Wie wird Unterhalt beim Wechselmodell berechnet?
Herr A. und seine Ex- Frau B. haben zwei gemeinsame Kinder. Für beide Kinder haben sie das gemeinsame Sorgerecht. Die Kinder leben abwechselnd bei den Elternteilen. Die Kinder haben also bei beiden Elternteilen ihre eigenen Zimmer und so weiter. Also sowohl beim Vater, wie auch bei der Mutter ihren Lebensmittelpunkt. Die Betreuung der Kinder am Nachmittag übernimmt die Mutter von Herrn A. und Herr A. zahlt ihr dafür auch Betreuungsgeld.
Frau B. verdient 800 Euro Netto, Herr A. verdient 1800 Euro Netto. Allerdings trägt er alleine die Betreuungskosten der Kinder. Nun fordert die Mutter A. Kindesunterhalt für die Kinder. Das der Elternteil, bei dem die Kinder nicht leben, sonst unterhaltspflichtig ist, wenn der andere Partner weniger verdient, ist relativ klar. Von dem Unterhalt werden aber an sich eben Betreuungskosten, Kleidung, anteilige Miete und Sachen die ein Kind sonst zum Leben braucht bezahlt.
Nun zahlt aber der Vater eh schon die halben Lebenshaltungskosten für die Kinder. Denn die Kinder leben ja die halbe Zeit bei ihm. Wie wird in dem Fall der Unterhalt berechnet? Muss Herr A. wirklich Unterhalt zahlen? Er hat ja dieselben Kosten (zuzüglich der Kinderbetreuungskosten), wie die Mutter auch.
Das wird ganz normal ausgerechnet, denn jeder der beiden ist in diesem Fall barunterhaltspflichtig. Das gilt aber nur beim echten Wechselmodell, was extrem selten vorkommt. Eine großzügige Besuchsregelung gilt nicht, auch wenn die Kinder ein Zimmer beim Vater haben. Die genau hälftige Aufteilung scheitert meist schon an dem Standort der Schule. Aber falls das wirklich so gehandhabt wird, wird genauso gerechnet, wie gerechnet wird, wenn das Kind 18 Jahre wird und beide Eltern barunterhaltspflichtig werden. Das heißt, die Einkommen werden zusammengeworfen, dann wird nach der Düsseldorfer Tabelle ausgerechnet, was dem Kind zusteht. Der Selbstbehalt wird berücksichtigt und prozentual verteilt, also gar kein Problem.
Die Betreuungskosten sind das Problem des Vaters meiner Meinung nach, er könnte ja, wie die Mutter auch, das Kind selber betreuen. Ich finde es eh merkwürdig, dass die Oma Geld für die Betreuung des Kindes nimmt.
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