BaföG Antrag: Voraussetzungen, Nachweise und was wichtig ist

vom 18.03.2009, 22:49 Uhr

Wo erhält man Anträge für die Genehmigung von Bafög, oder gibt es da keine speziellen Formulare? Wer hat überhaupt das Recht einen Antrag auf Bafög zu stellen und welche Stelle entscheidet wer was und wie viel jeder Einzelne bekommt? Nachdem ja immer öfter jedes Bundesland unterschiedliche Vorschriften hat, stellt sich natürlich die Frage, gibt es unterschiedliche Voraussetzungen von Bundesland zu Bundesland auf Erhalt von Bafög?

Dann dürfte auch bestimmt immer der Wohnort des Antragstellers ausschlaggebend sein oder muss der Antrag dort gestellt werden wo das Studium oder Ausbildung erfolgt. Sollten noch Unterlagen bei der Abgabe des Antrages fehlen, zählt trotzdem schon das Datum als Antrages, oder erst nachdem alle Unterlagen vollständig sind?

» Rubbelfeld » Beiträge: 13 » Talkpoints: 0,00 »



Hallo!

Jede Universität unterhält ein Bafögamt. Dort bekommt man alle Informationen und Formulare, die man zur Beantragung des Bafögs benötigt, zudem musst du natürlich in der Uni eingeschrieben sein. Dort gibt es auch alle Zusatzformulare und Zettel, die das Ausfüllen haarklein beschreibt. Zudem brauchst du auch einen Überblick der Einkommensverhältnisse der Eltern, eventuell kann da der Steuerberater helfen.

Der Antrag zählt immer erst, wenn alle Unterlagen vorliegen und du musst das Bafög auch dort beantragen, wo du studierst. Am Besten gehst du zu deiner Universität und lässt die da beim Bafögamt und der Asta beraten.

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» Feuerputz » Beiträge: 1415 » Talkpoints: 7,29 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Hallo,

förderungsfähig nach dem Bundes-Ausbildungsförderungs-Gesetz (kurz BAföG) sind zunächst einmal Erstausbildungen an Fachhochschulen, Universitäten und anderen Akademien. (Ein Zweitstudium ist nicht föderungsfähig.) Daneben können auch schulische Ausbildungen ab der 10. Klasse in Berufsfachschulen/ Berufsaufbauschulen, in Fach- und Fachoberschulen oder in Abendschulen gefördert werden. Betriebliche und überbetriebliche Ausbildungen können dagegen für die Zeit des Berufsschulbesuches weder anteilig noch vollständig gefördert werden.

Studenten stellen ihren BAföG-Antrag beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung, welches eine Abteilung des Studentenwerks der jeweiligen Ausbildungsstätte ist. Die für den Antrag erforderlichen Formblätter erhält man entweder direkt beim Studentenwerk oder aber per Download beispielsweise hier. Die Formblätter gestalten sich in allen Bundesländern bis auf Bayern gleich.

Schüler beantragen ihren Ausbildungszuschuss bei den Ämtern für Ausbildungsföderung des Kreises, in welchem sie ihre Ausbildung beginnen.

Bei Minderjährigen muss der Antrag vom gesetzlichen Vertreter, sprich den Erziehungsberechtigten gestellt werden. Volljährige stellen den Antrag selbst. In beiden Fällen hängen die Bewilligung und die Höhe der monatlichen Förderungssumme von den eventuell vorhandenen eigenen Vermögenswerten (dazu zählen u.a. auch Einkünfte aus Nebenjobs, Besitz von Grundstücken usw.) und dem Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Eltern ab. Eine elternunabhängige Förderung kann nur beantragt werden, wenn:

- man eine dreijährige Berufsausbildung mit anschließender dreijähriger Erwerbstätigkeit nachweisen kann
- man Vollwaise ist oder der Wohnort der Eltern unbekannt ist
- die Eltern im Ausland leben und an Unterhaltszahlungen gehindert werden
- der Beginn der Ausbildung nach dem 30. Lebensjahr liegt
- man mindestens 18 Jahre alt ist und fünf Jahre erwerbstätig war, bevor man die Ausbildung beginnt
- ein Abendgymnasium oder Kolleg besucht

Der Wohnort des Antragsstellers ist nur insofern wichtig, dass bei einer eventuell notwenigen Unterbringung außerhalb des Elternhauses auch die zusätzlichen Mietkosten in die Berechnung mit einbezogen werden müssen.

Die Bewilligung des BAföGs erfolgt unabhängig vom Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns. Wichtig ist das Datum der Antragsstellung. Frühestens ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde, können also Zahlungen geleistet werden, selbst wenn man die Ausbildung bereits ein halbes Jahr früher begonnen hat. Das BAföG wird immer maximal für ein Jahr bewilligt. Danach ist ein neuer Antrag zu stellen.

Sollten bei Antragsstellung noch wichtige Berechnungsgrundlagen fehlen, bekommt man in der Regel eine Frist gesetzt, innerhalb der man die fehlenden Unterlagen nachreichen muss. Erhält man einen Bewilligungsbescheid erst einen oder mehrere Monate nach der eigentlichen Antragsstellung, wird das BAföG rückwirkend ab dem Monat der Antragsstellung gezahlt.

» Sunny08 » Beiträge: 228 » Talkpoints: 0,56 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Jede Universität hat meines Wissens nach ein eigenes Bafög-Amt, das die Anträge bearbeitet und sich dann entscheidet. Bei mir war das damals so, dass ich in dieses Amt gehen musste und dann eine Sachbearbeiterin (abhängig vom Anfangsbuchstaben des Nachnamens) zugeteilt bekommen habe und von ihr eben die Anträge bekommen habe, die ich ausfüllen musste. Vielleicht gab es die Anträge aber auch ausliegend in dem Amt, da bin ich mir aktuell nicht ganz sicher, weil das schon so lange her ist.

Aber auf jeden Fall muss man die Anträge dann bei der Sachbearbeiterin wieder abgeben. Die Nachweise, die man erbringen muss wie Kontoauszüge und Einkommensteuererklärung der Eltern vom Vorjahr, stehen auf den Unterlagen drauf.

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



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