Einkommenssteuererklärung: Kosten Steuerberatung absetzbar
Seit dem Jahr 2006 sieht es so aus, dass das Finanzamt die Kosten für eine private Steuerberatung nicht mehr anerkannte - doch dies könnte jetzt kippen und alle Kosten für eine private Steuerberatung könnten in voller Höhe geltend gemacht werden.
Momentan läuft ein Verfahren vor dem Bundesfinanzhof in dieser Sache (Az BFH X R 10/08) welches das ändern könnte. Falls dieses gegen die Steuerbehörde ausfällt sollten Steuerzahler vorsorglich jetzt schon die Kosten für die Steuerberatung in der Einkommenssteuer angeben, denn bis zur endgültigen Entscheidung durch den Bundesfinanzhof wird der Steuerbescheid offen gehalten was die Absetzbarkeit betrifft.
Wer also die Kosten für die Steuerberatung jetzt in seiner Einkommenssteuererklärung angibt kann bei einem Entscheid zugunsten der Steuerzahler die zuviel bezahlten Steuern erstatt bekommen - das spart den Widerspruch (bei einem Urteil für den Steuerzahler)!
Im Moment sieht es so aus, dass man die Steuerberatungskosten bei den einzelnen Einkunftsarten absetzen kann. Zum Beispiel die Kosten für das Erstellen der Anlage N (nichtselbstständige Arbeit) als Werbungskosten bei der Anlage N.
Somit bleiben am Ende nur die Kosten für die Erstellung des Mantelbogens nicht absetzbar.
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