Kind bekommen

vom 28.05.2009, 23:28 Uhr

As Freundin B hat gerade ein Kind bekommen und will schon wieder arbeiten gehen. A findet das nicht gut denn der Körper braucht doch eine gewisse Zeit um sich wieder zu erholen und wieder zu Kräften zu kommen.

Wie schaut das denn hier im Land mit dem Mutterschutz aus, kann der Chef C As Freundin B zwingen dass sie schon bald wieder in die Arbeit kommt?

» Fire82 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Hallo!

Der Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor der Geburt und nach der Geburt hat man 8 Wochen Mutterschutz. Wobei man die 6 Wochen vor der Geburt nicht unbedingt nehmen muss, aber die 8 Wochen nach der Geburt sind Pflicht. Da ist man sozusagen verpflichtet dem Körper die Ruhe anzutun und sich um das Kind zu kümmern.

Wer bis zur Geburt arbeiten will kann das auch machen, aber es steht einem zu 6 Wochen vor der Geburt schon zu Hause zu bleiben.

Chef C kann nur wollen, dass sie arbeiten kommt, wenn die 8 Wochen um sind und nichts weiter mit Elternzeit ausgemacht war. Aber wie Naffi sagt, kann sie auch, wenn sie will noch die 3 Jahre Mutterschaftsurlaub/Elternzeit nehmen.

Hier mal ein informativer link Mutterschutz

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Nein das geht nicht. In Deutschland gibt es dazu klare Regeln und die besagen, dass eine Mutter erst einmal Anspruch auf 8 Wochen Mutterschaftsurlaub nach der Geburt (davor auch) hat und in dieser Zeit, darf auch nicht gearbeitet werden. Selbst wenn sie will, geht das schon mal nicht, weil sie sich erholen soll.

Dann gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf 3 Jahre Elternzeit, die sie vor der Geburt beim Arbeitgeber beantragen muss. Das sie es beantragen muss klingt etwas verwirrend. Sie muss mit ihrem Arbeitgeber eine Vereinbarung treffen, damit er planen kann. Sie kann als z.B. sagen, dass sie nur ein Jahr zu Hause bleiben will und die anderen beiden Jahre nehmen will, wenn das Kind z.B. in die Schule kommt. Und das muss eben festgehalten werden.

Wenn sie aber keine Sonderwünsche hat, dann muss sie vor der Geburt einreichen, dass sie z.B drei Jahre ab der Geburt, Elternzeit nimmt und der Arbeitgeber „muss“ zustimmen. Die Jahre stehen dir gesetzlich zu und in denen werden auch deine Rentenbeiträge weiter gezahlt. Also einfach dem Arbeitgeber mitteilen, wie lange sie zu Haus bleiben will und er kann nichts machen.

Wenn sie so einen unbarmherzigen Arbeitgeber hat, dann würde ich auch erst einmal die drei Jahre einreichen. Denn wenn sie nach zwei Jahren doch lieber wieder arbeiten will, kann sie ihn ja immer noch fragen ob sie früher wieder kommen kann. Wenn sie aber nur ein Jahr eingereicht hat, dann muss sie sich daran halten und wieder kommen und die anderen beiden Jahre zu dem anderen vereinbarten Zeitpunkt abwarten. Denn der Arbeitgeber muss ja für die Mutterschaftszeit evtl. eine andere Arbeitskraft einstellen.

» Naffi » Beiträge: 948 » Talkpoints: -1,22 » Auszeichnung für 500 Beiträge



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