Kundin sauer, weil Bestellung nach 4 Wochen zurück geschickt
Gestern hatte ich eine Kundin, die mir einen Abholschein gab. Als ich das Datum von Anfang Januar las, ahnte ich schon böses. Es war dann auch so, dass wir die Bestellung Anfang Februar wieder zurück geschickt hatten, so wie wir es immer machen, wenn die Bestellung nicht abgeholt wurde. Wir lassen die Sachen immer ungefähr einen Monat liegen, bevor wir sie wieder zurück geben. Im Normalfall würde ich meinen, dass dies genug Zeit sein muss. Die Kundin, die nun aber mehr als sechs Wochen nach der Bestellung diese abholen wollte, sah dies ganz anders.
Sie fand es unverschämt, weil sie die Bestellung ja schon bezahlt hätte. Das war von meiner Seite her aber gar nicht der Punkt, da ich ihr das Geld natürlich ausgezahlt hätte. So haben wir uns dann darauf geeinigt, dass ich die Ware erneut bestelle. Aber so richtig gut fand sie es wohl nicht, dass die Sachen bei uns nach einem Monat zurück geschickt werden, auch wenn sie schon bezahlt waren. Ich habe versucht, ihr zu erklären, dass es nicht so wenige Dinge sind, die nicht abgeholt werden und dass unser Regal überquellen würde, wenn wir diese Dinge alle aufbewahren würden.
Versteht ihr die Kundin, dass sie sich geärgert hat, dass ihre Ware nach mehr als sechs Wochen nicht mehr zur Abholung bereit lag? Würdet ihr als Kunden nach einem so langen Zeitraum noch erwarten, dass eure bestellten Sachen für euch abholbereit da sind oder hättet ihr Verständnis dafür, dass die Dinge aufgrund von Platzmangel irgendwann zurück geschickt werden müssen, auch wenn sie schon bezahlt wurden? Wie ich schon schrieb, ist es dann ja kein Problem, das Geld bei uns zurück zu erhalten, wenn man sich nur meldet.
Ich muss sagen, dass ich von dem Geschäft erwarten würde, dass man mir Bescheid gibt, wenn die Ware abholbereit ist, also nach Bestellung dann im Laden abzuholen ist. Deswegen würde ich erwarten, dass man meine Telefonnummer verlangt, wenn ein Geschäft eine Ware für mich bestellt. Anders habe ich es auch noch nie erlebt. Weder in der Apotheke noch in einem anderen Laden wird eine Bestellung entgegengenommen, die bezahlt ist und abgeholt werden soll, ohne dass man dann irgendwelche Kontaktdaten bekommt in Form einer Telefonnummer. Diese gebe ich dann auch immer gerne her, damit man mir Bescheid sagen kann.
Dann wäre es einfach mal eben bei dem Kunden anzurufen um ihm mitzuteilen, dass die Ware da ist und abgeholt werden kann. Die Apotheke hier schickt dann sogar einen Boten vorbei und bringt mir die Ware. Deswegen verstehe ich es nicht, wenn man Ware zurücksendet, die schon bezahlt ist. Warum könnt ihr denn keine Telefonnummer erfragen von den Kunden, die Sachen bestellen und dann anrufen. Kundenservice ist was anderes. Ich würde auch nicht erwarten, dass man meine Ware, die ich ja auch schon bezahlt habe, wieder zurück sendet. Was wäre, wenn die Kunden einfach vergessen sie abzuholen. Wer bekommt dann das Geld, was ja bezahlt wurde? Steckt sich das Geschäft dieses Geld ein?
Ich kann die Kundin schon irgendwie verstehen. Man weiß ja nie aus welchem Grund jemand etwas nicht abgeholt hat. Aber andererseits muss euer Lager auch nicht überquellen. Die Kundin hätte jemanden schicken können, der die Ware abholt. Oder sich vielleicht nur mal telefonisch melden können und nachfragen können, ob man die Ware etwas länger einlagern könnte.
Ich persönlich finde es jedoch bei der Post zum Beispiel ärgerlicher. In den Sommerferien lassen die die Filiale nur bis 17 Uhr geöffnet. Und dort wäre bei mir das Problem, ich arbeite bis mindestens 17 Uhr. Deswegen bestelle ich während dieser Phase auch nichts, weil ich es einfach nicht abholen kann. Aber steht es bei euch nirgends angeschrieben, dass ihr nur einen Monat einlagert? Dann hat die Kundin auch keinen Grund sich aufzuregen. Aber manche Kunden regen sich schnell auf und sind dann doch froh, wenn sie die Ware später in den Händen halten.
