Ist eine mündliche Zusage über Makler bindend?

vom 02.08.2014, 14:36 Uhr

Gehen wir davon aus, dass sich das Paar E. eine Wohnung angeschaut hat und Interesse an der Wohnung bei der Besichtigung bekundet hat. Um weiterhin Interesse aufrecht zu erhalten, wurde die Wohnung für das Paar E. reserviert und sie haben daraufhin auch die sogenannte Selbstauskunft für Mieter in die Hand gedrückt bekommen. Diese hat das Paar dann vor Verstreichung der Reservierung ausgefüllt und an den Vermittler der Wohnung zugesandt.

Die Vermieter wiederum, die den Vermittler beauftragt haben, haben nichts zu beanstanden und somit dem Paar E den Zuschlag gegeben. Vermittler F hat somit dem Paar E die Botschaft per Anruf mitgeteilt, wobei er auf den Anrufbeantworter gesprochen hat und zugleich eine Mail mit der Zusage versandt hat.

Gemeinsam mit den Vermietern und den potentiellen Mietern wurde nun ein Termin für die Vertragsunterschrift vereinbart, sodass Mieter E und Vermieter G das erste Mal aufeinander treffen. Könnte es dann passieren, dass Vermieter G den Vertrag verweigert, weil ihnen Mieter E doch nicht passend erscheinen oder dergleichen? Sind solche Fälle in der Praxis bereits geschehen? Könnte aber auch ein Mieter in einer solchen Situation noch einen Rückzieher machen? Mit welchen Konsequenzen müsste dann gerechnet werden, wenn Vermieter oder Mieter kurz vor Vertragsabschluss doch nicht mehr möchten?

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Nein, diese mündliche Zusage ist nicht bindend. Der Vertrag entsteht ja nicht durch den Makler und dem Interessenten, sondern zwischen dem Vermieter und dem Interessenten. Selbst, wenn der Vermieter am Telefon zusagen würde, wäre es nicht bindend und es wird immer davor gewarnt die alte Wohnung zu kündigen, bevor man nicht den neuen Mietvertrag unterschrieben hat.

Ich weiß das genau, weil wir so einen Fall schon hatten und ich mich beim Mieterbund erkundigt habe. Erst ein schriftlicher Mietvertrag ist dabei bindend. Die Zusage eines Maklers hat nichts zu sagen. Selbst, wenn dieser den Termin macht und die Interessenten dann zum ersten Mal den Vermieter sehen und dieser den Mietvertrag nicht unterschreiben will. Dann hat der Interessent Pech gehabt. In sicheren und trockenen Tüchern, wie man so schön sagt ist alles nur, wenn Vermieter und Mieter den Vertrag unterschrieben haben.

Auch der Mieter kann immer noch absagen und hat mit keinen Konsequenzen zu rechnen. Denn zwischen ihm und dem Vermieter ist kein Vertrag entstanden. Vermieter und Mieter können, solange der Vertrag nicht unterschrieben ist immer noch einen Rückzieher machen.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Ich finde die Argumentation und Logik nicht wirklich nachvollziehbar. Warum sollte eine mündliche Zusage in diesem Kontext bindend sein? Wirklich bindend ist nur ein unterschriebener Vertrag, wo alles genau festgelegt worden ist. Eine mündliche Zusage ist doch gar nicht viel Wert, mal ehrlich. Denn hinterher (dann noch wenn es keine Zeugen gibt) steht Aussage gegen Aussage und beweisen kann man auch nicht mehr, was letzten Endes vereinbart worden ist.

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



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