Recht am eigenen Bild - auch für Kinder?

vom 20.06.2009, 13:20 Uhr

Hallo zusammen!

Jeder der selbst schon Kinder hat oder Eltern, die einen Fotoaparat besitzen kennt das wahrscheinlich: Es sammelt sich eine Unmenge von Bildmaterial über den Nachwuchs an. Mit diesem verfahren die Eltern oft recht freizügig, gerade heutzutage ist es ja sehr beliebt Homepages zu erstellen, auf dem die Fotos der Kleinen ausgestellt werden.

Mich interessiert in diesem Zusammenhang folgendes: Erwachsene Menschen haben ja das Recht am eigenen Bild, das heißt, dass Bilder ihrer Person, auf denen sie sich mit maximal zwei anderen Menschen befinden nicht ohne ihr ausdrückliches Einverständnis veröffentlicht werden dürfen. Wird man in der Menschenmenge abgelichtet verfällt dieses Recht, (es sei denn die Aufnahme ist in besonderem Maße demütigend und entstellend, zumindest meine ich, dass es da Ausnahmen gibt.), aber für Einzelbilder gilt dieses Recht. Ebenfalls ausgenommen sind Personen des öffentlichen Lebens, auch dort gelten andere Regeln.

Wie schaut es aber nun mit Kindern aus? Ab welchem Alter können diese selber bestimmen, ob sie irgendwo veröffentlicht werden wollen? Es geht hier in Teilen ja auch um die Menschenwürde, denn manche Eltern haben die seltsame Vorliebe ihre Kleinkinder in möglichst demütigenden Posen abzulichten und im Internet zu präsentieren. Speziell fallen mir das fiese Eltern ein, die immer noch die Töpfchen- und Wickeltischfotos ihres inzwischen Teenager-Nachwuchses einstellen, was dieser selten lustig und süß, sondern nur peinlich und entwürdigend findet. Aber auch bei normalen Bildern kann es ja vorkommen, dass man einfach nicht möchte, dass die Eltern diese veröffentlichen. Auch andersrum, will man vielleicht Fotos von sich irgendwo präsentieren oder einschicken und die Eltern verweigern das Einverständnis. Wie alt muss man also sein, um vom Recht des eigenen Bildes Gebrauch machen zu können, auch wenn die Erziehungsberechtigten anderer Meinung sind?

Ein ganz besonders interessanter Aspekt sind hier in meinen Augen auch Promibabys. Personen des öffentlichen Lebens, wie Schauspieler, Models, Politiker oder Musiker büßen ihr Recht auf das eigene Bild ja in Teilen ein, weil sie sich eben für das Leben im Rampenlicht entschieden haben. Sie waren sich der Konsequenzen ihrer Karrieren bewusst und haben diese in Kauf genommen. Inwieweit diese Rechtslage sinnvoll oder gerecht ist, sei hier dahin gestellt, aber die Prominenten sind sich der Situation bewusst und akzeptieren diese eben, wenn sie sich für Berühmtheit entscheiden.

Für ihre Kinder gilt dies ja aber keinesfalls. Sie wurden in die Welt ihrer Eltern hineingeboren und hatten niemals die Möglichkeit sich gegen den Medienrummel zu entscheiden. Inwiefern sind Reporter also berechtigt entgegen dem Willen der Eltern, die das Recht dann vielleicht für ganz kleine Kinder geltend machen oder gegen den Willen der älteren Promikids Aufnahmen von diesen zu machen und sie zu veröffentlichen?

Wie ist dort also die Rechtslage? Es interessiert mich speziell bei Privatpersonen, das mit den Promis war nur eine Frage, die mir in diesem Zusammenhang einfiel. Ab wann dürfen Privatpersonen über ihre Fotos verfügen und anderen dies untersagen?

Gruß
Sorcya

» Sorcya » Beiträge: 2904 » Talkpoints: 0,01 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Die Antwort fällt relativ kurz aus: Kinder haben zwar das Recht am eigenen Bild wie jede andere Person, aber aufgrund der beschränkten Geschäftsfähigkeit sind die Eltern die gesetzlichen Vertreter des Kindes. Solang diese die Vormundschaft innehaben entscheiden sie also darüber, wie sie die Rechte des Kindes vertreten und wahrnehmen.

Sprich: Meinen die Eltern also Bilder von ihren Kindern verbreiten zu müssen oder das zu unterbinden ist das ihre Entscheidung, die sie aber im Sinne des Kindes treffen (sollten).

