Voll funktionstüchtige Ölheizung muss ausgebaut werden
Wir haben in unserem Haus eine Ölheizung. Der Schornsteinfeger war zur Abnahme da. Dieser hat uns mitgeteilt, dass die Heizung aufgrund der Erreichung des 30-jährigen Bestehens ausgebaut werden muss. So richtig kann ich das nicht nachvollziehen. Die Ölheizung ist voll funktionstüchtig und weist keinerlei Mängel auf. Warum muss diese ausgetauscht werden? Kennt jemand die Umstände dafür? Bekommt man Förderungen für den Austausch?
Das ist doch keine Überraschung. Die Energieeinsparverordnung schreibt doch seit Jahren vor, dass Heizkessel ausgetauscht werden müssen, wenn sie 30 Jahre alt werden und weder mit Niedertemperatur- noch mit Brennwerttechnik arbeiten und die Anlage zwischen vier und vierhundert kW Leistung hat. Der Wirkungsgrad solcher Modelle ist zu schlecht.
Fördermittel gibt es beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle und bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Da muss man halt gucken, was man jetzt einbaut. Wichtig ist, dass es den Förderkredit der KfW nur gibt, wenn nach dem Einbau ein hydraulischer Abgleich durchgeführt wird.
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