Bei Ebay handeln - Gewerbe anmelden?

vom 26.06.2008, 14:36 Uhr

Ich wollte mich mal informieren wie genau ein Gewerbe angemeldet wird und ab wann es überhaupt nötig ist.Und was zu beachten ist.

Ich persöhnlich bin bei Ebay aktiv und wollte auch ein Gewerbe anmelden, damit ich keine Probleme mit dem Finanzamt bekomme usw. Da mein Einkommen aber nicht hoch ist, habe ich auch bisher kein Gewerbe angemeldet. Jetzt meine Frage an euch, wie funktioniert das mit dem Gewerbe und mit dem Finanzamt? Und ab wie viel Euro Umsatz jährlich ist überhaupt ein Gewerbe nötig?

Und was muss ich noch beachten? Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus.

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» siara » Beiträge: 370 » Talkpoints: 8,62 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Ein Gewerbe meldest Du einfach beim Ordnungsamt in Deiner Gemeinde an. Du musst immer ein Gewerbe anmelden wenn Du Waren oder Dienstleistungen etc. mit Gewinnabsicht anbietest. Gewerbe und Finanzamt habe grundsätzlich nichts miteinander zu tun. Natürlich will das FA - wenn Du entsprechenden Gewinn machst - die Gewerbesteuer von Dir haben.

Wenn Du ein Gewerbe anmeldest, wirst Du Zwangsmitglied in der IHK und das kostet Geld! Wenn Du Dich beim FA meldest, weil Du jetzt Einkommen aus selbstständiger Tätigketi erzielst, solltest Du Dir überlegen ob Dein Umsatz 17.500,-- EUR im Jahrübersteiigen wird. Wenn nicht, gibt es besondere Regelungen, die Dich z.B. von der Umsatzsteuer befreit. Das hat wiederum weitere Folgen ;-)

Was sich also auf dem ersten Blick einfach anhört, kann ärgerlich werden. Am besten Du lässt Dich von einem Steuerberater oder der IHK beraten. Bei der IHK aber vorsichtig sein, denn die sind nicht nur super konservativ, sondern haben auch noch was davon wenn Du ein Gewerbe anmeldest. Die bekommen dann nämlich Geld von Dir, selbst wenn Du pleite bist.

Eine komplette Übersicht über Möglichkeiten und Folgen würde den Rahmen dieses Forums sprengen.

» immerdabei » Beiträge: 15 » Talkpoints: 4,94 »


Die Gerbeanmeldung bringt nicht nur das Finanzamt auf den Plan, sondern je nach dem ausgeübten Gewerbe verpflichtend die IHK oder Handwerkskammer, die auch die Zulässigkeit der Tätigkeit überprüfen.

Das Finanzamt schickt einen umfangreichen Fragebogen und kassiert bei Gewinn nicht nur Gewerbesteuer, die normalerweise erst bei größeren Gewinnen an die jeweilige Kommune zu zahlen ist, sondern Umsatzsteuer (also die MWSt.) und aus dem Gewinn die Einkommenssteuer.

Evtl. kommt sogar die Krankenkasse ins Spiel, da die gesetzlichen Krankenkassen vom Grundsatz her nur für Arbeitnehmer zuständig sind und je nach Einkommen eben private Krankenversicherung notwendig ist.

Zu beachten ist auf alle Fälle, daß an eine geregelte Buchhaltung mit Gewinnermittlung zu denken ist. Wie richtig bemerkt wurde, vorher Steuerberater, Kammern oder auch Krankenkasse befragen.

» fritz07 » Beiträge: 6 » Talkpoints: 0,16 »



immerdabei hat geschrieben:Ein Gewerbe meldest Du einfach beim Ordnungsamt in Deiner Gemeinde an. Du musst immer ein Gewerbe anmelden wenn Du Waren oder Dienstleistungen etc. mit Gewinnabsicht anbietest.

Unabhängig, wieviel Du damit verdienst oder ob Du vielleicht sogar Anfangsverluste hast.

immerdabei hat geschrieben:Wenn Du ein Gewerbe anmeldest, wirst Du Zwangsmitglied in der IHK und das kostet Geld!

Zwangsmitglied ja, aber kosten muss es nicht unbedingt viel. Viele IHKen erheben einen Mitgliedsbeitrag erst dann, wenn Du einen bestimmten Gewinn/Umsatz machst.

immerdabei hat geschrieben:Wenn Du Dich beim FA meldest, weil Du jetzt Einkommen aus selbstständiger Tätigketi erzielst,

Dieser Fragebogen kommt automatisch nach der Gewerbeanmeldung, da Deine Daten automatisch an die Institutionen weitergegeben werden, die dann für Dich zuständig sind.

immerdabei hat geschrieben:Was sich also auf dem ersten Blick einfach anhört, kann ärgerlich werden. Am besten Du lässt Dich von einem Steuerberater oder der IHK beraten.

Alternativen bei der Beratung zur Existenzgründung gibt es auch von anderer Stelle. In einigen Bundesländern gibt es Existenzgründungshilfe von kommunaler Seite, in Sachsen-Anhalt beispielsweise durch die ego-Piloten. Halt einfach die Augen offen, welche Angebote es in Deiner Region gibt.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Fangen wir doch die Sache mal anders an. Was verkaufst du enn bei Ebay und wieviele Auktionen hast du so im Schnitt pro Monat. Im aktuellen Ebaymagazin ist dazu auch ein Bericht drin, der eine ungefähre Richtlinie gibt.

