Zugang zu den Mülltonnen abgeschlossen

vom 05.07.2015, 22:04 Uhr

Herr A. ist vor kurzem in ein Mehrfamilienhaus gezogen, in dem außer ihm noch vier Mietparteien wohnen und im Erdgeschoss ist eine Gewerbeeinheit, die ihre Werkstatt im Hof hat. Der Vermieter lebt mit im Haus und er betreibt die Gewerbeeinheit und werkelt in seiner Werkstatt im Hinterhof.

Nun stehen auch die Mülltonnen im Hinterhof. Die Restmülltonnen werden von allen Mietern gemeinsam genutzt und die werden wöchentlich von den örtlichen Entsorgungsbetrieben abgeholt. Außerdem gibt es eine Biotonne, eine Altpapiertonne und eine Tonne für den Gelben Sack. Diese werden alle zwei Wochen abgeholt.

Herr H. arbeitet viel und geht morgens meist schon um fünf Uhr rum aus dem Haus und kommt auch oft erst gegen Abend nach Hause. Meistens bringt er sich eine Pizza vom Pizzaservice mit oder auch mal was vom Chinesen. Herr H. kocht eher selten selbst, aber wenn dann auch sehr aufwendig. Somit hat Herr H. durchaus öfters Abfall, den er auch gerne würde entsorgen können. Zumindest die Pizzakartons oder auch die Schalen vom chinesischen Essen würde er gerne am nächsten Tag entsorgen.

Der Werkstattbetrieb der Gewerbeeinheit beginnt in der Regel wohl ab sieben Uhr. Wenn der Vermieter von Herrn H. seine Arbeit beginnt, öffnet er die Hoftür, die ansonsten eben abgeschlossen ist. Wenn Herr H. seine Arbeit beendet hat, was meistens gehen 16 Uhr der Fall zu seien scheint, dann schließt er die Hoftür auch wieder ab. Sonntags und wenn der Vermieter Urlaub hat, wird die Hoftür aufgeschlossen, wenn er lustig ist. Meistens gegen Mittag und am späten Nachmittag wird sie wieder abgeschlossen.

Nun würde Herr A. gerne seinen Abfall zeitnah im Müll entsorgen, wenn er morgens das Haus verlässt. Was aber leider daran scheitert, dass die Hoftür abgeschlossen ist. Da Herr A. aber auch abends oft erst recht spät nach Hause kommt, ist auch da die Hoftür meistens abgeschlossen. Bis sonntags möchte Herr A. seinen Abfall an sich nicht sammeln. Wobei am Vorabend der Mülltonnenentleerung die Tonnen bereits auf die Straße gestellt werden und Herr A. dann hier die Gelegenheit hat, seinen Abfall zu entsorgen.

Der Vermieter verteilt keine Hofschlüssel an seine Mieter. Unter anderem weil er wohl Sorge hat, dass jemand in seine Werkstatt einbrechen könnte, wenn der Hof über Nacht nicht abgeschlossen ist. Aber ist es überhaupt rechtlich haltbar, wenn den Mietern der Zugang zu den Mülltonnen nicht im vollen Umfang gewährt wird? Muss sich Herr A. wirklich damit abfinden, dass der Zugang zu den Mülltonnen nur zu den Zeiten ermöglicht wird, in denen er beruflich unterwegs ist?

» Fugasi » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,33 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Dass man ein Recht hat, auf den Hof zu gelangen, kann ich mir nicht vorstellen. Schließlich ist das das Gelände des Vermieters und der kann darüber bestimmen. Aber in dem Fall würde ich vermuten, dass dann eben anderweitig Zugang zu den Mülltonnen gewährt werden muss. Sprich, die Mülltonnen müssen eben woanders aufgestellt werden, damit auch berufstätige Leute ihren Müll entsorgen können.

Ich bin zwar kein Jurist, aber ich ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass es im Interesse des Mieters oder Vermieters liegen kann, wenn die Mieter ihre Wohnungen mit Müll vollgestellt vermuchten lassen. Schließlich zieht das, gerade jetzt in der warmen Jahreszeit, auch Ungeziefer an und riecht schlecht.

Zu dem Thema kann einem sicher der Mieterbund oder der Abfallentsorger Auskunft geben. Und wenn dann Bescheid weiß, kann man den Vermieter schriftlich per Einschreiben aufmerksam machen, dass man gerne so etwas selbstverständliches hätte, wie eine tragbare Mülllösung. Ich würde das nicht hinnehmen.

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge


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