Wie jemanden dazu bewegen, sich ins Krankenhaus zu begeben?
vom 30.12.2012, 18:40 Uhr
Punktedieb hat geschrieben:Wenn die Schwiegertochter das erzwingen wollte, müsste sie schon das zuständige Amtsgericht einschalten, um für ihre Schwiegermutter entscheiden zu dürfen.
Was aber auch nicht viel bringen dürfte. Zwar kann man grundsätzlich in Deutschland für jeden Menschen eine Betreuung beantragen, was aber eben noch lange nicht bedeutet, dass diese dann auch genehmigt wird. Und sofern die Dame noch geistig völlig fit ist, wird es aus Sicht des Amtsgerichtes kaum ein gutes Argument für eine Betreuung geben. Gleiches gilt auch für den Fall, dass man den Notarzt holt und dieser per Amtmann eine Zwangseinweisung einleiten will. Alles schon selbst erlebt und gar nicht so einfach, wie viele sich das vorstellen.
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