mittel im Sinne der Vorschrift. Über den Gewinn darf der Minderjährige daher nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter verfügen.

» Snoopy84 » Beiträge: 9 » Talkpoints: 2,61 »


Hallo,
ich kenne mich im Bereich der Wirtschaft recht gut aus und kann meinen Senf auch dazugeben. Dein Freund ist mit 15 Jahren beschränkt Geschäftsfähig, das heißt, dass er nicht mehr seine Eltern fragen muss wenn er sich etwas kaufen will, allerdings kommt es nicht auf die deckung seines Kontos an, sondern viel mehr darauf wie viel Geld er regelmäßig bekommt (also Taschengeld, evtl. Lohn, ...)

Sollte dieser monatliche Beterag den er bekommt hoch genug sein, dass er sich den Brenner ohne weiteres kaufen kann, dann ist es ihm gestattet, die angesprochenen 500 dürfte er nicht ausgeben, da ich mal annehme, dass er längere Zeit dafür sparen müsste. Darum sind auch Ratenzahlungen und ähnliches bei Minderjährigen nicht erlaubt. Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen.

Gruß, Olli

» bloemmas » Beiträge: 27 » Talkpoints: 0,41 »



Hallöchen,

Nein, er ist nicht auf genau 200€ beschrenkt, er sagt nur:
Sag ich ja. Ich frage mcih nur,wie er darauf kommt, das es auf 200 Euro beschränkt ist.

Liebe Grüße
winny

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» winny2311 » Beiträge: 14930 » Talkpoints: 2,85 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



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