Übrigens nur zu deiner Interpretation - es ist völlig unerheblich, ob man selbst in peinlichen Posen abgelichtet ist oder wieviele andere Menschen mit abgebildet sind ist nahezu egal, der Fokus liegt auf dem "Zentrum der Berichterstattung" - sprich: Wer vor hunderttausenden eindeutig als "Kern" des Bildes aufgenommen wird ist es und wer bei einem Bild mit 2 Personen nur "Zaungast" ist, ist es nicht.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Speziell fallen mir das fiese Eltern ein, die immer noch die Töpfchen- und Wickeltischfotos ihres inzwischen Teenager-Nachwuchses einstellen

Ich hatte es so verstanden, dass Sorcya auch wissen wollte, ob Eltern z.B. Fotos von ihrem Kind ins Internet stellen dürfen, wenn das Kind mittlerweile erwachsen ist und dieses untersagt. Falls Sorcya das nicht meinte, würde es mich aber interessieren. Ich zum Beispiel akzeptiere den Wunsch meines Sohns, dass ich keine Fotos von ihm online stelle, denen er nicht ausdrücklich zugestimmt hat. Selbst, wenn ich das eine oder andere Foto nicht peinlich finde, aber wenn er es nicht möchte, dann eben nicht.

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» akasakura » Beiträge: 2635 » Talkpoints: 1,50 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Hallo!

Das ist ein interessantes Thema und ich habe da aber auch noch eine Frage.

Subbotnik hat geschrieben:Sprich: Meinen die Eltern also Bilder von ihren Kindern verbreiten zu müssen oder das zu unterbinden ist das ihre Entscheidung, die sie aber im Sinne des Kindes treffen (sollten).

Wie ist es denn, wenn ich Kinderfotos ins Netz stelle von meinen Kindern und diese dann irgendwann volljährig sind. Können die Kinder darauf bestehen, dass ich diese Bilder, die vor 18 Jahren von mir geknipst wurden und wo ich denke, dass es den Kindern ja auch nicht schadet, aus dem Netz nehme? Können sie auf die Kinderbilder ein "Recht aufs eigene Bild" anmelden?

Ich habe zum Beispiel sehr viele Kinderfotos, die ich auch sehr niedlich finde von meinen Kindern. Mit meinem Sohn habe ich aber keinen Kontakt mehr. Wenn dieser diese Bilder irgendwo im Netz findet, kann er mir da "ein Strick draus drehen"? Oder ist es mein Recht diese Fotos auch zu zeigen? Mein Sohn ist mittlerweile 22 und die Bilder wurden gemacht, als er noch nciht volljährig war.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Für Kinder von Prominenten gilt übrigens, wie du quasi schon selber erörtert hast, dass diese nicht als Personen des öffentlichen Lebens gelten. Wenn ihre prominenten Eltern mit den Kindern unterwegs sind und die Familie von Paparazzi fotografiert wird findet sich häufig bereits entweder ein Balken über dem Gesicht oder die Gesichter werden anderwertig unkenntlich gemacht. Manche Boulevardzeitungen interessiert sowas in dem ein oder anderen Fall aber nicht und in solchen Fällen klagen so einige Promis - für gewöhnlich mit Erfolg. Es gibt hier allerdings auch Fälle, in denen die prominenten Eltern für ihr Kind entscheiden, dass es mit der Veröffentlichung bestimmter Fotos (für gewöhnlich dann aber keine Paparazzi-Aufnahmen!) einverstanden sei. Mit den ersten exklusiv-Bildern für das Kind eines Prominenten sind Boulevardblätter oftmals bereit, horrende Summen zu bezahlen, und wenn irgendeinem B- oder C-Promi das Geld ausgeht verdient er sich an sowas schnell ne goldene Nase...

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» Taline » Beiträge: 3594 » Talkpoints: 0,75 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


@bijin & Diamante
Also wenn das Kind erwachsen ist, dann sind die Eltern ja auch nicht mehr der gesetzliche Vertreter und das Kind kann seine Rechte selber wahrnehmen.

Das heißt:
- Die Eltern können nicht am Kind "vorbeieintscheiden" und wenn doch kann dies strafrechtlich / zivilrechtlich geahndet werden, auch wenn die wenigsten Kinder wohl dieses Weg gehen werden.
- Wenn die Eltern das machen solang die noch die gesetzlichen Vertreter sind kann das Kind dies später auch widerrufen werden.

