Übungsleiterfreibetrag: Einkommenspauschale nach EStG
vom 08.06.2008, 01:15 Uhr
Übungsleitern, Lehrern, Lehrbeauftragten und Dozenten steht nach § 3 (26) EStG für Tätigkeiten im Dienst eine steuerfreie Einkommenspauschale von 2100 Euro zu - dies gilt nach einem Urteil des europäischen Gerichtshofs auch wenn diese Dienste für ausländische Einrichtungen erbracht werden wenn es sich:
- um eine ausländische, juristische Person öffentlichen Rechts
- um eine gemeinnützige Einrichtung
- um eine mildtätige Einrichtung
- oder kirchlichen Einrichtung
Dieser Übungsleiterfreibetrag ist mittlerweile schon auf 2400€ angehoben worden und wichtig hierbei ist zu erwähnen, dass diese auch gewährt wird, wenn man dieser Beschäftigung auch nebenberuflich nachgeht. Nicht verwechseln sollte man dies jedoch mit einem Ehrenamtsfreibetrag, denn dieser liegt nur bei 720€ im Jahr.
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