Kündigung, was ist jetzt zu tun?

vom 23.04.2009, 08:56 Uhr

Hallo ihr Lieben,

nun bekomme auch ich die Finanzkriese zu spüren, denn gestern habe ich meine Kündigung erhalten.
Da ich erst seit einigen Jahren im Berufsleben stehe ist dies meine erste Kündigung und ich weiß nun nicht so recht was ansteht. Natürlich bin ich verpflichtet mit sofort bei der Agentur für Arbeit arbeitslos zu melden, doch da geht es schon los. Was muss ich mitnehmen, allein meine Kündigung und die letzte Gehaltsabrechnung?

Vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen?

Gruß

» asuckau » Beiträge: 279 » Talkpoints: -0,89 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Guten Morgen,

also das ist ja nicht schön, das du deine Kündigung bekommen hast. Tut mir leid für dich und ich hoffe, du findest bei dieser schwierigen Lage schnell was neues. Zu deiner Frage, was du mitnehmen musst, eigentlich brauchst du nur die Kündigung und deine Sozialversicherungsnummer bzw. den Ausweis. Beim Arbeitsamt bekommst du dann erstmal einen Antrag, den du ausfüllen musst und dort steht dann auch geschrieben, was du noch an Unterlagen dazu legen musst.

Also für deinen ersten Besuch bei dem Amt brauchst du nicht viel, denn du musst dich ja erstmal arbeitslos melden und einen Antrag dafür ausfüllen. So eine Bearbeitung kann aber etwas dauern und du bekommst dein Geld dann etwas später also bis dahin sparsam sein.

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» EmskoppEL » Beiträge: 3423 » Talkpoints: 20,21 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Zuerst würde ich mir darüber Gedanken machen, ob die Kündigung rechtens war. Das Kündigungsschutzgesetz gilt ab 10 Mitarbeitern. Hat das Unternehmen so viele?

Wenn ja, ist als nächstes zu prüfen, was für eine Kündigung das war. Vermutlich handelt es sich um eine betriebsbedingte Kündigung. Das muss aber im Kündigungsschreiben stehen.

Dann kommt die formale Prüfung. Gab es eine Sozialwauswahl? Wurde vorher der Betriebsrat um Stellungnahme gebeten. (Sofern es einen gibt.) Ist die Kündigung von dazu befugten Personen unterschrieben worden? Wurden die Kündigungsfristen eingehalten.

Wenn die Kündigung nicht korrekt war, würde ich mit einem Anwalt reden.

Wenn diese korrekt war, ist mit dem Arbeitsamt schnell Kontakt aufzunehmen, damit es später nicht zu Sperrfristen kommt. Viel braucht man dazu nicht. Das Kündigungsschreiben würde ich aber gleich mitnehmen.

» ronald65 » Beiträge: 712 » Talkpoints: 3,45 » Auszeichnung für 500 Beiträge



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