Basiszinssatz bei der Berechnung von Verzugszinsen
Bezahlt man seine Rechnung nicht, kann man ja mal schnell auch mit Verzugszinsen belegt werden. Aber welcher Zinssatz wird denn bei der Berechnung von Verzugszinsen als Basis angenommen? Gibt es dazu gesetzliche Bestimmungen und Regularien oder verwendet man dafür einfach die aktuell durchschnittlichen Kreditzinsen? Was könnte denn bei Verzugszinsen zuzüglich zum Basiszinssatz noch obendrauf kommen?
Der Basiszinssatz bewegt sich gerade deutlich im negativen Bereich und ändert sich in der Regel zum 01.01. und zum 01.07. eines Kalenderjahres. Ich habe irgendwann mal den Hinweis von unserem Anwalt bekommen und hole mir bei Bedarf die Information immer direkt über die Bundesbank unter dem Link hier:
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