Verletzung bei Betriebsfest / -ausflug ein Betriebsunfall?
Bei A fand ein Betriebsausflug statt. Anschließend wurde gegrillt und gemütlich zusammen gesessen. Auf dem Weg zur Toilette ist A fehl getreten und hat sich am Fuß einen Bänderriss zugezogen.
Im Krankenhaus wurde das Ganze nicht als Betriebsunfall geführt, weil es nicht auf dem Weg zur Arbeit oder im Betrieb stattgefunden hat. Aber der Betriebsausflug wurde ja vom Betrieb veranstaltet. Wann zählt ein Unfall am Betriebsfest oder am Betriebsausflug als Betriebsunfall?
Ich denke, das wird keinen Erfolg haben, da ein Betriebsfest ja Freizeit ist. Solange es sich nicht um eine geschäftliche Veranstaltung handelt mit der Kunden geworben oder gebunden werden sollen und bei der man unabkömmlich ist wird hier nichts zu machen sein. Die Zeit war ja sicherlich auch unbezahlt.
Andernfalls könnte ich beispielsweise ja auch mit Kollegen nach der Arbeit essen gehen und im Fall der Fälle sonst Schäden geltend machen die mir entstehen, weil ich ja mit Kollegen eine Art "Firmenfest" gefeiert habe. So leid es mir tut, aber ich fürchte A wird hier keinen Erfolg haben das ganze als Arbeitsunfall geltend zu machen.
Für eine betriebliche Feier besteht Versicherungsschutz über die Gesetzliche Unfallversicherung. Dazu müssen nur wenige Voraussetzungen erfüllt sein. Es müssen mindestens ein Vertreter des Unternehmens und 20 Prozent der Belegschaft anwesend sein.
Außerdem darf der Verletzte nicht in erheblichem Maße für seine Verletzung verantwortlich sein. Wer auf einem Firmenfest oder Betriebsausflug zu tief ins Glas guckt, der verliert seinen Versicherungsschutz.
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