Kindergeld und Hartz4 und nun?

vom 22.09.2008, 20:52 Uhr

Hallo,

sorry das ich schon wieder mit meinen Fragen störe aber ich bin einfach momentan ein bisschen überfragt. Ich habe ja nun schon mein BAB Bescheid bekommen, und auch Kindergeld beantragt. Da ich wissen wollte ob mein Kindergeld Antrag bei der Kindergeld Kasse angekommen ist habe ich heute bei der Kindergeldkasse angerufen, die durften nur meiner Mom Auskunft geben.

Nun im Zuge des Telefonates stellte sie dann die Frage was ich dann von März 2007 bis August 2008 gemacht hätte, darraufhin erklärte meine Mutter ihr denn das ich Hartz4 bezogen habe und vom 01.05.2007-31.05.2008 mein Hauptschulabschluss nachgeholt habe aber trotzdem Hartz4 Leistungen bezogen habe.

Da war dieses Frau von der Kindergeldkasse ganz aufgebracht und meinte warum ich nicht Kindergeld beantragt hätte, worrauf meine Mutter ihr dann sagte das die mir damals beim Jobcenter gesagt haben, das ich das nicht stellen muss da ich sowieso keins bekomme, nun soll ich bzw. meine Mutter Nachzahlungen für den Zeitraum von 01.05.2007-31.05.2008 erhalten, soweit sogut aber ich habe für diese Zeit den vollen Satz Hartz4 in Höhe von 312,00€ erhalten.

Nun mein Problem ich bin nicht mehr beim Jobcenter sondern jetzt in der Ausbildung, und was soll ich nun machen? Soll ich nun zum Jobcenter gehen und den das mitteilen? Oder oder oder?

Für Antworten diesbezüglich bedanke ich mich im voraus.

Gruß

» Sissi1 » Beiträge: 518 » Talkpoints: 9,65 » Auszeichnung für 500 Beiträge



So weh es tut, so viel Geld wieder herzugeben, aber ich würde es machen. Man weiss nie, wie weit die verschiedenen Ämter zusammen arbeiten und gerade bei sowas könnte ich mir vorstellen, dass eventuell eine Mitteilung innerhalb der Behörde erfolgt.

Lieber gleich angeben und sich den Stress ersparen, vielleicht eine Anzeige von denen zu bekommen.
LG

» schwarzweissewelt » Beiträge: 290 » Talkpoints: 0,03 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Ja werd ich wohl auch machen wenn es soweit ist, aber es geht darum da ich nicht mehr beim amt bin wie soll ich mich verhalten? soll ich dann einfach zum amt hingehen und denen das sagen?

Zum Glück ist es noch nicht soweit sondern ich muss erstmal die Unterlagen abschicken, und die Kindergeld braucht für die Bearbeitung ca. 6-8 Wochen und bis dahin werd ich mich mal schlau machen.

» Sissi1 » Beiträge: 518 » Talkpoints: 9,65 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Wenn dir für diese Zeit Kindergeld zustand und das auch nachgezahlt werden kann, dann wird das mit Sicherheit verrechnet. So kenne ich das jedenfalls. Sprich du erklärst die Sache beim Jobcenter und die einigen sich dann meist untereinander. Wenn du was zu viel beim Hartz IV bekommen hast, dann musst du das zwar zurück zahlen. Aber, wie schon gesagt, verrechnen die das untereinander, so das du nur eine schriftliche Info darüber bekommst.
Das klappt sogar zwischen Arbeitsamt und Krankenkasse. War damals beim Mutterschutz so, das ich eine Woche zuviel Arbeitslosengeld erhalten hatte, aber die haben das mit der Krankenkasse ausgemacht, so das ich gar nicht zurück zahlen musste.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Hallo Sissi,
an deinem Beispiel sieht man mal wieder dass die Behörden einen total verwirren. Was du machen könntest, bei der Arge nachfragen ob die dir/euch ergänzungsleistungen gezahlt haben in dem Zeitraum wo du deinen Abschluss nachgeholt hast. Sollte dies nicht der Fall sein, steht dir/euch i.d.R. eine Nachzahlung zu (belehrt mich eines Besseren, ich bin kein Beamter ;)). Das Jobcenter ist gar nicht authorisiert dir zu sagen, ob du Kindergeld bekommst oder nicht.

Die Arge hat bei uns letztes Jahr 2 Monate mein Kindergeld gezahlt, bis die Familienkasse unseren Antrag angenommen hatte. So musste die Familienkasse keine Nachzahlung tätigen. Und ja, die Arge hat sich sogar mit denen verständigt, das musste ich nicht mal machen. Bin gespannt was daraus wird. Halt mich auf dem laufenden :)

» edg0riz0r » Beiträge: 17 » Talkpoints: 0,15 »


Morgen,

das Problem ist nur das es nicht verrechnet werden kann weil ich ja nicht mehr bei der Arge bin sondern jetzt einer Ausbildung nachgehe und kein Geld mehr von der Arge erhalte.

Alles ein bisschen kompliziert.

Gruß

» Sissi1 » Beiträge: 518 » Talkpoints: 9,65 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Es wird doch nicht mit deiner jetzigen Ausbildungsvergütung verrechnet. Wenn dir, zum Beispiel, im Mai Kindergeld zustand, dann wird das auch mit den Leistungen verrechnet die du im Mai erhalten hast. Also mit dem Hartz IV. Das was du jetzt bekommst, ist da aussen vor. Es sei denn, du hast damals zu viel Geld erhalten, dann müsstest das eben jetzt von deinem Ausbildungsgehalt zurück zahlen.

Nur damit die Sache ordentlich geklärt werden kann, musst dich so schnell wie möglich drum kümmern.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Richtig, wie Punktedieb schon schrieb, alles was vor der Ausbildung war, ist auch vor der Ausbildung. Du warst ja zu dem Zeitpunkt bei der Arge und hast Geld bezogen von denen. Geh einfach mal hin, mit dem Bescheid von dem Zeitraum wo du das Kindergeld nachgezahlt bekommst, und frag ob du ergänzungen bezogen hast, oder nicht.

Fragen kostet nix. Nur Nerven bei der arge.

» edg0riz0r » Beiträge: 17 » Talkpoints: 0,15 »


Hallo,

es kann ja nicht verrechnet werden, da ich kein Geld mehr von der Arge beziehe.

Muss ich also zum Jobcenter und dann dort sagen das ich die Kontonr. von denen brauche, damit ich das Geld dorthin überweisen kann, oder wie jetzt?

» Sissi1 » Beiträge: 518 » Talkpoints: 9,65 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Es geht doch bei der Verrechnung auch nicht um die Zeit jetzt. Du hast zu dem Zeitpunkt, wo dir das Kindergeld zustand Hartz IV bezogen, wenn ich das jetzt richtig mitbekommen habe. Das Kindergeld für diesen Zeitraum soll dir nachgezahlt werden. Demzufolge muss es auch mit den Leistungen aus diesem Zeitraum verrechnet werden. Kindergeld wird ja bei Hartz IV als Einkommen gerechnet. Also verrechnen das Kindergeldkasse und ARGE/Jobcenter untereinander. Du bekommst also kein oder nur wenig Kindergeld nachgezahlt und die ARGE hat damit keine Rückforderungen an dich. Nur melden musst du die ganze Sache bei der ARGE. Machst du das nicht und sie kommen so drauf, das du praktisch doppelt Leistungen bekommen hast, dann kriegste richtig Ärger.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


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