Kündigung wegen finanzieller Schwierigkeiten

vom 18.08.2007, 12:34 Uhr

Arbeitnehmer, die sich auf eine Stelle bewerben und genommen werden, müssen, soweit vorhanden, auf finanzielle Schwierigkeiten aufmerksam gemacht werden.
Tut dies der Arbeitgeber nicht und wird die Stelle dann innerhalb der Probezeit bzw. nach kurzer Zeit aus eben diesem Grund wieder gekündigt, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Schadensersatz.

Der Anspruch auf Schadensersatz gilt jedoch nur, wenn man für die neue Stelle seinen alten Beruf gekündigt hat. (AZ 10 Sa 1278/04)

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» Cala » Beiträge: 1639 » Talkpoints: -1,22 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Das ist mal ein richtiges und wichtiges Urteil!

Wo kommen wir denn dahin, wenn die Firmen Leute anstellen, nur um sie gleich noch in der Probezeit wieder auf die Straße zu setzen, weil das Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten steckt?

Weiß jemand zufällig, wie die Kündigungsfristen für einen langjährigen Mitarbeiter sind, wenn der Arbeitgeber in finanzielle Schwierigkeiten kommt?
Also ich glaube zum Beispiel nicht, dass eine solche Situation eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen würde, aber ich weiß es eben nicht so genau!

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» Nanni » Beiträge: 271 » Talkpoints: -0,07 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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