Zählen Mieten und Zinsen auch als selbstständige Einnahmen?

vom 04.04.2015, 19:45 Uhr

Wenn man eine normale, versicherungspflichtige Tätigkeit hat, dann ist man ja meistens, außer man verdient sehr viel, gesetzlich krankenversichert. Macht man noch nebenbei etwas selbstständig, dann kann man weiter gesetzlich krankenversichert bleiben.

Bedingung ist aber, dass man über die selbstständige Tätigkeit weniger verdient als über die versicherungspflichtige Tätigkeit. Wenn man also versicherungspflichtig 2500 EUR brutto hat und nochmal 1000 EUR über die Selbstständigkeit einnimmt, dann ist alles ok, dann dann verdient man ja selbstständig weniger als in der abhängigen Beschäftigung.

In diesem Fall kann man weiter gesetzlich krankenversichert bleiben. Würde man aber über die selbstständige Tätigkeit mehr verdienen als über die abhängige Beschäftigung, dann gilt die selbstständige Tätigkeit als Haupteinkommensquelle und der parallel bestehende Job nur als Nebenjob. Dann müsste man sich entweder freiwillig gesetzlich krankenversichern oder sich eine private Krankenversicherung suchen. Das ist meistens teurer.

Nun beliebt die Frage, wie denn da Einnahmen aus Zinsen oder aus Vermietung zu bewerten sind? Zählen Zinseinnahmen oder Einnahmen aus der Vermietung und Verpachtung da irgendwie mit hinein? Zählen diese auf die Seite der selbstständigen Einnahmen oder gehören die in eine ganz andere Kategorie?

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Mod am 04.04.2015, 20:02, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


Zins- oder Mieteinnahmen werden bislang bei der gesetzlichen Krankenversicherung nicht berücksichtigt. Aber ob das auch in Zukunft so bleibt, wer weiß. Es ist auch nicht grundsätzlich so, dass selbstständiges Nebeneinkommen nicht berücksichtigt wird, solange es geringer ist als das Einkommen aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung als Angestellter.

Wenn du Vollzeit im Angestelltenverhältnis arbeitest, magst du noch gute Karten haben. Arbeitest du nicht mehr als 20 Stunden im Angestelltenverhältnis und verdienst nicht mehr als rund 1.347 Euro, wird nunmehr unterstellt, dass die selbstständige Tätigkeit überwiegt. Die Kriterien werden immer rigoroser, dies trifft besonders Arbeitnehmer, die wenig verdienen und aus diesem Grund noch nebenher einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen, um ihre Existenz zu sichern.

» Wundertüte » Beiträge: 193 » Talkpoints: 0,16 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Zinseinnahmen werden steuerlich gesehen unter dem Gesamtbegriff "Kapitalerträge" zusammengefasst. Mieteinnahmen sind in der Einkommenssteuer ein eigener Punkt. Im Sozialrecht können aber unter Umständen andere Regelungen gelten.

Bei Themen Sozialversicherung würde ich unbedingt immer direkt bei der zuständigen Versicherung anrufen und nachfragen. Am besten wäre eine schriftliche Antwort. Bei Fehlverhalten kann das nämlich mitunter sehr teuer und nervenaufreibend werden.

» Weasel_ » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Mod am 04.04.2015, 22:05, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


Was ist denn dann, wenn man weniger als 20 Stunden im Angestelltenverhältnis arbeitet, aber mehr als 1.347 Euro verdient? Also mal angenommen, jemand würde knapp 20 Stunden im Angestelltenverhältnis arbeiten oder auch weniger und hätte aber über 2000 brutto, knapp 500 EUR selbstständige Einnahmen und nochmal 500 EUR Mieteinnahmen. Wie würde das eingestuft werden?

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



In der Einkommensteuer ist ja alles klar. Was den Bereich Krankenversicherung und Pflegeversicherung angeht, wird es in solchen Fällen auf eine Einzelfallprüfung hinauslaufen.

» cooper75 » Beiträge: 13340 » Talkpoints: 501,48 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


Und wenn man eine Einzelfallprüfung vermeiden möchte? Müsste man, damit man auf der sicheren Seite ist, müsste man dann beide Kriterien erfüllen, also mehr als 20 Stunden in der Woche abhängig beschäftigt sein und über der Verdienstgrenze liegen? Dann würde einen die Krankenkasse in Ruhe lassen?

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Ich kann dir das nicht hundertprozentig beantworten, Zitronengras. Ich weiß nur, dass die Kriterien sukzessive verschärft werden. Der Kasse kommt es natürlich vor allen Dingen darauf an, dass dein Beitrag einigermaßen hoch ist. Wenn es dich betrifft, würde ich an deiner Stelle erst einmal den Steuerberater ansprechen. Fragst du direkt selbst bei der Kasse nach, haben sie dich am Wickel.

Es stimmt, was zuvor geschrieben wurde, es ist eine Frage der Einzelfallprüfung. Wenn du zusätzlich noch Mieteinnahmen oder Kapitalerträge hast, werden die deinem "Unternehmertum" zugerechnet, übst du nur eine Tätigkeit im Angestelltenverhältnis aus und bist über diese pflichtversichert, interessieren die Krankenkassen die Kapitalerträge und Mieteinnahmen bislang nicht.

» Wundertüte » Beiträge: 193 » Talkpoints: 0,16 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Und wenn man eine Einzelfallprüfung vermeiden möchte?

Falls die Krankenkasse Zweifel hat, wird sie diese Einzelfallprüfung so oder so fordern. Und wenn sie dann nicht in deinem Sinne ausfällt, kann es womöglich zu schmerzhaften Nachzahlungen kommen. Deshalb würde ich lieber gleich mit der Krankenkasse reden. Die wissen das sicherlich am besten und man selbst ist auf der sicheren Seite. Alternativ könnte man vermutlich noch einen Anwalt für Sozialrecht konsultieren.

» Weasel_ » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


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