Wie jemanden dazu bewegen, sich ins Krankenhaus zu begeben?

vom 30.12.2012, 19:40 Uhr

Das man dir versprochen hat sie nicht zu entlassen, finde ich etwas fragwürdig. Denn mein Vater hatte sich bei seinem ersten Krankenhausaufenthalt vor mehr als vier Jahren auch selbst entlassen. Die Folgen waren recht dramatisch, wenn auch nicht wirklich lebensbedrohlich. Als ich dann mit den Schwestern deswegen sprach, dass er eventuell wieder auf die Idee kommen könnte, sich selbst zu entlassen, bekam ich nur zur Antwort, dass man ihn ja nicht einsperren könne.

Man konnte mir nur zusichern ihn so lange aufzuhalten, bis ich selbst im Krankenhaus sein kann, um ihn davon abzubringen. Selbst wenn da Gefahr besteht, kann man einen Menschen nicht gegen seinen Willen im Krankenhaus lassen, wenn dieser komplett zurechnungsfähig ist und eben entscheiden kann.

Wobei ich damals mit meinem Vater wirklich harte Diskussionen hatte, bis er wirklich bereit war sich ärztlich behandeln zu lassen. Auch mit meinem Freund hatte ich in diesem Jahr schon entsprechende Diskussionen. Da habe ich ihm echt gedroht, dass ich ihn mit Hilfe des Nachbarn zum Arzt bringe. Danach hat er dann eingelenkt.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Das Problem ist, dass ein Arzt keine Person festhalten kann, wenn diese nicht unmittelbar seiner Hilfe Bedarf, also könnte sie immer gehen. Die Konsequenzen müsste sie dann eben immer tragen. An deiner Stelle wäre ich, was du ja auch gemacht hast, hart geblieben und hätte auch keine Anstalten zum Nachgeben gemacht. Weihnachten hatten wir auch so einen Fall und wir haben uns dann einfach durchgesetzt und einen Notarzt geholt, was auch besser war. Meistens kann man auch gar nicht die eigene Situation einschätzen, weil man die Konsequenzen nicht kennt.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


Würde einer meiner Familienangehörige solche massiven Gesundheitlichen Probleme haben würde ich auch ohne ihre Zustimmung die Feuerwehr rufen.

Dafür hasst mich meine Oma, die das schon erfahren musste. Sie erzählt mir via Telefon das es ihr nicht gut geht, sie nicht mehr laufen kann und ihr Arm nicht mehr hoch bekommt, nach Rücksprache mit meiner Tante entschied ich mich dann die Feuerwehr zu rufen, die meine Oma dann ohne Einwilligung ihrerseits wegen Gefahr in Vollzug mitnahmen, nach 4 Tagen stationären Aufenthalt durfte Sie dann wieder heim. Ich durfte mir dann bloß anhören, dir kann man auch nichts erzählen, du bist ja eine Petze. Ja, in diesem Fall war ich aber gerne die Petze.

» Sissi1 » Beiträge: 518 » Talkpoints: 9,65 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Klar darf ein Krankenhaus keinen behalten, der auf eigene Verantwortung gehen möchte. Im genannten Fall ist die Patientin aber wohl nicht wirklich selbstständig und lebt im Haushalt der Themenstarterin. Somit hat sie die Verantwortung für ihre Schwiegermutter. Wenn die Themenstarterin sagt, es kann sich keiner um sie kümmern, wird das Krankenhaus die Frau wohl behalten müssen, wenn keine reguläre Entlassung ansteht.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



LittleSister hat geschrieben:Wenn die Themenstarterin sagt, es kann sich keiner um sie kümmern, wird das Krankenhaus die Frau wohl behalten müssen, wenn keine reguläre Entlassung ansteht.

Und aus welchem Grund? Ein Krankenhaus ist für medizinische Behandlungen da und kein Auffangplatz für soziale Problemfälle. Wenn es nur darum geht, dass sich niemand mehr um die tägliche Pflege geht, dann gibt es Sozialdienste und Pflegeheime, aber eben keine Krankenhäuser.

