Wie reagiert man auf Mahnungsschreiben?
vom 06.11.2008, 17:27 Uhr
Ich würde mit dem Mahnschreiben mit einm Anruf oder einem Gegenschreiben regieren. Wenn du schon bezahlt hast, müsstest du eigentlich nciht mehr darauf reagieren, da du der Mahnung ja im eigentlichen Sinne schon nachgegangen bist. Vielleicht dauerte die Überweisung länger, sodass sie eines geschickt haben. Ich würde an deiner Stelle trotzdem sicherheitshalber telefonisch oder schriftlich nachfragen, ob sie schon deine Zahlung erhalten haben.
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