Ab wann dürfen Kinder jobben?

vom 15.06.2009, 18:59 Uhr

Mich interessiert einfach mal aus reiner Neugierde, ab wann Kinder eigentlich arbeiten gehen dürfen und welche Arbeit sie dann wielange ausüben dürfen.

Mein Sohn hat, so finde ich, viel zu viel lange Weile zu Hause und er trifft sich auch nicht wirklich oft mit Freunden. Am Wochenende kam er dann zu mir und hat mich gefragt, ob er nicht jobben gehen dürfe. Allerdings habe ich keine Ahnung davon und frage nun hier, in der Hoffnung, ein netter Talkterianer kann mir helfen.

Bei den ganzen Deutschen Gesetzen steige ich nicht mehr durch. Vielleicht war ein Mitglied von Talkteria auch schon einmal in der gleichen oder einer Ähnlichen Situation und kann mir jetzt helfen. Würde mich echt darüber freuen. MFG prostreet

» prostreet » Beiträge: 14 » Talkpoints: 3,70 »



Also ich hatte meinen ersten Job als ich 14 Jahre alt war und zwar habe ich Prospekte verteilt. Wäre das nichts für deinen Sohn? Das einzige Problem ist, dass du bei sowas kaum was verdienst. Also bei mir war es immer nur samstags und dass für so 6-8 € pro Tag.

Das war eine echt harte Arbeit, so viele Prospekte. Das ist für ein 15-Jähriges Kind vielleicht etwas zu viel Ballast. Außerdem wird man auch sehr oft kontrolliert, d.h., dein Sohn sollte es gewissenhaft erledigen.

» SweetDream » Beiträge: 98 » Talkpoints: -0,63 »


Da ich erst 17 bin, ist das bei mir noch gar nicht so lange her. Damals habe ich auch für 2-3 Monate Prospekte für einen Einkaufsladen verteilt, aber im Gegensatz zu SweetDream habe ich sogar eigentlich immer nur 6 Euro bekommen! Mit meinen Rückenproblemen konnte ich diesen Job eh nicht lange machen. Ich würde diesen Job niemandem empfehlen. Als ich 16 wurde, habe ich dann einen besseren Job bekommen, bei dem ich 6 Euro die Stunde verdiene. Und zwar muss ich Briefe einsortieren.

Du könntest natürlich auch mal einen Aushang im Kindergarten machen, dass dein Sohn babysittet oder in einigen Einkaufsläden gibt es auch Pinwände, an denen dein Sohn auch anbieten könnte mit Hunden Gassi zu gehen oder für ältere Menschen einkaufen.

» EiskalteRache » Beiträge: 23 » Talkpoints: 0,14 »



Die Beschäftigung von Kindern regelt das Jugendarbeitsschutzgesetz. Kinder sind im Sinne des Gesetztes Personen die noch nicht fünfzehn Jahre alt sind, deren Beschäftigung ist verboten. Es gibt natürlich Ausnahmen denn sonst würden unter anderem ausschließlich Erwachsene die Zeitungen und und Zeitschriften austragen und es keine Filme und Theateraufführungen mit Kindern mehr geben.

Als Ausnahmen gelten: Betriebspraktika, richterliche Weisungen (zum Beispiel bei Verfehlungen), Arbeiten zur Beschäftigungs- und Arbeitstheraphie.

Kinder über dreizehn Jahre dürfen mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten leichte Tätigkeiten ausführen wenn es ihre Entwickung nicht nachteilig beeinflusst. Dabei dürfen täglich nicht mehr als zwei Stunden gearbeitet werden, in landwirtschaftlichen Familienbetrieben, ja- auch dass zählt dazu, nicht mehr als drei Stunden täglich und nicht von 18.00 - 8.00 Uhr sowie nicht vor und während des Schulunterrichts.

Wer jünger als dreizehn Jahre ist darf nicht beschäftigt werden, auch hier wieder die Ausnahme. Für Veranstaltungen und Proben wie Theateraufführungen, Film- und Hörfunkaufnahmen ist eine stundenweise Beschäftigung nach Genehmigung durch die Arbeitsschutzbehörde möglich. Allerdings bekommt man keine Genehmigung für Tätigkeiten die in Tanzlokalen, Jahrmärkten oder Vergnügungsparks stattfinden. Auch muss dazu eine ganze Reihe von Unterlagen wie zum Beispiel ein Betreuungsnachweis oder ärztliche Bescheinigungen vorgelegt werden.

Allerdings muss ich sagen, wo kein Kläger da kein Richter. Ansonsten ließe sich nicht erklären warum so oft Zehnjährige oder noch jüngere Kinder die Zeitungen austragen.

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» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



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