Im Normalfall würde ich sagen, dass ein Monat schon sehr lange ist, um die Ware zu lagern. Ich kenne es, dass diese oft nur eine Woche gelagert werden. Allerdings hatte die Kundin hier die Ware schon bezahlt. In diesem Fall finde ich den einen Monat okay, wenn in dieser Zeit mindestens zweimal benachrichtigt wird. Und bei der zweiten Benachrichtigung würde ich dann einen sehr deutlichen Hinweis darauf, dass die Ware bei Nichtabholung zurück geschickt wird, gut finden.
Ich denke, ein Monat sollte reichen, um die Ware in der Zeit abzuholen. Selbst bei sperrigen Gegenständen sollte man in diesem Zeitraum eine Abholung organisiert haben können. Und ich nehme mal an, dass sich immer noch eine individuelle Regelung finden lässt, wenn man sich als Kunde dann wenigstens beim Laden meldet. Ich würde es sogar okay finden, wenn in diesem Fall (also wenn es zweite Benachrichtigung mit Androhung der Rücksendung gab) der Laden eine Bearbeitungsgebühr nehmen würde. Als Kunde kann man sich ja schließlich wenigstens melden.
Diamante hat geschrieben:Ich muss sagen, dass ich von dem Geschäft erwarten würde, dass man mir Bescheid gibt, wenn die Ware abholbereit ist, also nach Bestellung dann im Laden abzuholen ist.
Die Kundin wusste, wann das Teil für sie da sein würde. Bei Waren, die wir direkt bestellen, ist es so, dass wir die Kunden anrufen, aber dieses Teil wurde über den Großhandel bestellt. Da die Kundin vormittags da war, kam die Ware noch am Nachmittag des selben Tages. Da wir immer die Abholzeit auf den Abholschein schreiben, war es der Kundin bekannt, wann sie das Produkt abholen kommen könnte.
Bei Kunden, die in der Nähe wohnen und von denen wir die Kontaktdaten haben, machen wir es auch so, dass wir die Sachen mit dem Boten hinschicken, wenn sie eine lange Zeit nicht abgeholt wurden. In dem Fall war es aber nicht so einfach möglich, weil die Kundin in einer anderen Stadt wohnte. Die Telefonnummer möchte auch nicht jeder Kunde angeben, wenn er etwas bestellt. Wir bewahren aber die Zettel mehrere Jahre auf, so dass sich jeder melden kann, der vielleicht die Abholung vergessen hat.
Kunden können ja auch was vergessen und deine Antwort beantwortet aber nicht die Frage, wie das denn in der Buchführung ausschaut, wenn einer eine Ware bestellt, bezahlt und diese dann zurück geschickt wird. Wie wird das denn dann in der Buchführung aufgeführt. Die Ware, die zurück geschickt wird, wird ja vom Großhändler dann zurück gebucht und ihr als Geschäft habt das Geld der Kundin, also einen Betrag in der Kasse, der euch nicht gehört.
Ich finde es sehr dreist, dass man schon bezahlte Ware zurück schickt. Auch wenn man keine Telefonnummer hat, so kann man ja vielleicht eine Bestellung nur dann annehmen, wenn man wenigstens die Adresse hat, damit man eine Karte schreiben kann, dass die Ware noch da liegt. Es gibt eben auch vergessliche Kunden und ich wäre auch sauer, wenn man meine bezahlte Ware zurückschickt. Es ist meine Ware und nicht mehr die des Geschäfts.
Ich bestelle auch schon mal etwas und lasse es dann in eine Filliale in der Nähe liefern. Dabei ist es dann so, dass ich per mail Bescheid bekomme, wenn die Ware eben zur Abholung bereit liegt. Wenn ich dann nach einer Woche noch nicht dort war, bekomme ich nochmal eine Erinnerungsmail. Dann wird meist noch eine Woche gewartet und nach den 14 Tagen wird die Ware dann eben bei geräumt oder zurück geschickt. Das verstehe ich auch völlig, denn sonst würde das Regal voller Bestellungen wohl irgendwann überquellen und die Verkäufer hätten keinen Durchblick mehr.
Allerdings finde ich es schon etwas blöd, die Artikel zurück zu schicken, wenn die Kundin diese schon bezahlt hat. Ich finde auch, dass dann nochmal ein Anruf getätigt werden sollte, um die Kundin an ihre Bestellung zu erinnern. Bei nicht bezahlter Ware ist das sicherlich etwa anderes. Daher kann ich den Ärger der Kundin doch etwas nachvollziehen.
