Wann gilt ein nachgemaltes Gemälde als Fälschung

vom 26.01.2015, 12:59 Uhr

Eine Freundin von mir, nennen wir sie mal A, hat ein Hobby. Sie malt gerne Bilder berühmter Maler nach und ist da auch sehr gut. Ein Laie sieht wahrscheinlich keinen großen Unterschiede. Aber sie malt diese Bilder auch nur für sich und verschenkt auch ein paar an Freunde und Bekannte.

Nun überlegt aber A, dass sie doch auch Geld für ihre Gemälde verlangen könnte. Denn es macht ja nun doch sehr viel Arbeit so ein Bild zu malen. Aber B, ein Freund von ihr, meint nun, dass sie dafür kein Geld verlangen kann und darf, weil es ja im Prinzip Fälschungen sind, die sie dann verkauft.

Wann ist ein nachgemaltes Gemälde eine Fälschung und kann man es überhaupt als Fälschung sehen? Was muss ein Gemälde ausmachen, damit es als Nicht-Fälschung oder als Fälschung gesehen wird?

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Wenn deine Freundin einen Salvatore Dali nachmalt inklusive der Unterschrift von Dali, ist es eine Fälschung. Malt sie ihn nach und schreibt ihr eigenes Kürzel oder gar keins drauf, ist es eine Kopie. Kopien sind erlaubt und auch handelbar, Fälschungen nicht.

Allerdings muss dem Käufer bereits beim Angebot kenntlich gemacht werden, dass es sich um eine Kopie handelt. Bei namhaften Künstlern setzt ein Verkauf eines Bildes ohnehin eine Expertise voraus.

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» Divola » Beiträge: 4 » Talkpoints: 0,63 »


Ich bezweifle, dass sie auch die Unterschrift bzw. Signatur des Künstlers kopieren würde, wenn sie das Gemälde kopiert. Daher würde ich das nicht als Fälschung sehen, sondern nur als Kopie. Es ist doch nichts dabei, wenn man Kopien von Gemälden anfertigt, solange eben klar ist, dass es sich um eine Kopie handelt und nicht um das Original. Daher würde ich mir da keine so großen Gedanken machen.

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



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