Frage wegen Erbschaft

vom 28.12.2008, 17:29 Uhr

Hi,

ich hab mal eine ganz spezielle Frage zum Thema Erbschaft.

Person A hat seit seiner Kindheit keinen Kontakt mehr zum leiblichen Vater, so knappe 35 Jahre lang. Nun hat Person A aber erfahren, das der leibliche Vater sehr viel Geld hat. Person A ist als leibliches Kind des Vaters ja auch erbberechtigt. Der leibliche Vater hat auch wieder geheiratet, und noch Kinder mit der neuen Frau. Diese wissen aber nichts vom ersten leiblichen Kind.

Nun meine Frage: Was muss Person A tun, um beim Todesfall des Vaters benachrichtigt zu werden?

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» pepsi77 » Beiträge: 1629 » Talkpoints: 9,09 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ich würde annehmen, dass Person A bei den Behörden als leibliches Kind registriert ist. Dabei ist der Kontaktabbruch unerheblich. Wenn Person A ebenfalls wie der Papa in Deutschland wohnt, und bei seiner Gemeinde gemeldet ist und auch Steuern bezahlt etc., dann wird er bei einem Todesfall automatisch angeschrieben. Zumindest war das bei einem Todesfall (Grossvater) bei meiner Familie so. Da ging das automatisch.

Wenn der Sohnemann aber nicht gemeldet ist, oder im Ausland weilt, dann weiss ich auch nicht.

» thisnamewasfree » Beiträge: 1102 » Talkpoints: 2,63 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Hallo!

Normalerweise ist es unerheblich, ob man Kontakt zum Vater hat oder nicht und das Pflichtteil steht Person A auf jeden Fall zu. Das ist zwar erheblich weniger, als wenn Person A mit im Testament stehen würde. Da aber die Familie des Vaters von Person A nichts vom ersten leiblichen Kind weiß, wird der Vater von A auch ein Testament gemacht haben. Heutzutage kann man, so viel ich weiß aber auch aus nachvollziehbaren Gründen jemanden vom Pflichtteil ausschliessen. Dieser Grund wäre, wenn man keinen Kontakt hatte. Das hat mir ein Anwalt gesagt, als mein Exmann gestorben ist und die Kinder zum Glück wenigstens den Pflichtteil bekamen.

Person A soll sich mal bei einem Anwalt erkundigen. Vielleicht ist das Geld, was Person A vermutet auch auf den Namen der Frau des Vaters geschrieben und dann sieht es sowieso schlecht aus und Person A kann dann sogar Pech haben, wenn sie auf das Erbe besteht und evt. sogar noch Schulden erben.

Erbrecht ist eine sehr komplizierte Angeglegenheit und da ist ein Anwalt, der sich damit auskennt nie das verkehrte. Ein Beratungsgespräch ist auch nicht so teuer.

Wenn ich Person A wäre, würde ich den Kontakt mit dem Vater versuchen aufzuleben und selber zu sehen, was "dort zu holen" ist. Dann kann die Familie Person A auch sofort mal kennenlernen. ;)

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Danke erst mal für eure Antworten.

Es sind beide in Deutschland wohnhaft und auch hier regulär gemeldet. Allerdings ist eine Kontaktaufnahme aus diversen Gründen auf keinen Fall möglich, daher scheidet diese Möglichkeit leider schon mal aus.

Weiß denn jemand von euch, was so ein Beratungsgespräch beim Anwalt in etwa kostet?

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» pepsi77 » Beiträge: 1629 » Talkpoints: 9,09 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Keine Ahnung was so ein Anwalt kostet. Ich hatte glücklicherweise noch nie das Bedürfnis einen Anwalt kontaktieren zu müssen. Aber gibt es keine unentgeltliche Rechtsberatung in Deutschland? Zudem bräuchte es in der Schweiz wohl einiges mehr als ein fehlender Kontakt um den Pflichtteil umgehen zu können, der heisst ja nicht umsonst Pflichtteil. Aber es mag sein, dass dies in Deutschland anders gehandhabt wird.

Falls es keine unentgeltliche Rechtsberatung gibt, dann würde ich doch einfach einmal bei einem Anwalt für Erbsachen anfragen, was bei ihm die Beantwortung ein paar Fragen kosten würde, vielleicht einen Stunde oder so. Länger dürfte das auf keinen Fall dauern.

» thisnamewasfree » Beiträge: 1102 » Talkpoints: 2,63 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Wieviel ein Gespräch beim Anwalt kostet geht aus der BRAGO / RVG hervor außer man handelt ein Honorar außerhalb dessen aus bzw. trifft eigene Absprachen über die Vergütung (ist in der Regel höher als die Vergütung nach BRAGO / RVG).

Was an Kosten auf A zukommt kann A mal hier nachschlagen: Anwalt Gebührenrechner.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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