Diamante, ich verstehe deinen Einwand generell. Aber in dem Einzelfall verstehe ich ihn nicht. Aber Barbara Ann schreibt doch, dass die Kundin wusste, dass die Ware noch am selben Tag abgeholt werden kann, weil ihr das mit dem Abholschein zusammen mitgeteilt wurde, den sie bekam. Warum muss man dann noch anrufen oder anschreiben?
Wir wissen ja auch nicht, wie groß die Ware war. Bei einer Schachtel Tabletten mag die Aufbewahrung möglich sein. Aber auch deren Haltbarkeit läuft irgendwann ab. Aber wenn der Kunde beispielsweise bei einer Agentur eines Versandhauses die Bestellung eines Gartenhäuschens oder anderer sperriger Gegenstände in Auftrag gibt, dann kann ich mir schon vorstellen, dass das irgendwann Lagerprobleme für das Geschäft verursacht. Schließlich verursacht Lagerraum ja auch Mietkosten.
Ich würde als Geschäft gleich auf den Abholschein, den der Kunde bekommt eine Information aufdrucken, dass nicht abgeholte Waren nach X Tagen zurück gesendet werden. Dann weiß ein Kunde, dass er sich an die Frist gefälligst zu halten hat. Dann wird es zwar immer noch Kunden geben, die das ungehörig finden, aber man muss ja nirgends kaufen, wenn einem die Bedingungen nicht passen.
So wie ich Kunden immer wieder erlebe, halten sie sich für einzeln genommen für den Nabel der Welt. Egal wie die geschäftliche Praxis ist, womit alle anderen Kunden irgendwo klar kommen, für den Nabel der Welt muss man natürlich alle erdenklichen Ausnahmen machen und das natürlich auch noch im hellseherischen Umfang. Und Firmen scheinen eh alle über Geldberge zu verfügen, da muss Kunde auch keine Rücksichten nehmen, dass diese ihre Kosten auch bezahlen müssen.
Ich selbst habe keinerlei Verständnis für diese meckernde Kundin. Klar ist die Ware bezahlt, aber wenn sie im Weg steht, stört sie die Arbeitsabläufe und könnte dabei auch beschädigt werden. Wenn ich Ware bestelle, hole ich sie auch kurzfristig ab oder gebe zumindest Bescheid, dass es später wird.
Ich habe auch schon verschiedene Sachen in der Apotheke bestellt. Handelt es sich um normale verschreibungspflichtige Medikamente, die im Großhandel vorrätig sind, läuft das so ab, wie Barbara Ann schon schrieb. Wenn die Waren bestellt sind, können sie Stunden später abgeholt werden oder sie werden vorbei gebracht. Das sind Medikamente, die ich dann auch in Kürze benötige.
Bestelle ich frei verkäufliche Sachen, sind die auch meist im Großhandel erhältlich und es läuft so ab, wie oben beschrieben. Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass ich nur bestelle, wenn ich die Sachen auch in Kürze benötige. Ich bin in der Apotheke registriert, sowohl mein Name als auch die Telefonnummer sind also bekannt. Vergessen werde ich solche Bestellungen ganz sicher nicht.
Aber was ist, wenn jemand plötzlich krank wird und ins Krankenhaus muss? Da kann er die Bestellung nicht sofort abholen und auch nicht die Apotheke informieren. In solchen Fällen würde ich erwarten, dass man sich telefonisch seitens der Apotheke meldet, zumal dann, wenn die Ware bezahlt wurde. Bestimmt wäre ich sehr sauer, wenn man die Ware zurückgeben würde.
Auf der anderen Seite sehe ich schon ein, dass die Apotheke nicht unbegrenzt Platz hat. Diamante, du meinst ein Recht zu haben, dass die von dir bezahlte Ware so lange aufbewahrt wird, bis du sie abholst. Das ist nicht grundsätzlich so. Die Apotheke hat wenig Platz. Manche Waren müssen gekühlt aufbewahrt werden. Es kommen am Tage mehrere Bestellungen zusammen und alles muss untergebracht werden. Der Kunde möchte aber auch eine saubere Packung mit seiner Ware haben. Also kann man sie nicht einfach im Keller unterbringen. Theoretisch könnte bei einer Aufbewahrung von über vier Wochen sogar eine Aufbewahrungsgebühr fällig werden. Man kann eine gekaufte und bezahlte Ware nicht einfach im Geschäft lassen und sie irgendwann abholen. Das macht niemand mit und muss es auch nicht.
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