Tipp Steuern sparen: Betreuungskosten der Kinder absetzen

vom 01.08.2007, 13:02 Uhr

Vielleicht kurbelt folgende Information ja die Geburtenrate in Deutschland ein wenig an, zu hoffen wäre es ja. ;) Das Problem ist ja noch immer die Kinderbetreuung, wenn beide Eltern berufstätig sind. Den wenigsten Eltern ist geläufig, dass die Kosten für die Kinderbetreuung als Werbungskosten (Alleinerziehende, Doppelverdiener) zusätzlich zum Werbungskostenpauschalbetrag bzw. als Sonderausgaben (Paare mit nur einem Verdiener) abgesetzt werden können. Es gilt:

Eltern, die beide verdienen sowie Alleinerziehende können 2/3 der Kosten für Kinderbetreuung (Tagesmutter, Babysitter, Erzieherin, Kindergarten) absetzen, 1/3 muss immer selbst bezahlt werden. Paare, bei denen nur einer verdient, können die Betreuungskosten (nur Kindergarten, keine Tagesmutter, Erzieher, Babysitter etc.) nur für Kinder im Alter zwischen drei und sechs Jahren steuerlich geltend machen. Alleinerziehende können jedoch für Kinder zwischen 0 und 3 und 7 bis 14 Jahren 20% der Kosten (Betreuungshilfe) direkt von der Steuerschuld als so genannte "haushaltsnahe Dienstleistung" abziehen.

Tipp: auch die Kinderbetreuung durch Verwandte (zum Beispiel Oma, Opa, Tante - ausgenommen ist der Ehe- bzw. Lebenspartner) wird vom Fiskus anerkannt und kann steuerlich geltend gemacht werden.

» vonZitzebitz » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Mod am 18.07.2018, 12:57, insgesamt 3-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


Maximal kann man aber "nur" 4.000 € absetzen. Im Zweifelsfall würde ich aber immer mal beim Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (Lohnsteuerhilfeverein) nachfragen, wie genau da die Grenzen sind. Dort kann man sicher auch noch andere Tipps bekommen, wie man Steuern spart. Alternativ gibt es auch gute Software, die hilft Steuern zu sparen.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Auch wenn ich keine Kinder habe, wo ich Betreuungskosten steuerlich absetzen könnte, kenne ich es so, dass derartige Kosten vom Finanzamt nur anerkannt werden, wenn man eine ordnungsgemäße Rechnung darüber vorlegen kann. Auch müssen solche Kosten stets als Überweisung nachgewiesen werden und Barzahlungen gelten da nicht. Also mit Kosten und Ausgaben für Oma, Opa oder Tante, wird es da wohl eher etwas schwierig werden, diese steuerlich geltend zu machen, weil die diese wiederum als Einnahmen versteuern müssten.

» FinanzScout » Beiträge: 1059 » Talkpoints: 18,81 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



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