Da wird von ca. 20 Auktionen im Monat gesprochen. Wenn man das regelmässig erreicht kann einem schon gewerbliche Tätigkeit unterstellt werden. Dabei kommt dann aber auch die Frage, ob das einfach nur gebrauchte Dinge aus deinem Haushalt sind, die du für ein paar Euro an neue Besitzer bringst. Oder kaufst du Neuware ein, die du dann bei Ebay verkaufst. Ist letzteres der Fall, dann solltest ganz schnell deinen Gewerbeschein holen und einen Termin beim Steuerberater machen.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Das habe ich Heute auch gelesen, dass wenn man mehr als 20 Auktionen hat, dass man schon als gewerblicher Verkäufer eingestuft werden kann. Bei mir sind es knapp 20 Artikel die ich immer und immer wieder einstelle und Verkaufe villeicht 5 Stück davon im Monat und mache damit ja auch nicht wirklich viel Geld. Wenn ich durschnittlich für die Artikel 2 Euro bekomme.

Ich hab in meinem Zimmer noch genug Sachen zum Beispiel Briefmarken, die ich anbieten könnte, aber dann werden es schon viel mehr Auktionen und davor hab ich etwas Angst, dass ich mich dann ungewollt zum gewerblichen Verkäufer mache.

P.s ist es aber in Ordnung, wenn man die selben Artikel ( ich hab zum Beispiel 10 DVD`s ,selbstverständlich gebraucht ) , die ich anbiete immer und immer wieder einstelle, wenn ich diese nicht erfolgreich verkaufe? Es kommen ja im moment keine neuen Artikel hinzu, erst wenn ich die DVD`s erfolgreich verkauft habe suche ich mir was neues in meinem Zimmer, dass ich bei Ebay anbieten kann. :lol:

Und dazwischen mache ich bestimmt mal 2 Wochen Pause, bevor ich wieder was neues anbiete.

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» siara » Beiträge: 370 » Talkpoints: 8,62 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Nachvollziehen kann man doch nur die Verkäufe. Und da hast du, laut deiner Aussage ca. 5 Stück im Monat. Also dürfte dir doch gar nichts passieren. Zumal die Sachen aus deinem Privatbesitz sind und damit als Gebraucht eingestuft werden. Und was die Briefmarken angeht. Die wirst du doch sicherlich nicht einzeln verkaufen, sondern in grösseren Mengen.

Ich selbst derzeit einen Schnitt von ca. 10 Auktionen pro Monat. Und alles nachweislich aus meinem Besitz. Sprich ich hab das nicht vorher irgendwo anderes in grossen Mengen aufgekauft. Also dürftest dir da noch keine Gedanken wegen Gewerbe machen müssen.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Also, ich habe einmal bei RTL einen Bericht gesehen, wo es hieß, das man soviel verkaufen kann im Jahr! wie man will. Allerdings ist vom Finanzamt eine Obergrenze von 512Euro beim Verdienst angegeben. Diese 512Euro sind steuerfrei! Alles was darüber geht, muss man bezahlen! Da ist es aber egal, wieviele Auktionen man erledigt.

Wie es nun mit dem Gewerbe ist, oder mit den Einstufungen, das weiß ich leider nicht! Schönen Tag noch.

» fireboy17 » Beiträge: 53 » Talkpoints: 1,06 »


Prinzipiell hat es nichts damit zu tun wieviele Auktionen du hineinstellst. Du kannst auch nur 2 hinein stellen und schon als gewerblich gelten. Es hängt davon ab, ob du die Dinge halt mit einem Gewinnhintergrund verkaufst oder eben gebraucht.

Wenn du zum Beispiel innerhalb von einer Woche 3 PS3 verkaufst und sie als neu anpreist, wirkt das schon gewerblich. Wenn du jetzt 2 SNES verkaufst und du schreibst hin, dass sie gebraucht sind, dann wird sich bei dir niemand aufregen. Selbst wenn es 5 SNES sind, kannst du noch immer die Ausrede benutzen, dass du deine Sammlung auflöst.

In dem RTL-Bericht ist es um eine Frau gegangen die Sammen von einer Pflanzen genommen hat und 50 x Päcken um 1€ hinein gestellt hat. Diese hat dann halt eine Abmahnklage bekommen. Mit einem gesunden Menschenverstand kann man eigentlich erkennen, was auf andere gewerblich wirken würde und was nicht.

Aber wenn du nur dein Zimmer ausräumst, so wie ich es im Moment auch erfolgreich tue, würde ich mir diesbezüglich eigentlich keine Sorgen machen.

» Hatebreed » Beiträge: 193 » Talkpoints: 0,22 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Es kommt immer darauf an was du verkaufen möchtest und in welcher Anzahl du es anbietest. Als Privatverkäufer hast du meist von einem Artikel nur eins auf Lager. Wenn du jedoch mehr davon hast und dann noch im neuem Zustand (OVP) dann wirst du schnell als Händler hingestellt und benötigst einen Gewerbeschein.

Einfach ins Gewerbeamt gehen und einen beantragen. Dauert in etwa eine halbe Stunde und kostet dich maximal 50 Euro. Soweit ich weiß kannst du dann bis 400 Euro im Monat einnehmen und alles was drüber liegt, wird dann verteuert und du wechselst automatisch in eine Rechtsform über. Dann musst du Buchführung machen mit Einnahmen und Ausgaben und diese dann am Ende des Jahres im Finanzamt vorzeigen.

» Kirby4tw » Beiträge: 5 » Talkpoints: -0,91 »


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