Gesetzliche Regelung: Auto als Hartz IV Empfänger?

vom 10.09.2007, 17:59 Uhr

Ein Musterverfahren am Kasseler Bundessozialgericht hat die Grenze für den Wert eines Autos eines Hartz IV Empfängers angehoben: 7500 Euro darf das Auto nun maximal wert sein (Az: B 14/7b AS 66/06 R).

Zuvor war die Grenze bei 5000 Euro angesiedelt. Was passiert, wenn das Auto mehr wert ist, als 7500 Euro? Dann darf das Amt entweder auf den Verkauf des Autos bestehen, oder aber die Zahlung des Alg II verweigern.

» vonZitzebitz » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Das finde ich nicht richtig. Ein Auto für 7500€ zu besitzen ist für einen HartzIV Empfänger sicher nicht von elementarer Bedeutung. Ich kenne genügend Leute die voll berufstätig sind und sich trotzdem kein Auto leisten können. Es kommen ja auch noch Nebenkosten und Sprit hinzu. Wenn sich das ein HartzIV-Empfänger alles leisten kann, hat das System versagt.

Also ich finde man sollte das HartzIV anders gestalten, denn so eine Entscheidung fördert ja nicht gerade die Lust am Arbeiten. Es sollten Anreize geschaffen werden. Etwa ein Punkte-System, wie stark sich der Arbeitslose um Arbeit bemüht hat. Dazu sollte ein Feedback von den Unternehmen, wo er sich vorgestellt hat, einfließen. Das würde dann ziemlich schnell erkennbar werden lassen, wie sehr sich der Einzelne wirklich bemüht hat um Arbeit. Und wenn er eine gewisse Anzahl an Punkten hat, kann man ihm Sonderleistungen, wie ein Auto, gewähren. Wie hier bei Talkteria. :)

Oder habt ihr dazu andere Meinungen?

» stisti » Beiträge: 27 » Talkpoints: 0,00 »


Außerdem finde ich es nicht ok, wenn Leute, die 20 Stunden die Woche arbeiten genau so viel bekommen, als wie wenn sie Hartz 4 beziehen würden. Da ist doch klar für was die meisten sich entscheiden, oder?

Beispiel: Ein Arbeitsloser Hartz 4 Empfänger. Ihm wird ein Job angeboten, bei dem er letztendlich genau so viel bekommt, als wenn er nur zu Hause sitzen würde und von Hartz 4 leben würde. und wenn er den Job nicht annimmt, wird ihm sein Hartz 4 Betrag gekürzt. Was meint ihr dazu? Ich finde, man sollte als Bundesregierung irgendwie einen Anreiz zum Arbeiten schaffe, wie einen höheren Freibetrag oder so.

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» jannik007 » Beiträge: 237 » Talkpoints: -1,65 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Auf welcher Grundlage wird denn der wert des Autos errechnet? 7500€ finde ich schon eine ganze Menge. Auf der anderen Seite finde ich das man differenzieren muss. Ist das Auto überhaupt als Vermögen so anzurechnen wie andre Sachen? Beim Verkauf bekommt man ja doch nie das was das Auto eigentlich noch wert wäre, Beziehungsweise was man gerne dafür noch hätte. Irgendwann hat man ja mal ne ganze Stange mehr Geld für das Auto gezahlt. Mein Golf V hat jetzt nach 2,5 Jahren und 100000km laut den 2 Händlern, von denen ich mir ein Angebot eingeholt habe, auch nur noch einen Wert von 8000€.

Da stellt sich für mich dann die Frage: Bekommt man da vom Staat auch die Versicherung und die Steuern bezahlt als Harz 4 Empfänger wenn man mit dem Auto unter der Bemessungsgrenze liegt, oder muss man das selbst zahlen? Das wäre dann ja für Leute mit einem älteren Auto, sprich Golf 2 oder ähnlichem mit Euro1 oder ganz ohne Euro Norm eine ganze Stange Geld. Wenn der Empfänger des Arbeitslosengeld II sich das von seinem eigenen wenigen Geld abzweigen kann, fände ich es sogar noch in Ordnung wenn er die freie Wahl des Fahrzeuges egal welchen Wertes hätte.

» irongate984 » Beiträge: 27 » Talkpoints: 0,98 »



Ich glaube der Wert wird über die Schwackeliste ermittelt, also Fahrzeugtyp und Alter - man kann ja nicht für jedes Auto extra ein Gutachten einreichen :D.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Nein, wir Empfänger bekommen natürlich keine Versicherung und Steuern fürs Auto bezahlt.

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» eselchen » Beiträge: 973 » Talkpoints: 2,73 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Nein, wir Empfänger bekommen natürlich keine Versicherung und Steuern fürs Auto bezahlt.

Dann sollte meiner Meinung der Staat den Leuten auch nicht vorschreiben welches Auto sie zu fahren haben und welches nicht. Dass das je nach Modell aber wieder ein falsches Bild von der Mehrheit der Hartz 4 Empfänger ( ich meine diejenigen die sich nicht mit dem Geld ausruhen, sondern unverschuldet da reingeraten sind, aber auch wieder Arbeiten gehen würden) malen könnte, ist aber auch wieder so eine Sache.

» irongate984 » Beiträge: 27 » Talkpoints: 0,98 »



Und da ist wieder die Frage, wie will man unterscheiden, wer da unverschuldet reingeraten ist, wie du es ausdrückst und auch wieder arbeiten würde und dem, der sich auf dem Geld ausruht und auf gut Deutsch gesagt keinen Bock auf Arbeiten hat. Da kann man ja nicht einfach einen Gutachter hinschicken und der sagt dann, der ruht sich aus und der hier will arbeiten, kann aber nicht. Ich finde, dass diese neue Regelung für teure Autos nicht gut ist, da ich keinen Sinn hinter der Veränderung sehe. Wieso brauchen Hartz 4-Empfänger auf einmal im Zeitalter des Klimawandels auf einmal ein neues teureres und vermutlich auch verbrauchstärkeres Auto? Ich verstehe den Sinn dahinter nicht. Aber unsere Bundesregierung irgendwie, verstehe ich nicht.

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» jannik007 » Beiträge: 237 » Talkpoints: -1,65 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Das Problem ist einfach, wenn Du vorher ein Auto hast und dann sollst Du es verkaufen um damit Lebensmittel zu kaufen, verkaufst Du gleichzeitig Deine Chance, überhaupt wieder eine Arbeit zu bekommen.Man darf ja nicht vergessen, dass es auch Hartz-Empfänger gibt, die arbeiten, aber halt sehr wenig verdienen.

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» eselchen » Beiträge: 973 » Talkpoints: 2,73 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Naja, das Amt sieht es dann einfach so, wenn man ein wertvolles Auto hat, das mehr als 7500 € wert ist und man dieses verkauft, kann man auch eines für den Preis darunter neu erwerben, welches nicht unter die Regelung fällt und man hat noch etwas übrig.

Und mit einem Auto für 5000 Euro oder 6000 Euro kommt man auch zur Arbeit :wink:.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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