Jugendliche: „Killerspiele“ kaufen kein Problem

vom 17.08.2007, 21:26 Uhr

Laut einer Stichprobe der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen sei es auch nach wie vor Jugendlichen möglich indizierte Spiele oder Spiele mit Altersbeschränkung zu erwerben. In über 50 % der getesteten Geschäfte wurden ihnen diese ohne Probleme oder Kontrollen verkauft.

Die Verbraucherschützer schickten einen Jungen (14) und ein Mädchen (16) in über 15 Geschäfte im Rhein-Sieg-Kreis und in Köln auf Spielekauf – der 16jährigen wurden dabei in 9 Fällen indizierte Spiele oder Spiele mit einer Freigabe ab 18 verkauft, in einem Fall wurde dem Mädchen sogar extra die Glasvitrine geöffnet, in der sich die indizierten Spiele befänden damit Jugendliche sie nicht ohne weiteres betrachten könnten. Der 14jährige erhielt in 3 Geschäften ein indiziertes Spiel, in einem vierten wurde dies nur durch einen couragierten Kunden verhindert, der der Kassiererin mit einer Anzeige drohte, falls diese dem Jungen das Spiel verkaufe. In 4 weiteren Fällen konnte der Junge Spiele erwerben, die erst ab 16 freigegeben wurden.

Falls ein Händler einem Jugendlichen ein Spiel verkauft, das von der BPjM indiziert wurde oder eine Altersfreigabe ab 18 hat, kann er mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 € belegt werden.

» Midgaardslang » Beiträge: 4131 » Talkpoints: -14,08 » Auszeichnung für 4000 Beiträge



Midgaardslang hat geschrieben:Falls ein Händler einem Jugendlichen ein Spiel verkauft, das von der BPjM indiziert wurde oder eine Altersfreigabe ab 18 hat, kann er mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 € belegt werden.


Finde ich korrekt, beim Mädchen isses ja noch einigermaßen Verständlich mit 16 is der unterschied zu ner 18 Jährigen oftmals nichmehr so groß aber bei nem 14 Jährigen muss man sich echt gedanken machen, die Altersfreigaben haben ja schon ihre Berechtigung. Bei der 16 Jährigen fänd ichs jetzt auch nichmehr so schlimm die zwei Jahre aber bei 14 in den 4 Jahren passiert schon noch viel in der Wahrnehmung eines Jugendlichen.

» Macuser » Beiträge: 16 » Talkpoints: 0,06 »


Ist im Prinzip das selbe wie mit Alkohol oder Zigaretten, trotz herrschenden Gesetzten (Jugendschutzgesetz) wird darauf kaum Rücksicht genommen. Werden denn solche Strafen öfters ausgesprochen oder steht es eher geschrieben? Habe davon keine Ahnung.

Aber denke eher das es selten ist das ein Laden blechen muss weil er ein Spiel verkauft hat. Wenn der Kassierer das Spiel dem Jungen nicht verkauft gibt es auch noch die Möglichkeit einen anderen Kunden zu fragen (nicht gerade den Mann aus dem Bericht). Bei Spielen finde ich es allerdings nicht unbedingt so schlimm wie bei Alkohol oder Zigaretten, gut reden sollte man das aber trotzdem nicht!

Wobei ich finde in Deutschland herrschen unnötig scharfe Richtlinien im Bezug auf Altersbeschränkungen oder Indizieren.

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» Sunbeam » Beiträge: 204 » Talkpoints: 0,06 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Da stimme ich Sunbeam zu. Ich finde die Strafgelder sollen richtig hoch angesetzt werden. Wer gegen das Jugendschutzgesetz verstößt muss bluten und am meisten blutest du wenn es um das liebe Geld. Wenn sich der Verkäufer nicht sicher ist, dann soll der Konsument seinen Ausweis vorlegen und fertig. Deshalb finde ich die neuen Zigarettenautomaten so gut, wo man man mit Karte bezahlen kann.

Ich selber hatte mir damals ohne weitere Probleme Resident Evil für die Playstation1 bei Karstadt gekauft gehabt. Das Game war sogar in der Vitrine eingeschlossen und die Verkäuferin hat mir das ohne weiteres raus gegeben. Auch an der Kasse gab es Null Probleme. War natürlich damals gut für mich, aber leider wird darauf nicht geachtet. Ich war da glaube ich 16 geworden. Höhere Strafen und regelmäßiges kontrollieren wird dem ein Ende setzen können.

» Faceman » Beiträge: 196 » Talkpoints: 1,12 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Ich finde die Bezeichnung Killerspiele ein Witz. Vor allem wenn man in Tv-Berichten dann immer Counter Strike sieht bei dem kein einziger Tropfen Blut fließt.

Der Staat macht die Gesetze für die Spiele zu scharf. Sobald es ein Ego-Shooter ist wird das Spiel ab 18 freigegeben, auch ohne Blut. Wenn man Amokläufern die Schuld darin gibt, dann frage ich mich warum die brutalsten Spiele ungeschnitten in Amerika ab 17 erlaubt sind, und bei und komplett geschnitten werden und ab 18 sind oder gar indiziert werden? Schließlich gab es in den USA weit aus mehr Amokläufer in den letzten Jahren. Wahrscheinlich hat man bei diesen kein Counter Strike auf dem PC gefunden...

Am Ende schadet sich die deutsche Wirtschaft selber. Wenn bei uns ein Spiel geschnitten wird bestelle ich es einfach aus Österreich, ohne Probleme komplett ungeschnitten. Und wenn das die Hälfte der Zockergemeinde so handhabt dann macht der Staat kein Geld mit dem Verkauf von Videospielen, selber schuld. Es sollte nichts geschnitten werden, dafür müsste man aber nur mit Vorlage der Personalausweißes zahlen können, oder irgendwie so damit es sicher kontrolliert wird. Aber naja, so was wird bestimmt nicht kommen.