Abgesehen davon kann trotzdem jeder für sich selber entscheiden, ob er sich behandeln lassen will oder nicht. Schließlich hat man ja sogar ein Recht auf Verwahrlosung.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Da die Schwiegermutter aber auf eigene Verantwortung geht, das Krankenhaus sie aber behalten würde, sieht die Sachlage ein wenig anders aus, wenn der Patient dann auf der Straße landen würde. Wenn die Schwiegermutter in ihre eigene Wohnung zurück kehren würde, würde man im Falle eine Pflegefalls auch vorher dafür sorgen, dass eben jemand da ist, aber nicht eine pflegebedürftige Person auf eigenen Wunsch entlassen. Und auch eine Pflegeeinrichtung nimmt nur Patienten "zurück", die zumindest medizinisch versorgt sind, was in dem Fall ja auch nicht so zu sein scheint.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge


LittleSister hat geschrieben:Da die Schwiegermutter aber auf eigene Verantwortung geht, das Krankenhaus sie aber behalten würde, sieht die Sachlage ein wenig anders aus, wenn der Patient dann auf der Straße landen würde.

Nein, das steht doch eben nirgends. Man hat sie regulär entlassen, weil man außer ein paar Prellungen nichts festgestellt hat. Rippenprellungen und Wirbelsäulenprellungen sind kein Grund für eine stationäre Behandlung. Ganz im Gegenteil, da muss man schon einen Arzt haben, der eine soziale Ader hat und sich zur Not auch mit der Kasse anlegt, weil die sich weigern können die Behandlung zu bezahlen. Der Normalfall ist da eine normale Schmerztherapie und etwas Physiotherapie bzw. Atemtraining, also alles Sachen, die ambulant in gleicher Weise angeboten werden.

Was die Ärzte in dem Fall gemacht haben, ist darauf hinzuweisen, dass es durchaus sein kann, dass sich die Frau unter Umständen auch eine leichte Gehirnerschütterung zugezogen hat und eine Reihe von Symptomen benannt haben, die darauf hinweisen können. Das ist nun aufgetreten, aber die Dame weigert sich diese neue Komplikation behandeln zu lassen und das ist auch ihr gutes Recht, solange sie voll geschäftsfähig und zurechnungsfähig ist. Damit ist sie im Fall einer erschwerten Pflege kein Fall mehr für ein Krankenhaus, da sie die weitere medizinische Versorgung ablehnt und es nur um die Pflege geht und die leistet eben kein Krankenhaus, sondern wenn dann ein Pflegedienst oder ein Pflegeheim.

Komischerweise verstehen dass nur die meisten Leute nicht, obwohl man beide Einrichtungen doch nun sogar schon mit genau den passenden Namen versehen hat.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Man hat sie regulär entlassen, weil man außer ein paar Prellungen nichts festgestellt hat.

Dann hättest du alles lesen sollen, denn die Themenstarterin hat auch das hier geschrieben:
Danke für eure Ratschläge, ich habe tatsächlich eben mit dem Krankenhaus telefoniert und dabei erfahren, dass sie sich bereits gestern auf eigene Verantwortung entlassen hat

Außerdem wurde ihr geraten, die Schwiegermutter so schnell wie möglich wieder ins Krankenhaus zu bringen. Siehe hier:
Die Ärztin riet mir, dass ich Druck machen soll und ihr schonungslos die möglichen Konsequenzen eines nicht erfolgten Arztbesuches schildern soll, was ich dann auch tat.

Ich denke, das belegt sehr eindeutig, dass eine stationäre Behandlung nötig war und die Schwiegermutter nicht im Krankenhaus bleiben sollte, damit sich die Schwiegertochter auf die faule Haut legt und andere machen lässt. Hier besteht eindeutig der Bedarf eines stationären Aufenthalts! Man hat sie nicht regulär entlassen!

Auf den Gedanken, man kann die Schwiegermutter auch mehr oder weniger zwingen dort zu bleiben, wäre ich wahrscheinlich nicht gekommen, wenn sie sich nicht bereits selbst entlassen hätte. Die Ärzte sahen ja eindeutig einen stationären Aufenthalt für angebracht. Und es ging hier im weiteren Verlauf klar drum, dass sich die liebe Schwiegermutter nicht wieder selbst entlässt. Im besagten Fall wohnt Schwiegermutter bei der Schwiegertochter, die eben auch verantwortlich ist. Ich bezweifle stark, dass sich ein Mensch in der Situation, dass sich eben Schwiegertochter "weigert" sie in dem Zustand aufzunehmen, einfach mal selbst entlassen kann. Wenn das Krankenhaus in dem Fall eine weitere Behandlung vor sieht, wird man sie nicht einfach gehen lassen!