Hier kollidieren im Grunde das Urheberrecht (nicht übertragbar), das Recht am eigenen Bild (nicht übertragbar) und das Nutzungsrecht (übertragbar) mit den "elterlichen Interessen" :wink:. Wenn Papa A also von Kind B ein Bild macht hat er an diesem Bild das Urheberrecht (als Urheber) sowie das Nutzungsrecht was er zum Beispiel einer Internetseite mit Fotos übertragen kann. Das Kind hat das Recht am eigenen Bild, die Eltern müssen dies allerdings wahrnehmen (=durchsetzen).

Sieht es dieses Recht verletzt so kann es dagegen vorgehen und eine Vernichtung fordern oder eine Verbreitung untersagen. Im letzteren Fall müsste der Urheber dann dafür sorgen, dass er das anderen gewährte Nutzungsrecht wieder entzieht und diese das Bild somit entfernen müssen. Würden sie das nicht tun, kann sowohl Papa A als auch B weiter dagegen vorgehen, da hiermit eine Straftat begangen wird und zivilrechtliche Ansprüche daraus entstehen.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Ein anderer Thread hat mir diese Fragestellung wieder ins Gedächtnis gerufen und da stellt sich mir noch eine andere Frage: Gilt dies auch für Nacktbilder oder Bilder, die das Kind in eindeutig demütigenden Positionen darstellen? Ich hatte hier an anderer Stelle schon einmal geschildert, dass eine Bekannte von mir ein Bild von ihrer Tochter besitzt, auf dem ihr gesamtes Gesicht mit Rotz bedeckt ist. Auch hier kann man eventuell noch darüber streiten, wie peinlich das nun wirklich ist, aber ich würde mich stark blamiert fühlen, wenn ich ein solches Foto von mir im Internet fände.

Nun ist dieses Kind erst vier Jahre alt und dementsprechend vielleicht auch etwas eingeschränkt in seinen Möglichkeiten. Wie sähe es aber aus, wenn sie inzwischen 15 wäre? Volljährig ist sie natürlich noch nicht und darum auch durch ihre Eltern vertreten, die dann erstmal entscheiden, ob ein solches Bild im Netz verbleiben darf oder nicht. Aber hätte ein Teenager die Möglichkeit rechtlich dagegen vorzugehen, wenn seine Eltern Aufnahmen von ihm im Internet zur Verfügung stellen, auf denen er nackt zu sehen ist oder in irgendeiner entwürdigenden Situation? Ich bin ohnehin kein großer Freund von Nacktaufnahmen von Kindern, auch wenn sie unschuldig sein mögen. Aber die meisten Jugendlichen wären sicherlich nicht eben stolz darauf, dass derartige Bilder ihrem gesamten Bekanntenkreis zugänglich sind. Rechtlich sind sie ja aber theoretisch nicht in der Lage dies zu verhindern? Oder eben doch?

Klar läuft in der Kommunikation zwischen Eltern und Kind einiges schief, wenn erstere solche Bilder gegen den ausdrücklichen Wunsch ihres Sprösslings zur Schau stellen, womöglich sogar bewusst um zu demütigen. Oder den Eltern fehlt das Feingefühl nachzuvollziehen, warum es ihrem Nachwuchs unangenehm ist so dargestellt zu werden. Aber es kommt eben beides vor. Und mich interessiert dann eben, ob man auch als nicht volljähriger Mensch Möglichkeiten hat, sich zu schützen.

» Sorcya » Beiträge: 2904 » Talkpoints: 0,01 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Sorcya hat geschrieben:Wie sähe es aber aus, wenn sie inzwischen 15 wäre?

Hab ich doch schon geschrieben! Die Eltern sind der gesetzliche Vertreter des Kindes und nehmen damit seine Rechte war. Ob gut oder schlecht ist da erstmal nicht die Frage.

Sorcya hat geschrieben:Aber hätte ein Teenager die Möglichkeit rechtlich dagegen vorzugehen, wenn seine Eltern Aufnahmen von ihm im Internet zur Verfügung stellen, auf denen er nackt zu sehen ist oder in irgendeiner entwürdigenden Situation?

Ja, man müsste dann halt nur seine eigenen Eltern verklagen - aber auch nur dann wenn das Kindeswohl gefährdet ist. Da Minderjährige nicht prozessfähig sind muss hier eine gerichtliche Vertretung gestellt werden, falls diejenigen verklagt werden, die eigentlich die gesetzlich bestimmten Rechtevertreter sind. In der Regel wird hier ein Ergänzungspfleger vom Jugendamt oder seitens des Familiengerichtes gestellt.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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