Ebay - ist das Betrug?

vom 12.03.2009, 23:09 Uhr

Hi allerseits,

ich hoffe ihr könnt mir ein bisschen weiterhelfen: FR hat bei Ebay ein T-Shirt ersteigert - angeblich soll es sich um die Marke Adidas handeln (ist es aber nicht, es ist eine „Kopie“). In der Artikelbeschreibung stand zwar nicht, dass es sich um Originalware handelt, aber FR ist davon ausgegangen! I

st es nicht grundsätzlich verboten, gefälschte Ware zu verkaufen? FR hat im Türkei-Urlaub auch schon die ein oder andere „Marke“ für wenig Geld gekauft, aber FR würde niemals auf die Idee kommen, damit zu handeln! FR hat das T-Shirt zwar für „nur“ 15 Euro ersteigert, aber eine Fälschung ist ja nicht einmal das wert!

Was sagt ihr dazu, ist das Betrug? Sollte FR Ebay den Fall schildern?

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» Korsin » Beiträge: 23 » Talkpoints: 0,16 »



Man sollte diesen Fall auf jedenfall bei ebay melden und den Verkäufer auch anschreiben, das man vom Kauf zurück tritt und das Geld zurück verlangt. Das ist nämlich sehr wohl Betrug. Vor allem, weil es auch nicht in der Artikelbeschreibung dabei stand. Aber das hätte der Verkäufer ja auch gar nicht dabei schreiben dürfen.

Ich weiß, das Adidas und andere grosse Marken, stichprobenartige Kontrollen auf Ebay und Co durchführen und sogar ihre eigenen Spitzel dafür haben. Ist ja auch verständlich, denn sie wollen ihre Marke und ihren Namen ja auch schützen. Der Verkäufer kann also richtig Ärger bekommen.

Ich weiss das so genau, weil ich einmal ein Adidas Trikot für Babys von Bayern bekommen habe und ich dachte es wäre ein Original. Ich hab es auch versteigern wollen und hatte zwei Wochen später von Adidas und deren Anwälten. Gott sei dank konnte ich beweisen, das ich es nicht wusste, das es kein Original war. Es war wirklich eine perfekte Fälschung.

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» EmskoppEL » Beiträge: 3423 » Talkpoints: 20,21 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


In erster Linie sollte FR den Verkäufer benachrichtigen. Vielleicht weiß er selbst nicht, was er da verkauft hat. Manche Privatperson kann ja nicht nachvollziehen, ob es Original oder Fälschung ist.

Gleichzeitig sollte die Meldung an Ebay erfolgen. Wichtig ist, daß FR den Artikel nicht ohne Weiteres zurück schickt. Denn dann könnte man ihm praktisch das gleiche vorwerfen - er bringt eine Fälschung wieder in den Umlauf.

Was im Weiteren geschieht, ist abhängig vom Warenwert. Die Fälle, die mir persönlich bekannt sind, endeten damit, daß der Käufer sein Geld zurück bekommen hat. Es handelte sich hier meist um einzelne gebrauchte Kleidungsstücke vom Privatverkäufer.

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» merlinda » Beiträge: 530 » Talkpoints: 0,41 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Zuallererst mal den Verkäufer kontaktieren und hier nachfragen. Es kann ja durchaus sein, das dem Verkäufer nicht bewust ist, das die Ware gefäscht ist. Zwar unwahrscheinlich, aber immerhin noch im Bereich des möglichen.

Sollte der Händler sich querstellen, eBay auf jeden Fall informieren, die sind hinter solchen Sachen wirklich hinterher. Der Verkäufer dürfte gesperrt werden, ebenso wird die entsprechende Firma informiert, wenn sie zu der entsprechenden Allianz gehört, die sich bei eBay gebildet hat.

Allerdings sei angemerkt, das das T-Shirt vom Hersteller kasssiert wird und dann gegebenenfalls vernichtet wird, ohne weiteren rechtsanspruch von Seiten FRs. Sprich, sie wird nichts neues bekommen, nur der Händler ist ihr Ansprechpartner.

