MP3-Player für 10 Euro

vom 16.01.2008, 14:10 Uhr

Das wird gerne als "Recht" im Sinne von "Ihr gutes Recht" deklariert aber bei Platzkäufen usw. gibt es das nicht wirklich. Zumindest nicht allgemeinverbindlich. Klar räumen das Händler z. B. bei Sonderaktionen ein oder um besonders kundenfreundlich zu sein aber de facto gibt es das nicht.

Grundgedanke ist immer: Man darf niemals schlechter aber stets besser als das Gesetz es vorgibt gestellt werden.

Heißt in diesem Fall: Sollte der Händler Dir mehr "Rechte" einräumen und kulanter sein ist das sein Bier und er kann das machen und Du kannst es nutzen. Aber daraus lässt sich nicht ableiten, dass der Nachbarladen genauso reagiert, auch wenn oft aus Kulanz und Kundenfreundlichkeit Ware die in Ordnung ist zurückgenommen wird. Wenn einem diese Zusatzleistung also nicht eingeräumt wird und der Händler sich stur stellt und die Ware nicht ab Werk / ab Kauf einen Mangel hat gibt`s das nicht.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Ich bin mit den günstigen NoName Player leider auch sehr schlecht gefahren. Würde Trekstor niemanden empfehlen. Bin dreimal zu Saturn gelaufen um meinen Player umzutauschen. Danach hatte die nette Dame Einsicht und gab mir das Geld zurück... :o

» der_paul » Beiträge: 101 » Talkpoints: 0,05 » Auszeichnung für 100 Beiträge


@Subbotnk:
Danke für die ausführliche Erklärung! Das heißt, bei Platzkäufen habe ich das Recht normalerweise nicht, aber bei gewöhnlicher Ware schon?

Ich hatte mal vor längerer im Ausland was gekauft und wollte es dort zurückbringen - aber da wurde mein Anliegen zurückgewiesen, das würde nicht gehen. Ich war damals ziemlich sauer, weil ich das aus Deutschland so kannte, daß eigentlich alle großen Kaufhäuser und Geschäfte, die ich so kannte, das anbieten. Je nachdem hat man ja fast überall 14 bis 28 Tage Umtauschrecht.

» me. » Beiträge: 197 » Talkpoints: 2,83 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Nicht nur bei Platzkäufen, da gibt es noch mehr Dinge - im Grunde kann man das nicht an der Ware festmachen sondern an der Art wie man sie kauft. Hieß früher passend Fernabsatz, also grob gesagt: alles was man auf Distanz kauft kann man auch zurückgeben, da gibts allerdings auch Ausnahmen. Hier reicht es aus, wenn man sagt: Will ich nicht bzw. eine Angabe von Gründen ist bei einem Widerruf nicht notwendig.

In der Regel gibt es aber keine Ausnahmen bei Käufen wo man in ein Geschäft geht und die Ware in die Hand nimmt und dann kauft - außer sie ist mangelhaft, dann kann man einen Kaufvertrag über die Gewährleistung "widerrufen". Die meisten Händler machen das halt aus Kulanz.

Bei Haustürgeschäften gibt es wiederum ein Rückgaberecht, ist wie beim Fernabsatz.

Im Ausland gilt halt das dortige Recht - und wenn es da kein Rückgaberecht gibt, dann war`s das wenn der Händler sich schwer stellt. Ist sowieso immer so ein Ding, wenn es Probleme gibt trotz EU Recht, weil man dann oft auf die "Nix verstehen" Linie umschwenkt, auch wenn der Kunde im Recht ist.

Naja, alles etwas komplex, je nach Art des Kaufs, ich kann das ja mal aufschlüsseln, aber jetzt ist schon spät und ist mit mein Hassthema :lol:.

EDIT:: Mir fällt ein, das muss ich gar nicht, Midgaard hat das mal bis zum Erbrechen aufgeschlüsselt, wann man ein Widerrufsrecht hat: vom Kauf zurücktreten. Dort sind auch alle Varianten genannt und Verträge wo man ein Rückgaberecht hat - bei allen anderen demzufolge nicht.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



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