Unterschiede bei Verbraucherinsolvenz und Privatinsolvenz?
Ich höre immer wieder, dass Leute Insolvenz anmelden können, auch wenn sie kein Gewerbe oder Geschäft haben. Diese private Insolvenz ermöglicht ja einem Menschen, dass er nach ein paar Jahren schuldenfrei ist. Neulich habe ich aber gehört, dass es auch noch eine Verbraucherinsolvenz gibt. Ein Privatmensch ist doch auch ein Verbraucher. Aber was ist bitte der Unterschied zwischen einer Privatinsolvenz und einer Verbraucherinsolvenz?
Verbraucher- und Privatinsolvenz ist dasselbe, die Begriffe kann man synonym verwenden. Das BGB unterscheidet begrifflich zwischen Unternehmern und Verbrauchern, §§ 13 und 14 BGB. Als Verbraucher handelt man gemäß § 13 BGB, wenn man Rechtsgeschäfte zu privaten Zwecken, also nicht im Rahmen einer gewerblichen oder (selbständigen) beruflichen Tätigkeit abschließt. Genau wie Du sagtest, dient die Privatinsolvenz also dazu, überschuldeten Verbrauchern (ebenso wie Gewerbetreibenden) ein Insolvenzverfahren zu eröffnen.
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