Wann ist eine eidesstattliche Versicherung strafbar?
Ich habe auf der Arbeit eine Mängelrüge verfasst und dabei wurde mir eine eidesstattliche Versicherung gegeben, die ich zu unterzeichnen hatte. Dabei musste ich bestätigen, dass die Mängelrüge korrekt war und dass keine Schuld bei meinem Unternehmen liegt.
Dabei stehe ich nun vor der Frage in wieweit eine Lüge, auch wenn sie hier nicht vorliegt, strafbar wäre. Ist es wirklich so dass ich hier wenn ich lügen würde bestraft werden könnte? Normalerweise sind eidesstattliche Versicherungen ja besondere Druckmittel vor Gericht, aber in wieweit trifft das hier auch auf normale Unterredungen zu? Ich kann ja meine Handelspartner belügen soviel ich will, wenn ich das unbedingt möchte. Kennt sich hier jemand mit der Materie aus? Es wäre interessant zu wissen, auch wenn ich nicht vorhabe bei so etwas zu lügen.
Natürlich kann man bestraft werden, wenn man lügt, um anderen zu schaden. Sowohl bei einer normalen Lüge, als auch wenn man in einer solchen eidesstattlichen Versicherung lügt. Allerdings unterscheidet sich da wohl auch das Strafmaß, das da angewendet werden kann, je nachdem in welcher Form jemand log. Wäre ja komisch, wenn nicht. Wo kämen wir denn da hin, wenn es anders wäre und jeder beliebiges Zeug zu seinem Vorteil und jemand anderes Nachteil erfinden und verbreiten dürfte.
Juristisch beraten können und dürfen wir dich hier nicht. Deshalb will ich mich hier auch nicht genauer dazu äußern, was im speziellen Fall passieren würde wenn man beispielsweise dies oder das täte. Wenn du also eine präzise Auskunft mit Hand und Fuß haben willst, solltest du entweder einen Anwalt fragen oder in einem Fachbuch nachschlagen. Also solche Ratgeber über Recht und juristische Fragen für den Alltag.
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