Höchstgrenze bei Kleinreparaturen laut Mietrecht

vom 28.07.2014, 13:08 Uhr

Ich habe gehört, dass im Mietvertrag oft verankert ist, dass man Kleinreparaturen selber übernehmen muss. Ich habe auch gehört, dass es so ist, dass man keinen Differenzbetrag zahlen muss, weil es dann keine Kleinreparatur mehr ist. Aber wie sieht es aus mit der Höchstgrenze der Kleinreparaturen? Bei meinem Freund steht drin, dass er Sachen in Höhe von 50 Euro selber bezahlen muss. Bei einer Freundin sind es schon 80 Euro.

Aber wie hoch ist da die Höchstgrenze oder kann jeder Vermieter selber bestimmen, was unter Kleinreparaturen zählt? Wie hoch dürfen bei euch laut Mietvertrag die Kleinreparaturen sein?

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Kleinreparaturen sind in meinen Mietvertrag gar nicht richtig geregelt. Bei meinem Vater und meiner Schwiegermutter war es jeweils auch so, dass er und sie die Kleinreparaturen im Wert von 50 Euro selbst tragen hätten müssen. Erst wenn sie darüber gekommen wären, hätte der Vermieter die Kosten übernommen und über die Betriebskostenabrechnung umgelegt.

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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