Selbst das bloße zurückschicken kann schon problematisch werden, da gefälschte Ware in Deutschland nicht in den Umflauf gebracht werden darf, durch das verschicken allerdings genau das passieren würde. Somit muss der Verkäufer die Ware abholen lassen, auch gerne durch einen Post- oder Paketdienst.

Ach ja, nochwas, sollte der Händlersitz nicht in Deutschland liegen, sondern in Asien, lass es einfach bleiben, da lohnt sich nichts. Das ganze unter Lehrgeld verbuchen und mit der gefälschten Ware leben (oder vernichten, was immer man machen möchte). Selbst das Europäische Ausland kann schon problematisch werden.

Hier würde ich abwegen, was sich lohnen würde. In Deutschland dagegen vorgehen, im Europäischen Ausland erst überlegen, Asien oder USA komplett als Lehrgeld verbuchen. Spart vor allem Nerven und in Zukunft weiß FR, wonach sie zu schauen hat (aber vermutlich war der Preis so schön, das die Gier gesiegt hat, ohne das FR kurz nachgedacht hat ;) ).

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» Entertainment » Beiträge: 3654 » Talkpoints: -10,46 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Ich denke schon dass der Verkäufer den Kunden FR hier hintergangen hat oder zumindest nicht ehrlich war. Ob es sich um Betrug handelt weiß ich nicht, da ja nach der Schilderung in deinem Beispiel nichts in der Artikelbeschreibung darüber stand ob es sich hier um originale Ware handelt.

Der Verkäufer kann sich immer damit herausreden dass er den Hinweis vergessen hat oder das es nicht zwingend erforderlich ist bei einem Artikel immer darauf hinzuweisen dass es sich um Originalware handelt oder dass er vielleicht garnicht weiß dass er gefälschte Ware anbietet.. Wenn jemand zum Beispiel einen ganz normalen Rasierapparat verkauft schreibt er in der Regel auch nicht dazu dass es sich um originale Markenware handelt obwohl es so ist. So schmerzlich die Erkenntnis auch ist, hier hilft wirklich nur eine vorherige Nachfrage beim Verkäufer. Wissentlich falsch antworten wird er dann höchstwahrscheinlich nicht denn das hätte wirklich Konsequenzen für ihn.

Sehr gut fand ich einmal den Ratschlag von Subbotnik zu einem ähnlichen Thema. Er empfahl dem Verkäufer mitzuteilen dass das gefälschte Hemd zum Hersteller geschickt wird um es dort auf Echtheit prüfen zu lassen. Das ist eine Drohung die wirklich zieht denn die Hersteller mit ihren riesigen Rechtsabteilungen sind mit teuren Abmahnungen schnell zur Hand. Das bringt auf jeden Fall mehr als die üblichen Drohgebähren wie der Hinweis auf eine Rechtschutzversicherung oder die Anzeige bei der Polizei. Ich denke mal dass diese Art von Verkäufer so abgebrüht sind und sich davon nicht schocken lassen und genau wissen, dass niemand wegen ein paar Euro solchen Aufwand betreibt und finanzielle Wagnisse eingeht.

Übrigends bietet Ebay neben der Meldung des Verkäufers auch die Möglichkeit an gefälschte Artikel in seinem Bewertungssystem zu monieren. In der Sternebewertung ist irgendwo die Frage ob der Zustand des Artikels mit der Artikelbeschreibung übereinstimmt. Wenn ein Käufer hier nur ein oder zwei Sterne vergibt macht sich ein Unterfeld auf wo man dann ankreuzen könnte, dass der Verkäufer keine originale Ware angeboten hat. Sicherlich ein schwacher Trost, ich finde aber das hier alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden sollten.

Aber zuallerst würde ich dem enttäuschten FR empfehlen erst einmal mit dem Verkäufer reden, vielleicht ist er ja auch getäuscht worden und garnicht abgeneigt das Geld dem Kunden FR zurückzuzahlen und macht das Geschäft rückgängig. Manche sind auch so kulant und verzichten auf die Rücksendung des Produktes als Entschuldigung oder um die Erstattung des Portos zu sparen.

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» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


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