In der Probezeit krank werden = Kündigung?

vom 21.09.2009, 23:49 Uhr

Benji hat geschrieben:Ja leider ist das heutzutage so. Krankheit in der Probezeit = Kündigung.

Das ist doch Schwachsinn hoch drei! Meine Probezeit endete vor kurzem und ich war in dieser Zeit einmal selbst krank und musste einmal wegen Kinderpflege freigestellt werden. Liest man so manche Beiträge hier, dann sollte man meinen, dass ich spätestens nach der zweiten Geschichte gekündigt worden wäre. Das ist aber nicht der Fall, ich arbeite immer noch bei der Firma, mein Arbeitsvertrag wird nicht nur verlängert sondern in einen unbefristeten umgewandelt und dazu kommen noch einige andere nette Details, die mit dem Thema aber nichts zu tun haben.

Natürlich gibt es solche Arbeitgeber, die so handeln, aber da sollte man sich wirklich die Frage stellen, ob man in einem solchen Unternehmen wirklich dauerhaft arbeiten möchte. Denn wer so handelt, der hat sicher noch ganz andere Dinge auf Lager um seinen Angestellten das Leben schwer zu machen. Viele Arbeitgeber sind da aber wesentlich humaner, allerdings kenne ich aus meiner Firma auch, dass es in der Probezeit wegen Krankheit schon mal Kündigungen gibt, das hat dann aber damit zu tun, dass der Arbeitnehmer der Arbeit körperlich nicht gewachsen ist; d..h wenn ein Lagerist andauernd Rückenschmerzen hat, dann ist er diesem Job nun mal eher nicht gewachsen.

Im übrigen finde ich den Irrglauben putzig, sei die Probezeit erst mal überstanden, dann sei man vor krankheitsbedingter Kündigung sicher. Wie kommt es denn dazu? Selbst wenn es offiziell nicht legal ist, dann gibt es genug andere Möglichkeiten, dass man unbequeme Mitarbeiter los wird. Ganz davon abgesehen, dass die meisten neu abgeschlossenen Arbeitsverträge ohnehin befristet sind und ja nicht verlängert werden müssen.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Arbeitgeber können während der Probezeit ohne Angabe von Gründen das Arbeitsverhältnis beenden. Bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis muss nach §102 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) der Betriebsrat angehört werden.

Lediglich schwangere Frauen bzw. Frauen deren Entbindung noch keine 4 Monate zurückliegt können auch während der Probezeit nicht gekündigt werden § 9 Mutterschutzgesetz (MuSchG). Hierzu muss die Schwangere Frau ein ärztliches Zeugnis vorlegen. Dieses soll den mutmaßlichen Tag der Entbindung angeben.

» Cally » Beiträge: 347 » Talkpoints: 21,08 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Leider darf man während der Probezeit ohne Angaben von Gründen gekündigt werden. Umgekehrt hat man aber auch das Recht einfach zu gehen, ohne zu sagen weshalb. In dieser Zeit würde ich nicht in Krankenstand gehen, und wenn wirklich nur wenn ich das direkt mit dem Vorgesetzten geklärt hätte. Also wenn möglich krank in die Arbeit kommen, direkt vorsprechen dass man sieht dass es einem gesundheitlich wirklich nicht gut geht und dann erst den Krankenstand konsumieren.

Bei uns in der Firma ist man in dieser Hinsicht sehr kulant und kündigt die Leute nicht aufgrund von Krankheit in der Probezeit. Wichtig ist trotzdem, dass das Gesamtbild des Mitarbeiters passt. Sollte man generell sehr uninteressiert, unpünktlich oder unordentlich sein, wird der Krankenstand doch sehr negativ ins Auge fallen und generell über eine Kündigung nachgedacht werden.

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» misses_jessica » Beiträge: 963 » Talkpoints: -4,91 » Auszeichnung für 500 Beiträge



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