Was muss man bei einem Kaufvertrag beachten?

vom 16.04.2007, 09:47 Uhr

Wie muss ein richtiger Kaufvertrag aussehen, also welche Punkte dürfen auf keinen Fall fehlen, sodass der Vertrag gültig ist? Darf ich auch als Nicht-Kaufmann, also als Privatperson, einen Kaufvertrag aufstellen, zum Beispiel wenn ich mein Auto verkaufe?

» Jogi115 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

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Natürlich darfst du selber einen aufstellen. Habe ich auch gemacht als ich mein Auto verkauft habe. Was allerdings wichtig ist und was man beachten muss, kann ich dir nicht sagen. Ich habe das einfach so gemacht wie ich es für richtig gehalten habe. Also nix besonderes erwähnt, nur eben das was mir wichtig war, wie z.B. das ich für spätere Kosten und Reparaturen nicht aufkomme usw.

» Stumpy » Beiträge: 837 » Talkpoints: 6,38 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Jogi115 hat geschrieben: Darf ich auch als Nicht-Kaufmann, also als Privatperson, einen Kaufvertrag aufstellen, zum Beispiel wenn ich mein Auto verkaufe?

Natürlich, wir haben in Deutschland etwas, dass sich Vertragsfreiheit nennt. Bis auf einige wenige Ausnahmen gibt es keine Formvorschriften, was (Kauf-)Verträge anbelangt. Man sollte es in erster Linie deswegen schriftlich machen, um im Falle eines Falles "etwas in der Hand" zu haben, insbesondere wenn es zu Streitigkeiten kommt.

Für den geplanten (?) Autoverkauf gibt es übrigens Musterkaufverträge. Die sollten sich mit etwas Suche im Internet finden lassen. Oder Du fragst Deine Kfz-Versicherung, die hat auch entsprechende Vordrucke bzw. Formulare, die sie Dir kostenlos zur Verfügung stellt.

» bsm123 » Beiträge: 1254 » Talkpoints: 13,60 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ich habe noch von meinem BWL Seminar im Kopf, dass Du rein theoretisch einen Kaufvertrag auf einem Bierdeckel oder auf einem Blatt vom Baum machen kannst, Ort + Datum und die Unterschrift sowie die Sache würden reichen soweit ich weiß - natürlich sieht das in der Praxis anders aus. Aber rein theoretisch kann man auch mündlich einen Kaufvertrag machen. Ein weites Feld...

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



So ich habe jetzt noch einmal in meinen Unterlagen gewühlt - ein Kaufvertrag kann sowohl mündlich, als auch schriftlich als auch durch konkludent es Handeln abgeschlossen werden und ist prinzipiell formfrei. Aber natürlich empfiehlt es sich, einen schriftlichen Kaufvertrag bei größeren Dingen abzuschließen, allein um "etwas in der Hand" zu haben und sich zur Not darauf berufen zu können - je mehr drinsteht, desto besser, rein prinzipiell, z. B. eine genaue Beschreibung der Sache oder die Daten von Verkäufer und Käufer usw.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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