Arbeitslosengeld 1 - Anrechnung

vom 22.04.2009, 22:28 Uhr

Wir leben als Familie vom Arbeitslosengeld 1 und es geht hinten und vorne nicht aus damit. Nun würde ich gern was dazu verdienen aber mein Mann meint das wird ihm dann vom ALG abgezogen werden.

Das kann ich nicht glauben denn ich verdiene doch dann das Geld und nicht er, das kann doch nur ihm abgezogen werden und nicht mir! Wo kann man sich denn darüber erkundigen, ich wüsste das schon gern ehe ich mich bewerbe.

» Grenadi » Beiträge: 11 » Talkpoints: 0,00 »



Ganz sicher bin ich mir jetzt nicht, aber soweit ich weiß bekommt man beim ALG einen bestimmten Prozentsatz vom Ursprünglichen Gehalt (60% bzw. 67% mit Kind). Das ganze ist unabhängig vom Gehalt des Ehepartners. Anders sieht es dagegen beim ALG II (Hartz 4) aus. Hier wird das gesamte Einkommen herangezogen. Erste Anlaufstelle für Fragen ist in diesem Fall das Arbeitsamt.

Benutzeravatar

» Smoon » Beiträge: 440 » Talkpoints: 2,83 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Wenn dein Mann Arbeitslosengeld 1 bezieht und ihr keine weitere staatliche Unterstützung, wie Arbeitslosengeld 2, bekommt, dann kannst du dir ruhig eine Stelle suchen um etwas dazuzuverdienen. Denn dein Einkommen wird bei dem Arbeitslosengeld deines Manns nicht angerechnet. Du kannst dich also ruhig bewerben, dein Einkommen bleibt völlig unberührt.

Dein Mann kann aber auch etwas zum Arbeitslosengeld 1 dazuverdienen, ihm steht ein monatlicher Betrag von 160 Euro zu. Dieser Freibetrag wird nicht beim Arbeitslosengeld angerechnet, alles was darüber liegt aber schon.

Benutzeravatar

» Ulrike64 » Beiträge: 137 » Talkpoints: 0,20 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Ulrike64 hat geschrieben:Dein Mann kann aber auch etwas zum Arbeitslosengeld 1 dazuverdienen, ihm steht ein monatlicher Betrag von 160 Euro zu. Dieser Freibetrag wird nicht beim Arbeitslosengeld angerechnet, alles was darüber liegt aber schon.

Das ist richtig hatte ich vergessen zu erwähnen. Jedoch dürfen hierbei auch nur max. 15 Stunden pro Woche gearbeitet werden und der Nebenjob muss soweit ich weiß auch beim Arbeitsamt gemeldet werden.

Benutzeravatar

» Smoon » Beiträge: 440 » Talkpoints: 2,83 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Ja,Smoon, du hast vollkommen recht, der Nebenjob muss natürlich beim Arbeitsamt gemeldet werden auch wenn man sogar weniger als den Freibetrag verdient!

Es ist auch richtig, dass man als Bezieher von Arbeitslosengeld 1 maximal 15 Stunden pro Woche arbeiten darf, sonst gilt man nicht mehr als arbeitslos. Ich glaube beim Bezug von Arbeitslosengeld 2 sind keine maximalen Wochenstunden vorgeschrieben.

Benutzeravatar

» Ulrike64 » Beiträge: 137 » Talkpoints: 0,20 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^
cron