krank machen
vom 20.06.2007, 08:33 Uhr
Subbotnik hat geschrieben:Abgesehen davon, dass Drogensucht ein Grund für eine fristlose Kündigung darstellt - daher würde ich von diesem Scheingeständnis mal abraten, sonst hat man noch viel länger "Pause".
Nur wenn man Drogen wärend der Arbeitszeit konsumiert, wenn man sich aber dagegen behandeln lassen will, darf man nicht deswegen gekündigt werden.
Soviel mir noch bekannt ist.
MfG
McMazzaker
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