Wer haftet bei Probefahrten für Unfälle oder Schäden?
Wenn Leute sich für einen Kauf entscheiden, wo es um die Anschaffung eines Gebraucht- oder Neuwagens geht, müssen auch die Versicherungsbedingungen geklärt sein. Gerade bei Unfällen oder Schäden am Auto ist eine schnelle Regulierung oft notwendig. Wenn nun ein Interessent das zu erwerbende Auto vor dem Kauf einmal Probefahren möchte und beim Losfahren während der Testfahrt an einer Ampel ein anderes Auto streift oder ein Unfall passiert, stellt sich nun die Frage, wer dafür haftet. Wie seht ihr das, wer haftet in der Situation, der Besitzer des Fahrzeugs? Oder doch der Kaufinteressent oder doch der Fahrer des anderen Autos, was beschädigt wurde?
Normalerweise haftet immer der Verursacher, sofern er sich nicht an die Verkehrsregeln gehalten hat. Doch wenn ein fremdes Auto dem Probefahrer an einer Kreuzung die Vorfahrt wegnimmt oder den Weg abschneidet, dann würde ich an der Stelle behaupten, dass der Probefahrer keine Schuld hat, sondern der andere Autofahrer dafür sanktioniert wird.
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