Aufbewahrungspflicht bei Bestellungen

vom 01.04.2009, 23:31 Uhr

Ich bin gerade dabei mich selbstständig zu machen und ich kämpfe noch ein bisschen mit dem rechtlichen und den steuerlichen Feinheiten.

Wie ist das zum Beispiel mit der Aufbewahrungspflicht für Bestellungen? Muss ich die auch aufheben oder nur die Rechnungen die ich bekomme oder die ich ausstelle? Ich finde der Papierkram ist schon schlimm genug auch ohne dass man jeden Fetzen Papier über Jahre hinweg aufheben muss.

» Tilli76 » Beiträge: 14 » Talkpoints: 0,16 »



Auch wenn ich kein Fachmann bin, kann es aber nie schaden, wenn man die urpsüngliche Bestellung eines Kunden an die Rechnung, die man danach ausgestellt hat, anheftet, um eine Gleichheit beweisen zu können. Sprich, du könntest somit nachweisen, das du das geliefert hast, was der Kunde gefordert hat, ohne die originale Bestellung (oder Mitteilung) ist das immer deutlich schwerer.

Da es leider Kunden gibt, die nach ein paar Monaten ankommen und dir wahrlich weißmachen wollen, das du was falsches geliefert hast, kannst du dich so an deren Gesichtsausdruck erfreuen, wenn du die originale Bestellung (die auch der Kunde unterschrieben hat) vorzeigen kannst, die eindeutig eine Gleichheit beweisen könnte. Leider sind solche Vorgänge im kommen, das manche Kunden denken, sie könnten so einen Händler bescheissen (um das mal klar und deutlich zu sagen), so das solche Vorgehensweisen immer ratsam sind.

Denk einfach immer so, was und wo und vor allem wie kann ein Kunde dich in Schwierigkeiten bringen, wenn du etwas nicht nachweisen kannst. Wenn du das "Problem" oder die Lücke dann entdeckt hast, dran geben und genau mit einer gezielten Maßnahme versuchen, das zu verhindern ;).

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