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge


@LittleSister: So lange man in Deutschland selbst entscheiden kann, kann ein Krankenhaus nichts machen. Selbst wenn eine weitere Behandlung für sinnvoll oder gar notwendig erklärt wird. Die Schwiegermutter ist ja nicht geistig umnachtet und kann für sich selbst entscheiden. Ob sie dann auf der Straße landet, wenn die Schwiegertochter die Verantwortungsübernahme verweigert, ist dann ihr eigenes Problem.

Selbst wenn sie bei der Schwiegertochter direkt wohnen sollte, was ja nicht so wirklich klar beschrieben ist, kann ihr niemand vorschreiben, dass sie sich weiterhin stationär behandeln lässt. Wenn die Schwiegertochter das erzwingen wollte, müsste sie schon das zuständige Amtsgericht einschalten, um für ihre Schwiegermutter entscheiden zu dürfen.

Man kann der Frau halt nur gut zureden und alle Konsequenzen aufzeigen. Aber kann sie zu nichts zwingen, was sie nicht selbst will. Und wenn sie nach der eigenmächtigen Entlassung in den Urlaub fliegt, dann kann man ihr das auch nicht verbieten.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Ich habe das gerade mit meinem Vater (72 Jahre) durch, er war durch nichts zum Arzt und schon gar nicht in ein Krankenhaus zu bewegen. Stattdessen hat er sich selbst medikamentiert mit Analgin und Sekt. Das ging so lange gut bis er 25 Kilo abgenommen hatte, aus dem Bauch ein Beutel herauswuchs, er undicht wurde und eigentlich nur noch sterben wollte. Dann, aber wirklich erst dann sah er ein dass es ohne Arzt nicht geht und er hat sich selber in das Krankenhaus eingewiesen. Er sagte mir später dass er Darmkrebs vermutete und sich als hoffnungsloser Fall sah. In Wirklichkeit hatte er eine chronische Blinddarmentzündung die nur langsam abheilte, aber nach nur 24 Stunden im Krankenhaus sah er schon wieder aus wie das blühende Leben.

Ich hatte damals gepredigt, meine Schwiegereltern, sein Lieblingsenkel- alles war umsonst. Ich stand der Sache auch relativ hilflos gegenüber. Ich konnte und wollte nicht über seinen Kopf entscheiden und ich wusste auch nicht wie es wirklich um ihn stand. Er verheimlichte seine Situation vor mir, ihm geht es gut sagte er und dass er sich gut wegen der Gewichtsabnahme fühlt. Ich ließ mich täuschen und ich bin auch in Gesundheitsdingen recht unerfahren. Heute würde ich anders handeln und sofort einen Hausbesuch bestellen wenn ich denke dass es erforderlich ist und ich hoffe er denkt inzwischen auch so. Ich denke auch dass ein Kranker solche Erfahrungen auch erst einmal selber machen muss, auch wenn man auf Grund des Alters es eigentlich besser wissen müsste. Wenn jemand partout nicht in ein Krankenhaus will dann hat man eigentlich kaum Argumente um jemanden zu überzeugen. Wir sind fast alle keine Mediziner und wissen die Anzeichen nicht zu deuten.

Eine Einweisung zu forcieren könnte durchaus den Familienfrieden nachhaltig stören und das möchte man ja auch nicht. Es kann ja durchaus sein dass wirklich nichts ist. Ich würde heute wahrscheinlich nicht vom Krankenhaus sprechen sondern einen Hausbesuch des Hausarztes bestellen, auch wenn es nicht gewünscht wird. Ich könnte mich dann immer noch als besorgter Sohn herausreden und er könnte mich beim Hausarzt als übervorsichtig abstempeln so dass unser aller Gesicht gewahrt bleibt. Ich habe ja als Sohn auch eine gewisse Verantwortung und ich möchte mir später auch keine Vorwürfe machen, deshalb würde ich nach einer gewissen Wartezeit heute wirklich sofort etwas unternehmen, egal ob es gewünscht wird oder nicht.

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» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


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