Gewinne aus Internetwerbung - Gewerbe nötig?
  Hallo,
angenommen "Person A", welche 17 Jahre alt ist, möchte eine Internetseite machen, mit der sie im Monat ca. 100 bis 1000 € Gewinn durch Werbeeinnahmen verdienen. Was muss diese Person machen. Muss sie ein Kleinunternehmen bzw. ein Unternehmen gründen oder muss sie gar nichts machen und auch den Gewinn nicht versteuern? Und wie sieht es  mit dem Kindergeld von Person A aus, würde sie es immernoch bekommen?
Ich weiß, viele fragen auf einmal. Ich hoffe ihr könnt mir trotzdem helfen. Vielen Dank schonmal im voraus.
  Hallo Mile,
wenn die Person so regelmaessig Geld verdient, sollte diese Person schnellst moeglich ein Gewerbe anmelden! Einnahmen nicht zu versteuern laeuft uebrigens unter Schwarzarbeit! Es kann durchaus sein, dass die Einnahmen so gering sind, dass weder Gewerbesteuern noch Einkommenssteuern anfallen. Doch das entscheidet dann das Finanzamt.
Zum Thema Kindergeld: ob der Anspruch bestehen bleibt oder nicht, haengt natuerlich vom Einkommen ab. Aber hierzu weiss die Kindergeldkasse mehr. Liegt bei etwa 7500 Euro pro Jahr - allerdings sind da dann alle Einnahmen erfasst (auch ein evtl. vorhandenes Lehrlingsgehalt usw). Nicht vergessen: die Krankenkasse kann das Kind dann vermutlich auch noch mal zur Kasse bitten. Auch hier sollte entsprechend darauf geachtet werden, damit die Person dann nicht aus der Familienversicherung raus fliegt.
Anderseits wuensche ich jedem den Erfolg und 1000 Euro pro Monat ueber Werbung im Web waere Klasse! Da wuerden auch noch die ca. 100 Euro fuer die KK abfallen.
 Kann dem nur zustimmen - und: Es ist völlig egal wieviel man mit der Seite verdient oder ob man überhaupt etwas verdient, aber es besteht die Möglichkeit das man es etwas verdienen könnte! 
Allein deswegen ist es Pflicht, hierfür ein Gewerbe anzumelden - hier reicht in der Regel ein einfaches Kleingewerbe. Den Gewerbeschein bekommt jeder auf dem Gewerbeamt der Gemeine, der kostet zwischen 10 - 25 Euro. Bei Minderjährigen, mangels Geschäftsfähigkeit, muss eben noch der Erziehungsberechtigte mit.
Wenn man das nicht macht, tja, dann geht das schnell in Richtung Steuerhinterziehung.
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