Kann man Lastschriftzahlung -einzug immer zurück holen?
A hat in einem Onlineshop etwas bestellt und dazu musste A einen Lastschrifteinzug machen. Das Geld wurde abgebucht und A erhielt die Ware nicht. A hat das Geld zurück holen können. Nun fragt A sich, ob man immer bei einem Lastschrifteinzug bzw. bei einer Lastschriftzahlung das Geld zurück holen kann und welche Folgen es hat. Zahlt man per EC Karte und muss unterschreiben und keine Geheimzahl eingeben, ist es ein Lastschriftverfahren. Könnte man theoretisch das Geld auch da zurückholen? Muss man da einen Grund angeben? Welche Folgen hat es? Wann kann man eine Lastschriftzahlung nicht zurück holen?
Man sollte schon wirklich dafür einen realen Grund haben, denn ansonsten kann es auch als eine sogenannte Nichtzahlung gelten. Wichtig ist hierbei ob man eine Unterschrift geleistet hat oder nur den Pin angeben musste. Bei der Eingabe der sogenannten Pin Nummer geht es nicht mehr, denn selbst die Hausbank kann hier nicht helfen. Bei der Unterschrift klappt es allerdings. bei dem betreffenden Onlineshop kann daher ja nur die Option mit der Unterschrift genutzt worden sein denke ich.
Ich weiß ehrlich gesagt nicht, ob das immer möglich ist. Ich hatte mal vor längerer Zeit eine Zustimmung zu einem Lastschriftverfahren erteilt, und da ich meine Meinung nach einigen Tagen geändert hatte, war ich bei meiner Bank und habe die Lastschrifterlaubnis widerrufen. Dort wurde alles umgebucht und ich hatte mein Geld wieder.
Ich weiß leider nicht, ob die Bank sowas nur in Ausnahmefällen bewilligt oder ob so etwas grundsätzlich möglich ist.
Grundsätzlich geht das immer, solange man schnell genug ist. Es gibt eine gewisse Frist in der man Lastschriften zurückholen kann. Bei meiner Bank geht das mit zwei oder drei Klicks beim Onlinebanking und das Geld ist wieder da.
Allerdings sollte man gute Gründe haben, ansonsten gibt es schnell eine Abmahnung und kriegt ein Schreiben vom Anwalt nach Hause. Kriegt man natürlich keine Ware, dann würde ich das Geld auch zurückholen, da ist ja schließlich eine Leistung nicht erbracht worden.
Eine Rücklastschrift kann bis zu 13 Monate nach Zugang des Kontoauszugdruckes zurück geholt werden. Danach gilt kein Grund mehr das man die Lastschrift zurück buchen kann. Allerdings sollte man dies ja nur in wirklich begründeten Fällen in Anspruch nehmen (was sich aber von selbst erklärt)
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