Ebay-Auktion beendet, Käufer will vom Kauf zurücktreten

vom 02.06.2013, 13:56 Uhr

Einmal angenommen Herr Z ist gerade etwas aktiver beim Versteigern alter Dinge auf Ebay. Er hat unter anderem auch mehrere 1 Euro Auktionen laufen, die dann auch mit nur einem Gebot, also mit einem Euro enden. Nun sei es der Fall, dass eine dieser 1 Euro Auktionen mit einem Euro beendet würden und Herr Z kaum zehn Minuten später vom Käufer X eine Nachricht erhalten hätte, dass X das Falsche für seinen Sohn gekauft habe und ob Herr Z die Transaktion beenden könnte.

Nun schreibt Herr Z zurück, dass die Auktion ja schon beendet ist und er nun keine großen Möglichkeiten mehr hätte, die Auktion rückgängig zu machen, da nun bereits für ihn eine Verkaufsprovision anfallen würde. Im Prinzip gibt es drei Möglichkeiten weiter zu verfahren. Die erste wäre, dass die Transaktion genauso läuft, wie sie geplant war, nämlich dass der Käufer X Herrn Z das Geld überweist und er ihm den Artikel zusendet. Die zweite Möglichkeit wäre, dass der Käufer X Herrn Z die relativ geringe Verkaufsprovision überweist, da Herr Z sicherlich nicht wegen eines Abbruches eines Käufers auf dieses Geld verzichten werde. Der Artikel würde in diesem Fall bei Herrn Z verbleiben. Die dritte Alternative wäre, dass der Käufer X nichts zahlt, Herr Z einen Fall bei Ebay wegen nicht bezahlten Artikels eröffnet, der Käufer X einen Vermerk in seine Bewertungen bekommt, Herr Z aber seine Verkaufsprovision von Ebay zurück erstattet bekommt.

Wie würdet ihr euch bei so einer Konstellation entscheiden oder gibt es tatsächlich noch irgendeine andere, vierte Möglichkeit, die Herr Z bisher noch nicht kennt und somit noch nicht in Erwägung gezogen hat, wie er dieses Problem lösen könnte?

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» Nettie » Beiträge: 7637 » Talkpoints: -2,59 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Ich weiß nicht, wie es bei ebay aktuell aussieht, aber ich kenne es so, dass man als Verkäufer eine abgelaufene Auktion auch stornieren kann und damit auch keine Provision bei ebay fällig wird. Denn es kann ja wirklich mal Gründe geben, weshalb jemand nicht in der Lage ist, etwas zu bezahlen, was er ersteigert hat (z.B. weil das Produkt vor der Auslieferung kaputt gegangen war, der Käufer im Krankenhaus liegt usw.). Bei Amazon ist es ja auch so, dass man einen Kauf wieder stornieren kann, das ging mir auch mal so, weil das Produkt (ein Buch) dem Verkäufer (einem Privatanbieter) kaputt ging (was drüber gelaufen) und da wurde der Kauf storniert. Gibt es diese Option bei ebay nicht mehr?

» vde » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Wenn man einen Fall eröffnet, kann man den ja auch im Einvernehmen beendet. Also dass beide Parteien angeben, dass sie die Transaktion nicht durchführen wollen. Dann müsste Herr Z. seine Verkaufsprovision auch wieder gutgeschrieben bekommen. Da man bei diesem Verkaufspreis kaum behaupten kann, dass der Käufer es bei einem anderen Anbieter günstiger bekommen hat, ist die Erklärung durchaus glaubwürdig.

Und Herr Z. hat damit auch die Chance, dass sein Artikel im nächsten Versuch für mehr Geld verkauft wird. Von daher würde ich schon dem Auktionsgewinner entgegen kommen und die Transaktion gemeinsam abbrechen.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Meiner Ansicht nach ist es sinnvoll, wenn der eigentliche Käufer eBay kontaktiert und dabei mitteilt, dass er den Artikel nicht mehr kaufen möchte, da er diesen fälschlicherweise ersteigert beziehungsweise darauf geboten hat. Ich bin mir absolut sicher, dass eBay in diesem Fall weiterhelfen kann, so dass sowohl der Verkäufer als auch der eigentliche Käufer zufrieden sein werden.

Allerdings habe ich in Erinnerung, dass man ein Gebot löschen kann, wenn dies fälschlicherweise abgegeben wurde. Ob dies auch bei einer bereits beendeten Auktion zutrifft, weiß ich momentan leider nicht. Aber ein Versuch wäre es in jedem Fall wert. Schließlich muss man eine Lösung für dieses Problem finden, damit der Verkäufer keine Verkaufsprovision zahlen muss, obwohl er keine Artikel verkauft hat.

Ich persönlich finde es auch gar nicht schlimm, wenn der Käufer diesen Artikel trotzdem kauft. Immerhin wurde das Angebot mit nur einem Euro beendet, so dass der Käufer keinen großen Verlust machen wird. Sicherlich mag der Versand etwas höher als der Kaufpreis sein, jedoch hat der Käufer diesen Fehler gemacht und sollte auch dazu stehen. Immerhin ist der Verkäufer bei privaten Auktionen nicht verpflichtet, die verkaufte Ware zurückzunehmen, sofern er dies ausdrücklich in der jeweiligen Auktion mitgeteilt hat. Außerdem ist diese Methode sicherlich die schnellste und angenehmste, so dass man den Kauf schnellstmöglich abschließen kann.

» Stefan569 » Beiträge: 558 » Talkpoints: 1,86 » Auszeichnung für 500 Beiträge



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