Freistellen lassen oder weiter arbeiten gehen?

vom 23.04.2009, 11:18 Uhr

Das generelle Beschäftigungsverbot im Kindergarten beruht aber nur auf großer Vorsicht. Wenn die Titer bei der serologischen Untersuchung noch genug sind, dürften Schwangere arbeiten und sich nur nicht zu oft bücken oder hinhocken müssen und nicht schwer heben.

Bei meinem alten Job hätte man auch theoretisch arbeiten dürfen, wenn man nichts mit Kot, Blut, Urin, Strahlung, Spritzen, Narkosegas, problematischen Medikamenten wie Zytostatika, nicht mit Geburtshilfe, Untersuchungen und Behandlungen, Heben oder rutschigen Böden zu tun hat. Was bleibt da noch übrig, wenn man nicht zufällig Innendienst im Veterinäramt schiebt?

» cooper75 » Beiträge: 13330 » Talkpoints: 498,67 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



cooper75 hat geschrieben:Das generelle Beschäftigungsverbot im Kindergarten beruht aber nur auf großer Vorsicht. Wenn die Titer bei der serologischen Untersuchung noch genug sind, dürften Schwangere arbeiten und sich nur nicht zu oft bücken oder hinhocken müssen und nicht schwer heben.

Na dann, bleibt ja im Kindergarten noch wahnsinnig viel übrig. ;) Einfach immer schnell einen anderen Erzieher holen, wenn ein Kind hochgehoben werden will. Ob das jetzt ein generelles Beschäftigungsverbot gibt, weiß ich gar nicht. Es kann natürlich auch sein, dass auf Grund der von dir genannten Tatsache, die Arbeitgeber in Kindergärten einfach erkannt haben, dass es mit diesen Einschränkungen völliger Quatsch ist, jemanden arbeiten zu lassen, weil man es gar nicht gewährleisten kann, dass sich die Arbeitnehmer an diese Vorgaben halten können. Und bevor es dann irgendwann Ärger gibt, geht man diesem einfach aus dem Weg.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Es ist ja auch eine Kostenfrage. Wenn die Schwangere kaum arbeiten kann, weil sie viele Dinge nicht darf, dann muss jemand anderes zusätzlich arbeiten und es fällt doppelter Lohn an. Mit generellem Beschäftigungsverbot bekommt der Arbeitgeber den Lohn weitgehend ersetzt.

Das war in meinem alten Job ja nicht anders. Natürlich hätte ich im Falle einer Schwangerschaft in der Anmeldung hocken können und Floh- und Wurmmittel abgeben, OPs planen und telefonisch beraten können. Dafür ist der Lohn dann aber echt zu hoch. :D Zumal dafür eben nie ein Mitarbeiter komplett abgestellt worden war. Dazu keine Dienste nach 20 Uhr oder Sohn- und Feiertags, das rechnet sich nicht.

Mein Mann hat mal für eine Schwangere einen anderen Mitarbeiter als Kofferträger abgestellt. Die Dame war am Ende der Ausbildung und musste Außendienst ableisten und Laptop, Drucker und Unterlagen hatten mehr als fünf Kilogramm. So könnte sie dann noch die Abschlussprüfung machen. Das ist natürlich ein Sonderfall. Denn der zweite Mann war teuer und nicht produktiv. Normalerweise entscheidet man sich dann für das Verbot, wenn keine sichere Arbeitsbedingungen oder ein Ersatzarbeitsplatz vorhanden ist.

» cooper75 » Beiträge: 13330 » Talkpoints: 498,67 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



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