Gefälschte Artikel aus dem Ausland: mach ich mich strafbar?

vom 06.03.2007, 10:13 Uhr

Hey Leute
wie sieht das denn aus, wenn ich zum Beispiel bei Ebay etwas aus sagen wir mal Kanada ersteigere und es stellt sich raus, dass die Artikel gefälscht sind. Mal ganz abgesehen von meinem Rückgaberecht, wenn ich bei einem Händler kaufe, wie wird da mein verhalten bewertet? Mache ich mich dadurch strafbar? ich hab gehört, dass der Zoll Päckchen aus dem Ausland zur Zeit gezielt nach gefälschter Ware durchsucht und es hohe Strafen dafür gibt - also auch für mich? Wenn ich aber nichts von der Fälschung der Artikel wusste? Wie hoch sind die Strafen, die man dann bekommt?
Greez Bender

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» Bender » Beiträge: 192 » Talkpoints: -0,04 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Hallo!

Ja, Du machst dich damit selbst strafbar, selbst wenn du nicht wusstest, dass der Artikel gefälscht ist! Siehe Sprichwort: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

Ich muss dazu sagen, dass ich es eigentlich auch nicht so gut nachvollziehen kann, zumindest dann, wenn man in der Anzeige keinerlei Hinweise dafür finden kann, dass der Artikel gefälscht ist und man wirklich keine Ahnung hatte. Daher kann ich nur jedem raten, wirklich aufmerksam die Artikelbeschreibungen zu lesen und bei jedem Zweifel lieber die Finger von dem Angebot zu lassen!

Gruß,
B.

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» B. » Beiträge: 796 » Talkpoints: 2,36 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Leider sieht es so aus, wie mein Vorposter es schon beschrieben hat. Kaufe über eBay lieber keine Sachen, wobei du dir nicht sicher bist. Spare das Geld und kaufe es im Laden. Da hast du sicherlich mehr von, als wenn du eine Anzeige bekommst und eine hohe Strafe zahlen musst. Ich verstehe es auch nicht, warum man trotz Unwissenheit eine Anzeige bekommt. Desweiteren kannst du damit rechnen, wenn du im Ausland kaufst, dass du eventuell deine Ware nicht bekommst. Ist schon öfters passiert. Gezahlt, gewartet und trotzdem nichts erhalten. Wenn du doch etwas ersteigern solltest, schaue dir den Verkäufer genau an. Also Bewertungen, was er verkauft etc. Falls du dir dann immernoch nicht sicher bist, frage nach.

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» Anders » Beiträge: 608 » Talkpoints: 9,10 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Das mit der Anzeige und der Strafbarkeit ist so nicht richtig wie es hier dargestellt wird! Man muss auch nicht zwingend eine hohe Strafsumme bezahlen!

Ich poste mal meine Antwort aus dem anderen Thread, keine Lust das neu zu schreiben :wink::

Subbotnik - Kauft ihr euch Kleidung über eBay? hat geschrieben:Ja der Import ist strafbar - wer vom Zoll erwischt wird, darf sich auf eine Anzeige freuen aufgrund des Imports von Artikeln, die hier nicht zugelassen sind.

Jedoch kommt es darauf an: Wenn Anhaltspunkte bzw. offensichtliche Verdachtsmomente bestehen, dass der Artikel ein Plagiat sein könnte sitzt man in der Grube - also wenn man wissentlich ein Plagiat bestellt hat. Wenn man jedoch in dem guten Glauben kaufte, dass es sich zu 100 % um ein Original handelt (und man dies nachweisen / darlegen kann, z. B. durch einen Screenshot, Mailverkehr) weil dies vom Verkäufer zugesichert wurde kann man so davonkommen. Die Ware wird natürlich trotzdem eingezogen und vernichtet, man hat dann halt den finanziellen Schaden.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



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