Mietkaution gewinnbringend anlegen?

vom 03.06.2007, 13:35 Uhr

Ich habe mal gehört, dass der Vermieter eigentlich dazu gezwungen ist, dass er die Mietkaution sicher (aber gewinnbringend) anlegt, stimmt das? Ich habe meinen Vermieter noch nie darauf angesprochen, aber vielleicht sollte man das mal machen? Schließlich gehen mir ja ganz schön Zinsen durch die Lappen wenn er die Kaution nicht angelegt hat.

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» Fitschi » Beiträge: 68 » Talkpoints: 0,08 »



Es stimmt, der Vermieter muss das Geld auf ein Sparbuch legen und somit zinsbringend anlegen. Wie hoch die Zinsen aber mindestens sein müssen, das ist keinem vorgeschrieben, solltest du nur 0,01 Prozent Zinsen bekommen (mal übertrieben) dann hat er es ja gewinnbringend angelegt.

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» Laufmasche » Beiträge: 7540 » Talkpoints: -37,09 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Naja, aber könnte man nicht zum Beispiel den Vermieter "überreden", die Kaution statt auf ein Sparbuch als Tagesgeld anzulegen? Festgeld kann er sich ja meinetwegen weigern, falls er an die Kaution ran müsste falls der Mieter aufhört, die Miete zu bezahlen... das sehe ich ja ein.

Aber beim Sparbuch ist die Gefahr hoch, dass man sogar mit Miesen rausgeht. (niedrigste Zinsen + Inflation + eventuell sogar noch Gebühr für das Sparbuch)

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» Knobi » Beiträge: 54 » Talkpoints: 0,01 »



Für die Mietkautionen gibt es doch auch ganz spezielle Kautionskonten. Wie diese verzinst werden, weiß ich nicht, aber bestimmt sehr mager. Ich wüsste nicht, warum ein Vermieter jetzt verpflichtet sein soll, mit einer Kautionszahlung Gewinne erwirtschaften zu müssen. Das Geld der Kaution sollte natürlich auch nicht weniger werden, aber gewinnbringend muss das doch nicht sein.

» specki » Beiträge: 291 » Talkpoints: 178,89 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Der Vermieter muss das Geld nicht gewinnbringend anlegen, er ist aber dazu verpflichtet, dem Mieter marktübliche Zinsen auf die Mietkaution zu zahlen. In der Regel geht man dabei von einem Zinssatz aus, den es eben für ein Sparbuch mit gesetzlicher Kündigungsfrist gibt.

Wenn er selbst das Geld nicht anlegen möchte, muss er diesen Zins eben aus seinem Privatvermögen zahlen. Dies ist bei aktueller Zinslage sicherlich kein großes finanzielles Risiko. Einfacher geht es jedoch, wenn die Mietkaution angelegt wird, dann entfällt für den Vermieter die Berechnung der Zinsen, er kann dann einfach die Beträge des kontoführenden Instituts als Zinsertrag ausweisen.

Bei geschickter Wahl des Anlageprodukts kommt dann eben auch mehr Ertrag am Ende raus, als beim Sparbuch. Das könnte dem Vermieter sicherlich egal sein, aber ein zufriedener Mieter ist allemal mehr Wert, als ein unzufriedener Mieter.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Squeeky hat geschrieben:Das könnte dem Vermieter sicherlich egal sein, aber ein zufriedener Mieter ist allemal mehr Wert, als ein unzufriedener Mieter.

Theoretisch ist es so, das der Vermieter die Höhe des Zinsertrages aus der Kaution jährlich dem Mieter mitteilen muß, damit dieser den Zinsertrag in seiner Steuererklärung angeben kann. Die Praxis sieht da jedoch anders aus, so gut wie kein Mieter erhält diese Unterlagen, auch wenn damit natürlich sehr offensichtlich wäre, das die Kaution gut angelegt ist.

Da der Mieter die Zinsen dann aber erst ausgezahlt bekommt und auch die gesamte Höhe bei Auszug und Rückzahlung der Kaution erhält, also auch die Zinsen, ist das Argument ziemlich hinfällig, denn dann ist es maximal ein zufriedener Ex-Mieter.

» StarChild » Beiträge: 1405 » Talkpoints: 36,05 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


StarChild hat geschrieben:Da der Mieter die Zinsen dann aber erst ausgezahlt bekommt und auch die gesamte Höhe bei Auszug und Rückzahlung der Kaution erhält, also auch die Zinsen, ist das Argument ziemlich hinfällig, denn dann ist es maximal ein zufriedener Ex-Mieter.

Und das ist nicht allgemein gültig. Ich zum Beispiel bekomme jährlich eine Aufstellung des Zinsertrags der Mietkaution und auch eine Auszahlung des Ertrags. Somit bin ich also allemal ein zukünftiger Ex-Mieter. :wink:

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Squeeky hat geschrieben:Und das ist nicht allgemein gültig. Ich zum Beispiel bekomme jährlich eine Aufstellung des Zinsertrags der Mietkaution und auch eine Auszahlung des Ertrags. Somit bin ich also allemal ein zukünftiger Ex-Mieter. :wink:

Wie in meinem Beitrag steht, sollte das überall so sein, das der Zinsertrag mitgeteilt wird und zwar schriftlich, denn die Versteuerung der Zinseinnahmen muss der Mieter vornehmen, aber die meisten Vermieter halten sich nun mal nicht daran, auch nur das Schriftstück auszuhändigen. Frage doch mal in deinem Freundeskreis, wer das alles bekommt und da ist es egal ob privater Vermieter oder Wohnungsbaugesellschaft. Und dann frag auch nochmal, wer den Betrag auch direkt ausgezahlt bekommt.

» StarChild » Beiträge: 1405 » Talkpoints: 36,05 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


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