Wer haftet, wenn Ware im Großbrief versendet nicht ankommt?

vom 08.07.2013, 14:17 Uhr

A hat ein großes Problem. A hat ein T-Shirt bestellt, welches ca. 20 Euro mit Versandkosten gekostet hat. Dieses Shirt wurde laut Versandhaus (Drittanbieter bei Amazon) am 28. Juni weggeschickt und ist bis heute noch nicht angekommen. A hat eine Mail an diesen Anbieter geschrieben, dass dieses Shirt noch nicht angekommen ist. Dieser schrieb eine Mail zurück, dass das Shirt in einem Großbrief versendet wurde und ihm nachdem die Ware das Haus verlassen hat auch die Hände gebunden wären.

A hat dann zurück geschrieben, dass sie das Geld wieder gut geschrieben haben möchte, weil sie das Shirt auch nicht mehr brauchen kann. Es sollte ein Geschenk sein, welches sie am Wochenende verschenken wollte und sie hat es auch rechtzeitig bestellt und es sollte nach Angaben des Verkäufers auch spätestens am Mittwoch angekommen sein.

Der Verkäufer meinte, dass A das Shirt, falls es noch ankommt, zurücksenden kann und dann bekommt A das Geld auch gut geschrieben. Ohne Ware könnte keine Gutschrift erfolgen. Aber A hat dieses Shirt doch nie bekommen, wie soll A dann das Shirt zurückschicken? A würde das Ganze gerne ohne Amazon zwischen zu schalten klären. Aber ist es wirklich so, dass wenn die Ware das Haus verlassen hat dem Verkäufer die Hände gebunden sind und er dann vielleicht auch keine Verantwortung mehr hat? Warum schickt er es in einem Großbrief weg und nicht versichert. A hat 5,95 Euro Versandkosten bezahlt und es war kein Privatverkauf, sondern eine Firma.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Wenn der Verkäufer ein gewerblicher Verkäufer war, ist die Sache ganz klar: er haftet für den Artikel auch während des Versandes. Da kann er sich nicht herausreden. Geht die Ware auf dem Versandweg verloren, ist der dazu verpflichtet, Ersatz zu liefern. Wenn der Kunde stattdessen wünscht, vom Vertrag zurückzutreten, ist das sein ganz normales Recht. Das hat nichts damit zu tun, ob die Ware doch noch ankommt oder nicht. Sollte die Ware doch noch ankommen ist klar, dass sie zurückgeschickt werden muss. Aber den Rücktritt zu verweigern, geht nicht. Erst recht dann nicht, wenn der Artikel anders versandt wurde, als ausgemacht.

Das Verhalten des Verkäufers ist sehr unprofessionell. Als gewerblicher Verkäufer müsste er sich im Klaren sein, dass das so nicht geht. Hier und hier steht etwas näheres darüber geschrieben.

» TheDutchess » Beiträge: 537 » Talkpoints: 0,67 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Da es sich um einen gewerblichen Versender handelt, ist er für die Ware verantwortlich. Kommt sie auf dem Transportweg abhanden, so muss er Ersatz liefern oder eben das Geld zurück erstatten. Da der Kauf über Amazon gelaufen ist, sollte sich A deswegen direkt an Amazon wenden. Denn soweit mir das bekannt ist, laufen die finanziellen Dinge erst mal über Amazon und wenn quasi die Rückgabefristen abgelaufen sind, wird das Geld erst an den Anbieter ausgezahlt.

Deswegen ist hier Amazon der Ansprechpartner, wenn der Verkäufer sich da sperrt, um den Schaden zu regulieren. Zudem ist ein gewerblicher Verkäufer nach meinen Kenntnissen auch verpflichtet seine Waren versichert zu versenden. Denn im Fall der Fälle bekommt er den Wert ja dann vom Transportunternehmen ersetzt.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Wenn das T-Shirt nur als Warensendung versendet wurde, würde ich an der Stelle von A noch ein wenig warten. Es kann vorkommen, dass diese Art von Sendung mehrere Tage oder Wochen unterwegs ist. Auch ich selber habe mal auf eine Warensendung zwei Wochen gewartet, bis sie angekommen ist.

Natürlich muss der Versender, sofern er gewerblich handelt, die Haftung für das Versandrisiko übernehmen. Dabei ist es unabhängig, ob die Ware als nachverfolgbares Paket oder als Großbrief aufgegeben wurde. Sollte die Bestellung nicht innerhalb dieser Woche ankommen, dann würde ich den Verkäufer noch mal freundlich um eine Rückerstattung des Kaufbetrages bitten.

Wenn dies keinen Erfolg bringt, müsste man sich an Amazon wenden. Erfahrungsgemäß werden solche Vorkommnisse dann recht schnell im Sinne des Kunden geregelt. Voraussetzung ist natürlich, dass A die Ware tatsächlich nicht erhalten hat.

» Ariola » Beiträge: 693 » Talkpoints: 4,96 » Auszeichnung für 500 Beiträge



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