Pendlerpauschale bzw. Lohnabgaben
Folgender Fall: Jemand wechselt direkt nach seiner Schulzeit in die Arbeitswelt und hat die Möglichkeit einen Job wahrzunehmen der von seinem Wohnort 50 km entfernt liegen sollte.
Kann er dann die Pendlerpauschale in Anspruch nehmen? Gibt es diese nur für Vollzeitjobs? Welche Mindestanforderungen müssen bestehen falls welche bestehen sollten, z.B. Mindestgehalt, Mindestanzahl an Stunden? Wie verhält es sich mit den Steuern? Muss derjenige 600 - 800 € Lohnabgaben leisten?
Es ist egal, ob ein Pendler Vollzeit arbeitet oder Teilzeit. Die Pendlerpauschale kann in beiden Fällen anerkannt werden. Wer jeden Tag mit dem Auto 50 Kilometer hin zur Arbeit fährt und zurück, kann die einfache Fahrstrecke geltend machen. Er erhält pro Kilometer 30 Cent an Steuervergünstigung pro Arbeitstag im Jahr. Diese errechneten Kosten werden berücksichtigt bei der Steuererklärung.
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