Zum falschen Preis kaufen?

vom 01.12.2009, 23:24 Uhr

Gestern war ich in der Stadt und da habe ich in einem Schaufenster ein Kleid gesehen dass vom Preis her sehr günstig war. Ich dachte das wäre reduziert und bin in den Laden rein. Drinnen hat sich dann rausgestellt dass das ein Irrtum war und bei dem Preis eine Null gefehlt hat.

Ich wollte darauf bestehen dass ich das Kleid zu dem ausgeschriebenen Preis kaufen kann. Aber die wollten mir das nicht geben weil das ein Fehler war, ist das korrekt oder hätte ich darauf bestehen sollen?

» Meckoo » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von ten points am 12.11.2013, 09:59, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


Bei einem so offensichtlichen Fehler (und eine vergessene Null bedeutet ja wirklich mindestens den Faktor 10 unter dem regulären Preis) denke ich nicht, dass Du auf den ausgeschriebenen Preis hättest bestehen können. Fehler sind immer möglich und dürfen nicht automatisch zu Lasten des Verkäufers gehen. Anders natürlich, wenn es sich herausstellt, dass diese Angebotsfehler Methode haben, nur um Kunden in den Laden zu locken. Doch das ist dann ein Fall für die Wettbewerbshüter.

Anders sieht es natürlich aus, wenn Du das Kleid zum ausgeschriebenen Preis bekommen und bezahlt hättest und der Verkäufer Dich dann beim Verlassen des Ladens oder gar schon draußen aufhalten würde, weil der Fehler eben erst dann aufgefallen ist. Hier könnte ich mir vorstellen, dass der Verkäufer einfach Pech gehabt hätte.

War nicht vor kurzem der Fall, dass ein Versandhaus einen Laptop zu günstig angeboten hatte und auf Grund des sehr weit fortgeschrittenen Bestellprozesses (Kunde bestellt und hat eine Bestätigung für die Bestellung inkl. des zu niedrigen Preises erhalten) konnte sich das Versandhaus nicht mehr auf einen Fehler berufen und musste - zumindest bei den erfolgten Bestellungen - den Rechner zu dem massiv zu geringen Preis ausliefern?

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Der Verkäufer hängt zwar Schildchen an die Sachen, aber nur er entscheidet, ob er dann auch die Sachen für den Preis verkauft. Natürlich kann man so etwas nun nicht immer falsch bekleben, aber man kann rechtlich nicht auf den ausgezeichneten Preis bestehen. Beide Parteien wollen ja einen Kaufvertrag eingehen und wenn einer der beiden die Bedingungen ändert, dann muss der andere überlegen ob er das mitmacht oder nicht. Rechtlich kannst du aber nicht auf den ausgezeichneten Preis bestehen, weil es nicht rechtens ist. Sonst könnte ja auch jeder einen Preis auf einen Artikel schreiben und so betrügen.

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» Ramones » Beiträge: 47758 » Talkpoints: 8,52 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



Ich weiß zufällig, dass man nicht ohne Strafe davonkommt, wenn man Hehlerware kauft. Wenn man also einen Ferrari für 100 Euro angeboten bekommt, kann man den nicht kaufen und dann sagen, dass man nichts davon gewusst hat, dass er gestohlen war. Denn bei dem Preis ist es klar, dass etwas nicht stimmt. Man kann sich also nicht auf Unwissenheit berufen.

Hier sehe ich das ähnlich. Wenn eine Null fehlt, ist die Differenz ziemlich hoch. Wenn man ein so teures Kleidungsstück für so einen geringen Preis bekommen könnte, stimmt etwas nicht. Man kann sich auch nicht auf Unwissenheit berufen, wenn man gefälschte Ware kauft.

Von daher würde ich mal stark vermuten, dass der Verkäufer dann nicht die Pflicht hat, das Kleidungsstück für den falschen Preis zu verkaufen. Irrtümer in der Preisausschreibung sind immer vorbehalten. Selbst wenn man einen Katalog in Auftrag gibt, sind die Preise immer ohne Gewähr. Da kann sich schnell ein Fehler einschleichen und dann ist man nicht verpflichtet, die Ware viel zu günstig abzugeben. Im Gegenteil sogar, denn so könnte man sich Wettbewerbsvorteile gegenüber der Konkurrenz verschaffen.

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» Bienenkönigin » Beiträge: 9448 » Talkpoints: 19,93 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Das dürfte ein zu offensichtlicher Irrtum sein, den selbst du als Käuferin hättest bemerken müssen und hast es ja in etwa auch, wenn auch als Sonderpreis. In einem solchen Falle muss der Verkäufer das Kleid nicht so billig verkaufen, wenn er sich mit der Auszeichnung vertan hat. Leider kannst du da nicht darauf bestehen, es für den ausgezeichneten Preis kaufen zu wollen.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


Also so viel ich weiß hättest du schon auf den Preis bestehen können. Zumindest hier in Österreich. Wenn ein Artikel mit einem Preis ausgeschrieben ist dann muss er auch zu dem Preis verkauft werden. So habe ich es zumindest in Erinnerung. Mir ging es mal mit Käse so, ist zwar kein guter Vergleich aber trotzdem. Der war vom Preis her super billig angeschrieben und ich habe dann gleich einen großen Vorrat gekauft. Bei der Kassa hieß es dann der Preis stimmt nicht, war ein Fehler. Allerdings habe ich dann den Käse zu dem Preis bekommen weil immer der Preis gilt mit dem die Ware ausgeschrieben ist. So wurde es mir zumindest erklärt.

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» torka » Beiträge: 4376 » Talkpoints: 7,91 » Auszeichnung für 4000 Beiträge


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