Bei Schwangerschaft auch Nachtbereitschaft nicht möglich?
Frau A arbeitet in einem Beruf, bei dem sie auch Nachtbereitschaften absolviert. Das heißt, sie ist zwar vor Ort, macht aber dabei die Augen zu und arbeitet nicht. Es kann nur mal sein, dass es eine kurze Arbeitsdauer von wenigen Minuten notwendig wird und Frau A ihren Schlaf unterbricht. Sie weiß seit kurzem, dass sie schwanger ist und der Arbeitgeber, Herr B, untersagt ihr die Nachtbereitschaften.
Bei reinen Nachtschichten sieht der Gesetzgeber ja auch vor, dass Schwangere eben nicht tätig sein dürfen, aber verhält es sich bei einer Bereitschaft genauso?
Auch wenn sie nur in Bereitschaft sein muss arbeitet sie ja trotzdem. Das heißt wenn ein Notfall auftritt muss sie reagieren und somit ist es Arbeit und auch als Nachtarbeit anzusehen, meiner Meinung nach. Ich finde es auch gut, dass der Arbeitgeber sie so auch schützen will. Natürlich dürfte das weniger Geld bedeuten, aber so kann man eben nachts auch in Ruhe schlafen.
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