» kingofsony » Beiträge: 157 » Talkpoints: 0,07 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Ich finde die Bestrafung auch völlig ok, sollen die Verkäufer solche Spiele halt nicht an Kinder verkaufen, finde ich eh furchtbar. Es gibt schon genug Krieg und Gewalt auf der Welt. Warum muss man dann so etwas noch in PC-Spielen "verherrlichen"? Was ist so toll daran? Selbst wenn kaum oder kein Blut fliesst, ist es Gewalt. Ich halte von diesen Spielen absolut nichts und mein Kind würde so etwas gar nicht erst bekommen. Na ja ist ja Ansichtssache.

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» Leonie » Beiträge: 485 » Talkpoints: -0,32 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Natürlich wird das kaum kontrolliert. Es geht den Ladenbetreibern ja wohl meist nicht darum, die Jugend vor Blut und herumrollenden Köpfen zu schützen, sondern darum krätig abzukassieren und so viele Spiele wir möglich zu verkaufen.

Kingofsony hat geschrieben:Ich finde die Bezeichnung Killerspiele ein Witz. Vor allem wenn man in Tv-Berichten dann immer Counter Strike sieht bei dem kein einziger Tropfen Blut fliesst

Aber es geht ja meist nicht direkt um das Blut, sondern dass du Menschen umbringst. Es ist doch vollkommen egal, ob aus dem Kopf etc. Blut austritt ode rnicht, es geht darum das du jemanden virtuell getötet hast und somit ist die Bezeichnung Killerspiel gerechtfertigt.

» xTeen » Beiträge: 82 » Talkpoints: 0,01 »



Nein die Bezeichnung Killerspiele beweist nur die Ahnungslosigkeit, derer die es verwenden. Da ich auch zur Gemeinde der Turnierspieler gehör(t)e und am Tag bestimmt an die 1.000 Frags gemacht habe, also für die CSU-Wähler: Ich habe brutal und rücksichtslos Menschen virtuell ermordet und nicht dabei an Mord gedacht habe. Wie andere es schon sagten: Es ist mehr ein modernes Fangenspiel oder Reaktionsspiel, man denkt da nicht ans Töten, sondern mehr an Dinge wie "Hab ich Dich". Für Leute, die natürlich keine Ahnung haben, weil sie nur zitternd danebenstehen, wenn ein "Mensch" da auf dem Computer "stirbt", hatte ich immer nur ein Lachen übrig, weil es einfach lächerlich ist.

Aber was man nicht kennt, davor hat man irgendwie immer Angst, siehe Herr Beckstein: Im Leben noch kein Computerspiel gespielt, gesehen oder weiß noch nicht einmal worum es da geht, aber sich so aufspielen als wäre er der Gottkaiser der Spieleszene. Das so uninformierte Menschen noch andere anstacheln, die noch weniger wissen und mit Begriffen wie Killerspielen infizieren ist eher traurig, wird sich aber irgendwann auch biologisch gelöst haben, wenn diese Elemente am hohen Alter sterben. Der Begriff ist wirklich asozial und das einzige, was mich als (Ex) Spieler heute noch auf die Palme bringt, weil er einfach falsch ist und dämonisiert.

Ich könnte ja genausogut alle einer Gruppe als Problembayern, Naziopas, Judenhasser, Schmarotzerossis, Ökospinner, Poloassis, Terroristenmuslime usw. bezeichnen und hätte bei Einzelfällen durchaus Recht - nur ich glaube trotzdem, daß die Mehrheit sich dadurch provoziert sehen würde und es als Beleidigung und dumme Unterstellung sehen würde.

Das andere Thema ist das alte: bestehende Gesetze müssen auch angewendet werden, oder die Geldstrafen hierfür so empfindlich sein, daß ein Händler schon Angst um seine Existenz bekommt, einem nur ein Spiel zu verkaufen, bei dem er geringe Zweifel hat, daß er nicht erwachsen ist.

Wenn man einen Erwachsenen anspricht, einem so ein indiziertes Siel zu kaufen, und er es macht und an einen abgibt, macht der sich ebenfalls strafbar.

» Midgaardslang » Beiträge: 4131 » Talkpoints: -14,08 » Auszeichnung für 4000 Beiträge


Erstmal ist zu sagen, dass ich das mit den FSK-Angaben totalen Quatsch, wenn man als Jugendlicher ein Spiel haben will, dass erst ab 18 ist, kommt man irgendwie dran. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen: Mit 15 Jahren war ich in einem großen Elektronikgeschäft drinnen und bin auf GTA 3 aufmerksam geworden. Leider ist das Spiel ab 18, ich also 3 Jahre zu jung. "Du kannst es ja mal versuchen".

Ich ging zur Kasse hin, obwohl ein 5x5-cm großer Aufkleber auf der Verpackung war, auf dem ganz groß "Ab 18" drauf stand, war es kein Problem, mir das Spiel zu kaufen. Exakt das gleich auch an Silvester. Den Silvester-Einkauf in höhe von 1000 Böllern, 50 Herzer Böller und Raketen konnte ich vollständig mit 15 erledigen, ohne auch einmal nach meinem PerSo gefragt worden zu werden.

So schlimm ist es ja in meinem Fall nicht, meine Eltern wussten ja über alle aktivitäten bescheid. Doch Jugendlichen, denen solche Spiele aufgrund von erhöhter Gewaltbereitschaft verboten wurde, können sich solche Spiele trotzdem kaufen.

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» sebi1392 » Beiträge: 110 » Talkpoints: 3,23 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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